Noch einmal zu den Spiegeln

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Gast

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Hallo, seit letzter Woche bin ich ebenfalls Brixton Fahrer. Was soll ich sagen außer meinen Schultern sehe ich nix in den Spiegeln.
Das Thema wurde im Forum ja schon diskutiert, auf meine Anfrage bekam ich jedoch leider keine Antwort.
Also hier nochmal die Frage ob die Spiegel von Polo passen, bzw was für Spiegel ihr angebaut habt.
Vielen Dank.
 
Ja hatte ich gelesen, biegen möcht ich die Spiegel aber nicht.
Nur einen verkehrt herum anbauen kommt auch nicht in Frage.
Die Spiegel waren schon 2 mal Thema hier, in der anderen Diskussion stellt jemand welche von Polo vor.
Die gefallen mir recht gut, die Frage ist nur ob sie passen.
 
Mit Lenkerenden-Spiegeln bist du immer gut beraten, sofern sie über ein EU-Prüfzeichen verfügen. Keine Schulter im Spiegel, gleich hoch, nach oben und unten montierbar. Bei Louis, Polo etc. kostet das Paar so zwischen € 90.- und 100.-. Möglicherweise brauchst du, je nach Modell, noch passende Lenkerendengewichte zur Montage. Für Sparfüchse gibt's bei ebay billigere, meist ohne Prüfzeichen, also nicht zugelassen, und auch Gebrauchte werden oft angeboten.
Und als heißer Geheimtipp: Mash hat sehr schöne klassische Lenkerendenspiegel für unter € 50.- als Zubehör im Angebot.
 
Hallo, ich habe mir bei Hein Gericke zwei etwas längere Spiegel (Chrom) gekauft. Die passen prima und ich kann alles perfekt im Auge behalten. Gleich am ersten Tag habe ich die kleinen Dinger abgebaut.
Gruß
Tom
 
Schön, dass du das Problem zu deiner Zufriedenheit lösen konntest. Leider gibt es nicht "den" Hein Gericke Spiegel, der hat mehrere Typen zu verkaufen. Anderen wäre gewiss damit geholfen, wenn du noch den Typ nennen könntest und vielleicht ein Bild von den Spiegeln an deiner Maschine, damit man sich schon mal ansehen kann, wie das denn ausguckt?
 
Für alle, die keine Lenkerendespiegel mögen und/oder generell kein Geld für Spiegel erübrigen können oder möchten, gibt's bei Louis ein Spiegelverlängerungsset für € 9.99, allerdings ohne Zulassung, wobei ich mich frage, wer die Zulässigkeit von Schrauben in Frage stellt. Für € 49.- gibt's das Gleiche mit Zulassung. Ich hatte Jahre lang das "unzulässige" Kit montiert und keiner hat sich dran gestört, auch nicht der TÜV. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

https://cdn2.louis.de/content/catalogue/articles/img170x170/10028887_890_FR_05.JPG
Original-Verkaufstext von Louis:
Spiegel-Verlängerungs- und Verbreiterungsset:

Sie sehen in den Motorradspiegeln auch nur Ihre Schultern? Dann haben wir die Lösung!

Mit diesem Verlängerungsset können Sie die Position der Spiegel bis max. 5 cm nach außen und ca. 4 cm nach oben verändern.

Geeignet für alle Originalspiegel mit M10 x 1,25 Gewindeanschluss der Motorradhersteller Honda, Kawasaki und Suzuki.

Inhalt für jeweils eine Fahrzeugseite.

Lieferung inklusive zusätzlichen Adapter, mit Hilfe dessen Sie alle handelsüblichen Motorradspiegel mit M10 x 1,25 Anschluss (Rechtsgewinde) an die Yamaha-Spiegelhalterung (rechte Seite) befestigen können.

Mit diesem Adapter ist es allerdings NICHT möglich an Yamaha-Motorräder die original Yamaha-Spiegel zu befestigen.

Wir empfehlen vor der Montage das Produkt mit einem hartwachshaltigen Lackkonservierer vor Korrosion zu schützen.

https://www.louis.de/artikel/spiege...0028887?list=de9a98b02425358fd5dfa35a9e37e362
 
Vielen Dank, dass hilft mir schon mal weiter. Ich schau mir mal die Spiegel von mash an. Hatte übrigens vor kurzem gelesen das man sie in Deutschland nicht nach unten montieren dürfe.
 
Hör und sagen ist immer so eine Sache. Mir wäre es neu, Spiegel nicht nach unten montieren zu dürfen. Ich habe an meinen Roller die Spiegel am Beinschild, was den TÜV nicht stört. Am besten fragst du mal beim TÜV, auch online, an, wie die Gesetzeslage ist. Dann weist du es definitiv.
Aber freut mich, dass dir meine Infos weiter geholfen haben!
 
Es ist nicht erlaubt. Kann man nachlesen. Aber es ist einiges nicht erlaubt und wird trotzdem gemacht.
 
Auf öftere Nachfrage stell ich mal meinen (geschwärzten) Strafzettel hier online.
Werd dann im Forum auch nochmal n Beitrag machen.

