Aus B196 mache A2

Das einzige dem ich vielleicht zustimmen könnte waere, nach 2 Jahren Fahrerfahrung dürften die B196 die A1 Pruefung (beide) kostenpflichtig nachholen. Alles andere wäre ungerecht denjenigen, auch dem 16jahrigen, gegenueber die sich auf den Hosenboden gesetzt, gelernt und dafuer auch noch bezahlt haben.

Das ist reine Rosinenpickerei was die Petitionaere wollen!
 
Das einzige dem ich vielleicht zustimmen könnte waere, nach 2 Jahren Fahrerfahrung dürften die B196 die A1 Pruefung (beide) kostenpflichtig nachholen. Alles andere wäre ungerecht denjenigen, auch dem 16jahrigen, gegenueber die sich auf den Hosenboden gesetzt, gelernt und dafuer auch noch bezahlt haben.

Das ist reine Rosinenpickerei was die Petitionaere wollen!

In gewisser Weise kann ich das Argument nachvollziehen, auf der anderen Seite ist es den B196ern gegebüber ungerecht, dass es damals zur Klasse 3 den A1 für umme gab wohingegen B196 bezahlt werden muss ;)
Ich persönlich glaube wie gesagt nicht an einen Erfolg, teile aber die Meinung, dass es keinen Unterschied macht bzw. machen sollte, ob man 2 Jahre mit A1 oder B196 fährt.
 
Du willst also eine Ungerechtigkeit mit einer anderen ausgleichen? Das erste war 1980 als man merkte, dass untrainiertes 125er fahren, für die Unfallstatistik nicht so toll war - nur hatten bestehende Führerscheine halt Bestandsschutz (und was habe ich mich geärgert das mein Führerschein zu spät war ...) Da gab es auch nichts für umme, sondern für die Neulinge wurde das Recht eingeschränkt. Ich schlage vor, die B196 versuchen es nochmal 2060 mit einer Petition.

Dazu kommt noch, das wirklich jeder innerhalb der letzten 2 Jahre wusste, das er nicht upgraden kann und jeder der jetzt da unterschreibt denkt sich: Was schert mich mein Geschwätz von gestern, wäre ja eine billige und einfache Möglichkeit und Kost nix!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du willst also eine Ungerechtigkeit mit einer anderen ausglleichen? Das erste war 1980 und da hat man gemerkt, dass das fuer die Ufallstatistik nicht so toll war - nur hatten bestehende Fuehrerscheine halt Bestandsschutz (und was habe ich mich geärgert das mein Fuererschein zu spät war ...) Ich schlage vor, die B196 versuchen es nochmal 2060 mit einer Petition.

Dazu kommt noch, das wirklich jeder innerhalb der letzten 2 Jahre wusste, das er nicht upgraden kann und jeder der jetzt da unterschreibst denkt sich: Was schert mich mein Geschwätz von gestern, wäre ja eine billige und einfache Moeglichkeit und Kost nix!

Naja, das deutsche Führerscheinrecht in Bezug auf evtl. Ungerechtigkeiten könnte vermutlich so manche Doktorarbeit füllen :D
Natürlich möchte ich nicht die eine Ungerechtigkeit mit einer anderen ausgleichen, daher das Augenzwinkern.

Wie gesagt: Ich glaube nicht an den Erfolg, aber unterstütze den Versuch. B196 und A1 sind quasi dasselbe, also sollte meiner Meinung nach ein erleichterter Aufstieg möglich sein, wie auch immer dieser dann aussieht. Wenn es am Ende wie von dir vorgeschlagen "nur" eine kostenpflichtige A1 Prüfung wäre, wäre das auch schon ein Schritt in die richtige Richtung. In der Fahrschule bei 0 anfangen zu müssen finde ich unnötig.
 
Naja, das deutsche Führerscheinrecht in Bezug auf evtl. Ungerechtigkeiten könnte vermutlich so manche Doktorarbeit füllen :D
genau, mein 2er war unbefristet gültig.
Nun nach umschreiben auf Plastik und nochmals umschreiben auf B196 ist er (auf dem Papier/Plastik zumindest ) weg.

Klar könnte ich einen amtlichen Seh und Hörtest beibringen, und dann nochmals umschreiben lassen.
20 Jahre den 2er nicht gebraucht, dann werde ich ihn die nächsten 20 Jahre wohl auch nicht brauchen.

