Welche Brixton?

17ps sind mehr als 15ps also kein LKR und kein b196 bzw A1 irgendwas ist da auch noch mit dem Leistungsgewicht, aber das dürfte für so ein Eisenschwein irrelevant sein
 
Genau das Problem sehe ich auch ... vgl. Zündapp KS 125 => 125 ccm und 17 PS.
Kann man die als LKR zulassen oder muss die zwingend als Kraftrad zugelassen werden?.
(Da ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied in der Versicherungsprämie :) zumindest war das früher so ... )
Zumindest bei der LVM ist ne 125er als LKR versichert erheblich teurer als wenn du es als Motorrad versicherst!! Auf Grund der Schadensstatistik bei 125er LKR durch junge Fahranfänger!🤔🤷‍♂️
Und Motoräder ab 125ccm tauchen dort halt seltener auf!🤪😉
 
In DE ist die Klasse bis 125 ccm von der Steuer befreit, in AT kommt die motorbezogene Versicherungssteuer dazu.

Ich bin mit der Honda (CB125R) bei der HDI (in AT), nur Haftpflicht (bis 20 Mio) und zahle 93,77 € im Jahr.
Davon sind 36,24 € motorbezogene Versicherungssteuer!

Mit Teilkasko wäre ich bei ca. 200 €
Mit Vollkasko bei ca. 700 €!
Manst zahlt se daun de Teilkasko aus?
 
muss die zwingend als Kraftrad zugelassen werden?
Vermutlich ja.
Genaueres weiß bestimmt die Zulassungsstelle.

(Da ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied in der Versicherungsprämie :) zumindest war das früher so ... )
Ich erinnere mich an Zeiten, da war ein 50ccm-Kleinkraftrad deutlich (!) teurer in der Versicherung, als ein 17PS-Motorrad.
Deshalb wurde (in D) dann die 80er-Klasse erschaffen. Bis die dann auch rasant in den Prämien stiegen...

Bin mal gespannt, wie sich das jetzt im 125er-Segment entwickelt.
Ergänzung ()

In der Stadt eventuell schon (Diebstahl, Vandalismus) ...
ÖÖÖIIIHHH !!!

Die schlimmsten Bagaluten wohnen und vandalisieren ja wohl aufm Dorf!
Weiß doch jeder!!

Während der Stadtmensch eher zur feingeistigen Etikette neigt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Volles Gewicht: 116 Kg ... eher kein Eisenschwein :)

Was das Leistungsgewicht betrifft:
Mit 79.05 wird dem Inhaber des Führerscheins erlaubt, Krafträder zu fahren, welche ein Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg. Diese Regelung gilt europaweit. Haben Fahrer also diese Schlüsselnummer, dürfen Sie Krafträder mit diesem Leistungsmerkmal auch im Ausland fahren.

Ist bei mir relevant, da ich den 1b gemacht habe und beim Umschreiben dann diese Schlüsselzahl im neuen Schein bekomme => Ich darf das!
 

Ähnliche Themen

Rost - noch zu retten?

Motorkontrollleuchte an?

Cromwell Kettenrad Schrauben?

Chiptuning bei 125er Lohnenswert?

Schutz Blech für Brixton Felsberg 125 Euro 5

Zurück
Oben