Übersetzung ändern

Nein. Es ist weder in der CoC hinterlegt noch in dem Fahrzeugbrief und auch nicht im Fahrzeugschein.
Habe gerade NOCHMALS nachgesehen. Und wie geschrieben, es ändert ja auch nichts an Leistung oder stellt gar ein Aufhebung einer Drosselung da.


Also bei der 250 , wie bei jedem anderen der 4 Motorräder die ich in meinem Leben hatte, ist das Übersetzungsverhältniss in der DOC hinterlegt und das gilt! Ich würde mich sehr wundern, um nicht zu sagen ich glaube nicht, dass das bei der 125 fehlt und man deswegen machen kann was man will.
Es ist ganz simpel: Bei jeder Änderung des Verhältnisses von Ritzel zu Kettenblatt, wie rum ist egal, erlischt die Betriebserlaubniss und damit der Versicherungsschutz.Wer erwischt wird, zahlt!
 
Also bei der 250 , wie bei jedem anderen der 4 Motorräder die ich in meinem Leben hatte, ist das Übersetzungsverhältniss in der DOC hinterlegt und das gilt! Ich würde mich sehr wundern, um nicht zu sagen ich glaube nicht, dass das bei der 125 fehlt und man deswegen machen kann was man will.
Es ist ganz simpel: Bei jeder Änderung des Verhältnisses von Ritzel zu Kettenblatt, wie rum ist egal, erlischt die Betriebserlaubniss und damit der Versicherungsschutz.Wer erwischt wird, zahlt!
Sorry,
Was ist die DOC ?
 
Bei jeder Änderung des Verhältnisses von Ritzel zu Kettenblatt, wie rum ist egal, erlischt die Betriebserlaubniss ...
Nein!
Wie in dem hier irgendwo verlinkten Post aus einem anderen (Suzuki?) Forum geschrieben, erlischt die Betriebserlaubnis wenn man 1. die Fahrzeugart verändert, 2. eine Gefährdung Dritter vorliegt oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das heißt, für mich, im Umkehrschluss, dass die Tatsache, dass das Fahrzeug nicht den in der CoC beschriebenen Daten entspricht, nicht automatisch zum Erlöschen der ABE führt.
Bei jeder Änderung des Verhältnisses von Ritzel zu Kettenblatt, wie rum ist egal, erlischt ... der Versicherungsschutz.
Dazu muss erst einmal ein Schadensfall eintreten.
Dann muss jemand auf die Idee kommen, dass das Fahrzeug "manipuliert" wurde.
Dann muss die "Manipulation" gefunden werden (und nachgerechnet, ob man außerhalb der 8%-Toleranz liegt).
Und dann muss nachgewiesen werden, dass die Manipulation unfallursächlich war.

Halte ich für eher unwahrscheinlich.
Sorry,
Was ist die DOC ?
DoC/CoC: Document (Certificate) of Confirmacy.
Das "Datenblatt" von Brixton, dass du zur Zulassung vorlegen musst.
 
O.K
Ich gebe mich bei diesem Thema geschlagen was die TÜV Zulassung Betr.
Defakto ist das mit dem 49 Kettenrad absolut zu empfehlen.
Als Bild nochmals KFZ-Brief ( Teil II ) und Schein ( Teil I )
Den KFZ-Schein nehme ich mit zum nächsten TÜV, und dort kann ich nichts erkennen.
Mal sehen ob der TÜV dann blubbert.
IMG_1263.jpg
Ergänzung ()

Nein!
Wie in dem hier irgendwo verlinkten Post aus einem anderen (Suzuki?) Forum geschrieben, erlischt die Betriebserlaubnis wenn man 1. die Fahrzeugart verändert, 2. eine Gefährdung Dritter vorliegt oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das heißt, für mich, im Umkehrschluss, dass die Tatsache, dass das Fahrzeug nicht den in der CoC beschriebenen Daten entspricht, nicht automatisch zum Erlöschen der ABE führt.

Dazu muss erst einmal ein Schadensfall eintreten.
Dann muss jemand auf die Idee kommen, dass das Fahrzeug "manipuliert" wurde.
Dann muss die "Manipulation" gefunden werden (und nachgerechnet, ob man außerhalb der 8%-Toleranz liegt).
Und dann muss nachgewiesen werden, dass die Manipulation unfallursächlich war.

Halte ich für eher unwahrscheinlich.