Aber egal es war meiner, und er war unbefristet gültig, und ich fand es schön das auf dem Lappen stehen zu haben.
Nun ist er nimmer da 😢😢😢
 

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erinnert mich an den dialog über studiengebühren in USA. wir haben zigtausende gezahlt, wieso soll das jetzt öffentlich finanziert werden. oder warum darf der promovieren, war doch nur auf ner fachhochschule. je unbrökratischer und durchlässiger bzw flexibler, desto (oft) besser, denke ich. wie immer, jede meinung willkommen 👍
 
@Der Raucher da hast Du natürlich völlig recht.
Gerade im Interesse meiner Kinder bin ich natürlich auch dafür, das sich ältere Herrschaften wie ich nicht ohne Gesundheitsprüfung gewerbsmäßig hinter das Steuer eines tonnenschweren Lkws setzen sollten.
Nur ich finde es halt sehr schade, das meiner nicht mehr auf der Pappe steht. Nostalgisch halt.
Und unbefristet ist und bleibt für mich eben unbefristet. Da bin ich zu sehr Prinzipienreiter. Sagt meine Frau auch immer, sie benutzt allerdings das Wort -Spießig- 😆
 
kam gerade eben im SWR..... trifft nach und nach alle Papier und Scheckkarten ohne Ablaufdatum
zuerst die Grauen, dann die Rosa
Ergänzung ()

ich mach mich mal zum Affen .....😁
 

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Najaaa...
Da hat sich die Rechtsgrundlage geändert.

Wie ich finde, auch durchaus begründbar.

Ich bin zwar juristisch ein absoluter Laie, dachte aber eigentlich immer, dass Gesetzesänderungen nicht zum Nachteil von "Altlasten" führen dürfen und es eben genau daher einen Bestandsschutz gibt. Daher sollte eine Klasse 2, die unbefristet war, dies auch bleiben und nicht durch einen erzwungenen Umtausch entzogen werden dürfen.
Aber mich fragt ja niemand ;)
 
Ist auch so
Muss nur verlängert werden
Damit man auch so aussieht wie es die Jahre zeigen …. Ich sehe definitiv nicht mehr so aus
 
dass Gesetzesänderungen nicht zum Nachteil von "Altlasten" führen dürfen und es eben genau daher einen Bestandsschutz gibt.
Das würde bedeuten, dass z.B. auch die StVZO immer noch dem Stand von 1949 entspräche.
Die Gesetzgebung erfordert manchmal Anpassungen an neue (im besten Fall wissenschaftlich fundierte) Erkentnisse.
I.d.R. werden "Härtefälle" dann durch Übergangsfristen gemildert.
 
Das Argument es bevorzugt Personengruppe in D die vor 1980 und benachteiligt Personengruppe die nach diesem Stichtag den FS gemacht haben, ist nur ein sehr schwaches Argument.
Viel eher muss man seinen Blick weiten und dieses Thema im europäischen Rahmen betrachten.
Das Stichwort ist hier: Harmonisierung der Richtlinien für alle EU Bürger*innen. Nicht nur in Hinblick auf A, A2 und A1 sondern für alle Klassen.

Man blicke nur nach FR, IT, ESP, ... Dort beinhaltet in B automatisch A1.
Mir ist leider nicht bekannt ob sich die B Ausbildung in den dortigen Ländern von denen in D unterscheiden. Wenn das einer weiß bitte ich darum dies hier zu schreiben.

Ansonsten drängt sich die Frage auf warum dies so ist. Gleiche Bringschuld wurde erbracht aber nicht die gleichen Rechte erhalten.
Durch eine Harmonisierung werden, wie es der Grundgedanke der EU ist, Ländergrenzen fließender, Bewegungsfreiheiten erweitert und schafft Rechtssicherheit. Jeder einzelnen der mit einem Fahrzeug in der EU über Ländergrenzen unterwegs ist oder seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes EU Land verlegt hat würde davon profitieren.

Konkret zum B196: Das Argument dass die Ausbildung mangelhaft sei, kann ich nicht nachvollziehen, denn jeder verantwortungsbewusster Fahrlehrer würde einen nicht die Schulungsbescheinigung unterschreiben, wenn er nicht auch sicher wäre dass der Beschulte nicht auch eine Prüfung erfolgreich absolviert hätte. Sicherlich gibt es auch leider Fahrlehrer die das zu locker sehen, das sollte nicht sein, aber Krumme Dinge wurden auch früher auch schon gemacht und Prüfungen zu bestehen.

