B196 Eintrag

Ich glaube das mit den langen Fristen und der Verweigerung eines vorläufigen FS ist nur ein fieser Trick um dem armen Bürger noch ein paar zusätzliche Euro aus den Rippen zu schälen. Ich habe damals ein paar Euro extra gezahl für die Expressauffertigung und da gings dann innerhalb von drei Tagen.
Wenn du dem Amt belegen kannst das du den Führerschein für Arbeit oder ähnliches (z.B. Besorgungsfahrten für kranke oder Pflegebedürftige Verwandte )dringend benötigst dürfen sie dir einen Vorläufigen Führerschein nicht verweigern !
Und das gilt in ganz Deutschland!
Die Info habe ich von meinem Anwalt der mir das Schmerzensgeld ausgehandelt hat! (Er ist Fachanwalt für Sozial und Verkehrsrecht) 😉
 
Wenn du dem Amt belegen kannst...
☝️ In 5-facher Ausführung. Inkl. Passierschein A-38, den Geburtsurkunden der Urgroßeltern, des Grundschul-Abschlusszeugnisses, der Einkommenssteuerbescheinigungen der letzten 25 Jahre, eidesstattlichen Versicherungen von mind. 5 schwurfesten Fürsprechern, Auszug des Katasteramtes, ...
 
☝️ In 5-facher Ausführung. Inkl. Passierschein A-38, den Geburtsurkunden der Urgroßeltern, des Grundschul-Abschlusszeugnisses, der Einkommenssteuerbescheinigungen der letzten 25 Jahre, eidesstattlichen Versicherungen von mind. 5 schwurfesten Fürsprechern, Auszug des Katasteramtes, ...
🤣🤣🤣🤣🤣
Hätten Sie gerne, ☝️aber Nöö Bescheinigung des Arbeitgeber's / zu unterstützende Person reicht völlig! 😉😉😉
 
Laut Aussage meiner Bekannten die in M/V in einer Zulassungsstelle/Führerscheinstelle arbeitet, sind sie verpflichtet dir auf deinen Wünsch und gegen eine kleine Gebühr von 8€ einen auszustellen und das auch ohne einen triftigen Grund. Als ich meinen B196 habe eintragen lassen, habe ich von Ihrem Kollegen auch einen Vorläufigen ausstellen lassen, er frage mich zwar warum ich einen wolle und das es 8€ kosten würde, da habe ich ihm gesagt das ich heute noch fahren wolle und nicht erst noch 2-4 Wochen, da ja das Schreiben von der Fahrschule einen nicht dazu berechtigt am Straßenverkehr teilzunehmen solange der Führerschein nicht da ist.
 
Laut Aussage meiner Bekannten die in M/V in einer Zulassungsstelle/Führerscheinstelle arbeitet, sind sie verpflichtet dir auf deinen Wünsch und gegen eine kleine Gebühr von 8€ einen auszustellen und das auch ohne einen triftigen Grund
Ich habe mal "recherchiert" und bestätige dies mal durch mehr als "der Kumpel eines Freundes meiner Schwester" (nicht böse gemeint, aber "jemand hat gesagt" ist leider keine belastbare Quelle ;) ).

Nachdem ich viele Beiträge und Quellen gefunden habe, die von Ersatz nach Diebstahl oder Verlust (in unseren Fällen idR nicht zutreffend) sprechen, bin ich dann schließlich hier fündig geworden:
Vorläufiger Führerschein: Beantragung, Gültigkeit & Kosten
Dort wird auf §22a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verwiesen. Und dieser besagt in Absatz 3:
Der Sachverständige oder Prüfer hat im Falle einer bestandenen Prüfung abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 3 dem Bewerber einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a unter Einsetzen des Aushändigungsdatums auszuhändigen.

§ 22a FeV - Einzelnorm

Damit ist das Thema aus meiner Sicht ebenfalls klar: Die Behörde darf den vorläufigen Führerschein nicht verweigern. Es ist keine lokale/regionale Behördenentscheidung.
 
Dort wird auf §22a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verwiesen. Und dieser besagt in Absatz 3:


§ 22a FeV - Einzelnorm
Aber beim B196 gibt es weder eine Prüfung noch einen Prüfer, es handelt sich ja lediglich um eine Führerscheinerweiterung. Die Führerscheinbehörde könnte argumentieren das dir ja kein Führerschein verweigert wird da du ja noch deinen ursprünglichen hast …nur eben noch ohne die Erweiterung.
Wäre interessant wenn das mal ein B196 Neuling mit seiner Behörde ausdiskutiert falls die ihm die Ausstellung eines Vorläufigen verweigern.
 

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