DoC/CoC: Document (Certificate) of Confirmacy.
Das "Datenblatt" von Brixton, dass du zur Zulassung vorlegen musst.
Das musste ich nicht vorlegen, hat vermutlich der Zulassungsdienst gemacht :)) .
Ist es soweit richtig, nach der Erstzulassung wenn du den KFZ-Brief hast ( Teil II ) dann musst du das bei einer erneuten Zulassung nicht mehr vorlegen !? ...
Ach egal, soll ja hier auch nicht das Thema sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok. Dann ist das ja geklärt 🤣 Mir fällt da eine Geschichte ein, als 1985 ein pupertärender Ahnungsloser, auf Anraten seines Kumpels, an einer Mofa Zündapp ZD25, das 13er Ritzel gegen ein 15er getauscht hat. Brachte gut und gerne 8km/h mehr Endgeschwindigkeit 🥳, allerdings ging beim Beschleunigen garnichts mehr. Eines Tages standen dann tatsächlich die Sheriffs an der Schule. Der junge Mann hat sich dann fast eingenässt und hat nachmittags alles wieder umgebaut. Also egal was ist, nicht erwischen lassen und manchmal einfach nur Glück haben. Ähnlichkeiten mit Anwesenden sind natürlich rein zufällig.
 
Also bei der 250 , wie bei jedem anderen der 4 Motorräder die ich in meinem Leben hatte, ist das Übersetzungsverhältniss in der DOC hinterlegt und das gilt! Ich würde mich sehr wundern, um nicht zu sagen ich glaube nicht, dass das bei der 125 fehlt und man deswegen machen kann was man will.
Es ist ganz simpel: Bei jeder Änderung des Verhältnisses von Ritzel zu Kettenblatt, wie rum ist egal, erlischt die Betriebserlaubniss und damit der Versicherungsschutz.Wer erwischt wird, zahlt!
Wird immer gerne erzählt , ist aber Lötzinn .
Die Versicherung muss einen ursächlichen Zusammenhang von der nicht Eintragung/Umbau zum Unfallgeschehen/Schadenshöhe gerichtsfest nachweisen , nur dann kann etwas passieren .
 
Ok. Dann ist das ja geklärt 🤣 Mir fällt da eine Geschichte ein, als 1985 ein pupertärender Ahnungsloser, auf Anraten seines Kumpels, an einer Mofa Zündapp ZD25, das 13er Ritzel gegen ein 15er getauscht hat. Brachte gut und gerne 8km/h mehr Endgeschwindigkeit 🥳, allerdings ging beim Beschleunigen garnichts mehr. Eines Tages standen dann tatsächlich die Sheriffs an der Schule. Der junge Mann hat sich dann fast eingenässt und hat nachmittags alles wieder umgebaut. Also egal was ist, nicht erwischen lassen und manchmal einfach nur Glück haben. Ähnlichkeiten mit Anwesenden sind natürlich rein zufällig.
Weil du mit einer Mofa und deiner Prüfbescheinigung halt nur 25 km/h fahren darfst, und bei einer Mofa steht die Übersetzung definitiv in der Betriebsergebnis. Als ich 16 war durften die 125er auch nur 80 fahren da waren die Cops auch giftig wenn du mit 100 vor denen gefahren bist.. Heute heißt es max 15ps und wenn die Bude dann 130 km/h fährt ist es halt so.

Also wenn man die Übersetzung " verkürzt " um zb im 5ten Gang mehr Kraft zu haben und eventuell ein paar km/h zu gewinnen kann man das zwar machen ABER man ändert durch den höher drehenden Motor eventuell das Geräusch und Abgasverhalten und ist somit eigentlich nicht erlaubt.
 
... das verstehe ich ja nun wieder nicht: durch ein Ändern der Übersetzung ändert sich ja die maximal Drehzahl nicht. Ich kann die Bude auch immer kurz vorm Begrenzer im 3. bei 80kmh fahren. Abgasverhalten und Lautstärke sollten da ja ähnlich sein (ich weiß, der Luftwiderstand verhält sich exponentiell zur Geschwindigkeit, schon klar).
 
Prinzipiell hast du schon recht aber diese Geräusche werden in einem festen Verfahren ermittelt. Das heißt du fährst z.b. 80 kmh und der Motor dreht 6000 Umdrehungen. Wenn du jetzt aber die Übersetzung änderst dreht er bei 80 kmh 6300 Umdrehung und somit passt das in dem festgelegten Verfahren das Geräusch nicht mehr
Ergänzung ()

Das ist die Theorie wenn du natürlich jetzt die Übersetzung änderst und machst vorne ein Zahn weniger bzw hinten zwei mehr drauf da kräht im Prinzip kein Hahn nach
 
Nächsten Donnerstag hab ich einen Termin bei der Dekra, da soll ich mal mit den Papieren vorbeischauen und vortragen was gemacht werden soll. Die haben aber schon gesagt, wenn das zu speziell ist werde ich weiterverwiesen an jemanden der sich nur mit dem Thema Motorräder befasst 🤷‍♂️
 
Nochmal weil hier ìn der Tat viel Lötzinn erzählt wird.

Bei einer Änderung des Übersetzungsverhältnisses, egal in welche Richtung, erlischt die Betriebserlaubniss (geändertes Lärm und Abgasverhalten). Da gibt es keinerlei Zweifel!