Sicherlich das Fahrzeuggewicht ist unterschiedlich und daher ändert sich das Fahrverhalten unter anderem erheblich. Aber das kann auch einen A Besitzer überraschen wenn er von einem SuperSprotler auf einen Chopper umsteigt und feststellen muss dass die Kurven anders zu nehmen sind.

Es wäre auch in Ordnung das ganze wieder als so zu gestalten wie es zwischen 1999 und 2013 war. Da wurde A2 nach zwei Jahren automatisch zu A. Ein wenig angepasst könnte das so aussehen:

  • A1 entweder per regulärer Ausbildung mit 16 oder mit B196
  • Auf Antrag Erweiterung A2 ab min. 27 Jahren
  • Auf Antrag Erweiterung auf A ab min. 30 Jahren
Wenn dennoch Zweifel an der Qualität der Ausbildung und gesammelter Fahrpraxis aufkommen kann man ja sagen eine Schulung über N Stunden bei Aufstieg durch eine Fahrschule nötig ist.

Entschuldigt den langen Text.

Meinungen hierzu sind gerne willkommen.

Vlg Kata
 
Das Stichwort ist hier: Harmonisierung der Richtlinien für alle EU Bürger*innen. Nicht nur in Hinblick auf A, A2 und A1 sondern für alle Klassen.
Eine Harmonisierung findet ja trotzdem nicht statt, wie Du ja unten auch richtig schreibst
Man blicke nur nach FR, IT, ESP, ... Dort beinhaltet in B automatisch A1.
Mir ist leider nicht bekannt ob sich die B Ausbildung in den dortigen Ländern von denen in D unterscheiden. Wenn das einer weiß bitte ich darum dies hier zu schreiben.
Und mit dem deutschen B oder auch B196 darfst Du da nicht fahren.
Ich könnte mir zwar vorstellen das es geduldet wird oder den meisten Beamten nicht bewusst ist, legal wäre es jedenfalls nicht.
Genau so schwachsinnig ist, dass der deutsche B196 in Österreich nicht zum fahren berechtigt und der B111 (so heißt er in Ö) obwohl für den Erwerb gleiche oder ähnliche Bedingungen herrschen.
Der B111 ist laut Motorradmagazin 1000PS in Österreich, Italien und Luxemburg gültig.
Also noch eine Benachteiligung für B196 Inhaber.
Normalerweise müsste man das vor dem EU Gerichtshof einklagen. Wenn man das mit seiner Rechtsschutzversicherung durchzieht wirft sie einen sicher raus.
  • A1 entweder per regulärer Ausbildung mit 16 oder mit B196
  • Auf Antrag Erweiterung A2 ab min. 27 Jahren
  • Auf Antrag Erweiterung auf A ab min. 30 Jahren
Mit 27 oder 30 Jahren meinst Du die Erweiterung von B196 aber doch wohl nicht die von regulären A1 oder A2?
 
Ja, B196 stellt keine Harmonisierung dar. Das habe ich auch nicht zum Ausdruck bringen wollen. Eher meinte ich eine Anpassung auf EU Ebene die im Moment besprochen wird. Siehe:
Klick

Und mit dem deutschen B oder auch B196 darfst Du da nicht fahren.
Ich könnte mir zwar vorstellen das es geduldet wird oder den meisten Beamten nicht bewusst ist, legal wäre es jedenfalls nicht.
Genau so schwachsinnig ist, dass der deutsche B196 in Österreich nicht zum fahren berechtigt und der B111 (so heißt er in Ö) obwohl für den Erwerb gleiche oder ähnliche Bedingungen herrschen.
Der B111 ist laut Motorradmagazin 1000PS in Österreich, Italien und Luxemburg gültig.
Also noch eine Benachteiligung für B196 Inhaber.
Normalerweise müsste man das vor dem EU Gerichtshof einklagen. Wenn man das mit seiner Rechtsschutzversicherung durchzieht wirft sie einen sicher raus.

Hat inhaltlich nichts mit dem von dir zitierten Abschnitt zu tun. Bezweifelt auch keiner dass du mit B196 nur in D fahren darfst.

Die Altersangaben sind Beispielzahlen. Aber sicher hast du recht dass das ein wenig zu hoch gegriffen ist. Vielleicht lieber 16 - 20 - 25. Ich bin kein Experte um das zu beurteilen ab wann die Risikobereitschaft bei einem Großteil der Menschen abnimmt und man sich nicht mehr in seiner "Sturm und Drang" Zeit befindet.

lg
Kata
 

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