Lenkerenden-Spiegel UNTER dem Lenker sind nicht erlaubt !! Spaßige 90,-€

-> DENN - ABE&TÜV haben nichts mit der StVZO zu tun.
Selbst wenn der TÜV sagt, alles i.O. etc, ist die StVZO n anderer paar Schuh.

Ich weiß, versteht keiner, ich auch nicht, Diskussionen waren zwecklos.
Und bitte fangt keiner an mit, wieso keine rechtlichen Gegenschritte etc..., bei 90€ kostet die Eigenbeteiligung schon mehr!
Und man beachte, diese "Kontrollgruppe-Motorrad" wurde explizit dafür gegründet um Motorradfahrern regelmäßig zu kontrollieren.
Würde vom Richter wohl nicht mal gelesen werden....

Zum Vorgang: (Kurzausführung)
Wir auf dem Rückweg vom Gardasse (war sehr GEIL!) zu nem kleinen Abschnitt um den Walchensee...
Wurden angehalten, entspannter freundlicher Typ, aber von der KG-Motorrad. Kannte sich gut aus. Selbst Motorradfahrer, etliche Schulungen in Sachen Motorrad hinter sich etc pp.
-> Lenkerendenspiegel NICHT erlaubt unterhalb des Lenkers (ich hatte die Victory dran)
Viel blabla... Das wurde im Frühjar so beschlossen. Keine Chance was zu machen. Die Polizei gerade in Südbayern sind in Sachen Umbau sehr empfindlich....

Ich denke umso nördlicher man von Bayern unterwegs ist, desto weniger interessiert das jmd. Ich bin aus dem schönen Franken, da musste ich das der Eigenen Polizei erst erklären..... -.-

BEGRÜNDUNG USW. STEHT ALLES DRINN

Das habe ich aus dem Z-1000 Forum zu dem Thema. Im übrigen hab ich nun Lenkerendspiegel die mir gut gefallen und vor allem eine gute Sicht gewährleisten. Passend dazu hab ich noch ein paar Schraubkappen für die Orginale Spiegelhalterung.
 
Leider geht aus dem Posting aus dem Z-1000-Forum nicht hervor, warum es zu dem hohen Bussgeld gekommen ist. Nur die Spiegel alleine können es wohl nicht gewesen sein. Wäre toll, wenn Z-1000-Poster die genaue Begründung der Strafe angegeben hätte.

Lt. StVo und StVZO gibt es keine definitive Vorschrift, wo Spiegel an Fahrzeugen angebracht sein müssen, lediglich dass darin die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug erkannt werden muss. Was den Rückschluss zuläßt, dass sogar serienmäßige Spiegel mit Prüfzeichen, bzw. ausreichender Grösse usw. evtl. nicht zulässig bzw. bußgeldwürdig sind, wenn sie nicht auf den Fahrer abgestimmt sind, weil der zu groß ist und den Spiegel verdeckt. Es von daher evtl. zwingend nötig ist, die Befestigungsposition oder den Spiegel an sich zu verändern, bis die Sicht gewährleistet ist.
Einschlägig ist der §56. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html

Das Bussgeld für fahren mit defekten oder ohne Spiegel beträgt € 15.-, sofern es sich um eine "normale" Verkehrskontrolle handelt. Individuell entsprechend teurer wird es zu recht, wenn aufgrund falscher, defekter oder fehlender Spiegel ein Unfall verursacht wird.
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/56-stvzo/

Wie der Z-1000-Poster zu € 90.- gekommen ist, ist also nur durch die Spiegel nicht zu erklären. Falsch montierte Spiegel können nicht strafbarer sein als keine Spiegel. Wäre schon interessant, genaueres zu erfahren. Vermutlich war es dem Z-1000er nicht wirklich möglich, den Inhalt des Bussgeldbescheides richtig und vollständig zu erfassen.

Wie dem auch sei, es gibt offensichtlich keine Rechtslage, die nach unten montierte Spiegel verbietet, sofern §56 erfüllt wird. Und was nicht verboten ist, ist erstmal erlaubt.
Und aufgrund der unübersichtlichen Gesetzeslage, wird man wohl kaum nur wegen der Spiegel aufgehalten, sofern es nicht so offensichtliche Dinge sind, wie nur ein Spiegel (ab Bj. 1990 sind 2 Spiegel Pflicht.)

Man sollte sich also von einem möglicherweise fehlinformierten Polizisten nicht irritieren lassen. Gegen den Strafzettel vor Ort kann man wenig machen, da ist die Polizei am längeren Hebel. Gegen den Bussgeldbescheid schon. Widerspruch einlegen.
Ausser man will sich die Mühe ersparen und kann es sich leisten, die unberechtigte Strafe zu bezahlen. Wenn allerdings Punkte mit in's Spiel kommen, ist ein Widerspruch allemal sinnvoll.

Das natürlich ohne Gewähr basierend auf dem, was ich mir im Internet angelesen habe.
 

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