Leider geht aus dem Posting aus dem Z-1000-Forum nicht hervor, warum es zu dem hohen Bussgeld gekommen ist. Nur die Spiegel alleine können es wohl nicht gewesen sein. Wäre toll, wenn Z-1000-Poster die genaue Begründung der Strafe angegeben hätte.
Lt. StVo und StVZO gibt es keine definitive Vorschrift, wo Spiegel an Fahrzeugen angebracht sein müssen, lediglich dass darin die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug erkannt werden muss. Was den Rückschluss zuläßt, dass sogar serienmäßige Spiegel mit Prüfzeichen, bzw. ausreichender Grösse usw. evtl. nicht zulässig bzw. bußgeldwürdig sind, wenn sie nicht auf den Fahrer abgestimmt sind, weil der zu groß ist und den Spiegel verdeckt. Es von daher evtl. zwingend nötig ist, die Befestigungsposition oder den Spiegel an sich zu verändern, bis die Sicht gewährleistet ist.
Einschlägig ist der §56.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html
Das Bussgeld für fahren mit defekten oder ohne Spiegel beträgt € 15.-, sofern es sich um eine "normale" Verkehrskontrolle handelt. Individuell entsprechend teurer wird es zu recht, wenn aufgrund falscher, defekter oder fehlender Spiegel ein Unfall verursacht wird.
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/56-stvzo/
Wie der Z-1000-Poster zu € 90.- gekommen ist, ist also nur durch die Spiegel nicht zu erklären. Falsch montierte Spiegel können nicht strafbarer sein als keine Spiegel. Wäre schon interessant, genaueres zu erfahren. Vermutlich war es dem Z-1000er nicht wirklich möglich, den Inhalt des Bussgeldbescheides richtig und vollständig zu erfassen.
Wie dem auch sei, es gibt offensichtlich keine Rechtslage, die nach unten montierte Spiegel verbietet, sofern §56 erfüllt wird.
Und was nicht verboten ist, ist erstmal erlaubt.
Und aufgrund der unübersichtlichen Gesetzeslage, wird man wohl kaum nur wegen der Spiegel aufgehalten, sofern es nicht so offensichtliche Dinge sind, wie nur ein Spiegel (ab Bj. 1990 sind 2 Spiegel Pflicht.)
Man sollte sich also von einem möglicherweise fehlinformierten Polizisten nicht irritieren lassen. Gegen den Strafzettel vor Ort kann man wenig machen, da ist die Polizei am längeren Hebel. Gegen den Bussgeldbescheid schon. Widerspruch einlegen.
Ausser man will sich die Mühe ersparen und kann es sich leisten, die unberechtigte Strafe zu bezahlen. Wenn allerdings Punkte mit in's Spiel kommen, ist ein Widerspruch allemal sinnvoll.
Das natürlich ohne Gewähr basierend auf dem, was ich mir im Internet angelesen habe.