Wer das macht "riskiert" erwischt zu werden. Je nachdem wie penibel der Polizist ist, darf er evtl sein Bike sofort stehen lassen.


Alles andere ist schlicht und einfach Schöngerede derjenigen die gerne basteln (auch von mir, dessen bin ich mir bewusst).



Wahrscheinlichkeiten sind eine ganz andere Frage:

Passiert ein Unfall, ist, egal ob schuldig oder nicht, je nach Höhe des Schadens die Versicherung (die eigene oder die gegnerische auf jeden Fall die die zahlen soll) daran interessiert ihren Schaden zu minimieren. Fährst du eine Beule für 800€ in den Golf deines Nachbarn bei 300€ Selbstbeteiligung kräht danach kein Hahn weil der Aufwand für die Versicherung sich nicht lohnt. Fährst du in das Schaufenster mit Meissner Porzellan und verursachst 100000€ Schaden, wird die zahlende Versicherung dein Bike komplett auseinandernehmen lassen. Finden die was, haben die auch garantiert die Argumente, dass dein spezieller Unfall auf die Änderung zurückzuführen ist.

Jeder darf gerne mit diesen Wahrscheinlichkeiten spekulieren ... und viel Spaß beim Streiten mit einer Versicherung.


Solange man sich des Spannungsfeldes "Legalität <-> Wahrscheinlichkeit" bewusst ist ist alles gut! 😁
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend zusammen, ich hab mir jetzt mal den ganzen Thread durchgelesen und habe festgestellt das sich der Wechsel auf das 49er Kettenblatt aufjedenfall lohnt, besonders für mich im Bergischen Land wo ich oft mit dem Problem des extremen Geschwindigkeitsabfall an Steigungen zu kämpfen habe.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, fährt jemand das 49er mit der originalen Kettenlänge?
Oder muss aufjedenfall die 122er genommen werden?
Weil ich habe vor 2k Kilometern erst auf eine schicke goldene DID Kette gewechselt und irgendwie wäre es ärgerlich diese nach so kurzer Zeit wieder rauszuwerfen.
 
Guten Abend zusammen, ich hab mir jetzt mal den ganzen Thread durchgelesen und habe festgestellt das sich der Wechsel auf das 49er Kettenblatt aufjedenfall lohnt, besonders für mich im Bergischen Land wo ich oft mit dem Problem des extremen Geschwindigkeitsabfall an Steigungen zu kämpfen habe.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, fährt jemand das 49er mit der originalen Kettenlänge?
Oder muss aufjedenfall die 122er genommen werden?
Weil ich habe vor 2k Kilometern erst auf eine schicke goldene DID Kette gewechselt und irgendwie wäre es ärgerlich diese nach so kurzer Zeit wieder rauszuwerfen.
Warum machst du denn das Ritzel nicht einen Zahn kleiner , ist viel einfacher und dann langt die Kette weiterhin . Ein Zahn am Ritzel entspr. ca. 3 Zähne hinten .
 
Warum machst du denn das Ritzel nicht einen Zahn kleiner , ist viel einfacher und dann langt die Kette weiterhin . Ein Zahn am Ritzel entspr. ca. 3 Zähne hinten .
Ich hab jetzt schon von mehreren Seiten gehört dass durch die engere Umschlingung der Kette diese wohl dadurch auch deutlich schneller verschleißt.
Daher würde ich doch eher zum 49er Kettenblatt statt 13Ritzel tendieren.
 
Das hatte ich schon erwartet , diese diffusen Ängste weil man mal was gehört hat von Leuten die Gürtel , Hosenträger plus Tackerklammern auf dem Hüftknochen haben....
 
Guten Abend zusammen, ich hab mir jetzt mal den ganzen Thread durchgelesen und habe festgestellt das sich der Wechsel auf das 49er Kettenblatt aufjedenfall lohnt, besonders für mich im Bergischen Land wo ich oft mit dem Problem des extremen Geschwindigkeitsabfall an Steigungen zu kämpfen habe.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, fährt jemand das 49er mit der originalen Kettenlänge?
Oder muss aufjedenfall die 122er genommen werden?
Weil ich habe vor 2k Kilometern erst auf eine schicke goldene DID Kette gewechselt und irgendwie wäre es ärgerlich diese nach so kurzer Zeit wieder rauszuwerfen.
Also ich hatte hier im Hochsauerland das gleiche Problem mit den Bergen wie du.
Ich habe auf 49er Kettenrad und 122er Kette gewechselt. Aber wenn du Mal auf das Foto schaust, ist da beim Kettenspanner noch Luft nach vorne (ca.2cm)
Es könnte also mit der 120er Kette gerade so reichen.
Käme auf einen Versuch an.
IMG_9053.jpg
 

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