Der Raucher
Ălfinger
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Wenn ich mich recht erinnere...
Gibt es fĂŒr das "NachhĂ€ngen" des Tachos (=zeigt weniger an, als man tatsĂ€chlich fĂ€hrt) eine gesetzliche Vorschrift. FrĂŒher waren es mal 6% heute nur noch 3% (vergl. Toleranzberechnung bei Geschwindigkeitsmessungen).
FĂŒrs "Voreilen" des Tachos (=zeigt mehr an, als man tatsĂ€chlich fĂ€hrt) gibt es, soweit ich mich erinnere, keine gesetzliche Regelung. Aber: ab 10% kann der Kunde einen QualitĂ€tsmangel anmelden.
Dies ist keine Rechtsberatung! Sondern aus einer verstaubten Kiste meines LangzeitgedÀchtnisses hervorgekramt.
Wer Lust hat, kann ja mal die StVZO durchwĂŒhlen...
Gibt es fĂŒr das "NachhĂ€ngen" des Tachos (=zeigt weniger an, als man tatsĂ€chlich fĂ€hrt) eine gesetzliche Vorschrift. FrĂŒher waren es mal 6% heute nur noch 3% (vergl. Toleranzberechnung bei Geschwindigkeitsmessungen).
FĂŒrs "Voreilen" des Tachos (=zeigt mehr an, als man tatsĂ€chlich fĂ€hrt) gibt es, soweit ich mich erinnere, keine gesetzliche Regelung. Aber: ab 10% kann der Kunde einen QualitĂ€tsmangel anmelden.
Dies ist keine Rechtsberatung! Sondern aus einer verstaubten Kiste meines LangzeitgedÀchtnisses hervorgekramt.
Wer Lust hat, kann ja mal die StVZO durchwĂŒhlen...