Cromwell Übersetzung geändert

Moin.
Bei mir könnte eine Änderung der Übersetzung auch zum Thema werden.
Ich mache mir jedoch Gedanken darüber, da ja theoretisch die Betrieberlaubnis erlischt bei einer Veränderung.

Kann jemand eine seriöse Antwort darauf geben was rechtliche folgen sein können wenn man so einen Unfallverursacht, zwecks Versicherung Schadensersatz und co?

Dabei will ich hier gar nichts schlecht reden, jedoch möchte ich auch nicht ohne Betriebserlaubnis oder Versicherungsschutz fahren.

Viele Grüße
Verlust des Versicherungsschutzes, insbesondere bei der Haftpflicht kann das halt dramatische Auswirkungen haben.
Und da interessiert es keinen, ob eine Unfallursache eventuell damit zu tun hat.
Wenn Du am Zebrastreifen zu spät reagierst und irgendeine Mutti schubst ihren Kinderwagen weg kann das dein ganzes Leben verändern ... Wegen gewonnenen 4,2 km/h aufgrund des größeren Kettenrads.

Muss jeder für sich selbst entscheiden ... Im ungünstigsten Fall kann das so laufen.

PS: Ich habe Mal einem Tanklaster die Vorfahrt genommen, der dann auf einer Bundesstraße in den Graben gerauscht ist. Jetzt weiß ich warum die Deckungssumme einer Haftpflicht in Mio angegeben wird.
 
Verlust des Versicherungsschutzes, insbesondere bei der Haftpflicht kann das halt dramatische Auswirkungen haben.
Und da interessiert es keinen, ob eine Unfallursache eventuell damit zu tun hat.
Wenn Du am Zebrastreifen zu spät reagierst und irgendeine Mutti schubst ihren Kinderwagen weg kann das dein ganzes Leben verändern ... Wegen gewonnenen 4,2 km/h aufgrund des größeren Kettenrads.

Muss jeder für sich selbst entscheiden ... Im ungünstigsten Fall kann das so laufen.

PS: Ich habe Mal einem Tanklaster die Vorfahrt genommen, der dann auf einer Bundesstraße in den Graben gerauscht ist. Jetzt weiß ich warum die Deckungssumme einer Haftpflicht in Mio angegeben wird.
Ein guter Bekannter hat eine Führungspositionin bei einer grossen Versicherung und das haben wir mal diskutiert...
Es muss ein Ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Umbau und dem Schadenereignis gerichtsfest nachweisbar sein , was der Versicherer beweisen muss , alles andere ist Unsinn der gerne nachgeplappert wird .
Schon ein fehlender Rückstrahler wäre ja sonst ein Leistungsverweigerungsgrund .
Nebenbei , nach Jahren in der Kfz Branche habe ich n.n. erlebt das ein Gutachter Kettenradzähne zahlt .
 
Die Versicherung mit "All" im Namen schickt ab einer gewissen Schadenshöhe einen Gutachter, um genau das zu prüfen ... Und der sucht so lange bis er was findet, ungefähr so wie bei einer Steuerprüfung 😁
 
Aber selbst dann müssen sie noch die "Unfallursächlichkeit" nachweisen.
Bei einem Umbau der, im allgemeinen Volksglauben, dazu dient die Höchstgeschwindigkeit zu senken, wird ihnen das kaum gelingen.
Wenn durch den Umbau die Betriebserlaubnis erlischt probieren die alles, um sich aus der Schadensregulierung rauszunehmen, egal ob das "für mehr Sicherheit" sorgt. Und das auch, wenn Du der Geschädigte bist! (Da erst recht).
Ich schildere die nächsten Tage eventuell Mal meine beiden Erlebnisse im SmallTalk-Bereich ... Das sprengt hier den Rahmen ...
 
Da bin ich aber gespannt wie das allgemeingültig belegt wird...
Im Netz findet man da nichts 🙄
 
Jain...

Die Abgas- und Geräusch-Emissionen werden bei bestimmter Geschwindigkeit in einem bestimmten Gang gemessen.
Wenn man jetzt die Übersezung ändert, ändern sich eben auch genau diese Werte (und das führt dann theoretisch zum Erlöschen der ABE).
Aller Wahrscheinlichkeit nach bleiben die Werte im zulassungsfähigen Bereich.
ABER diese Fahr-Messung muss man bezahlen. Das ist dann wahrscheinlich teurer als das ganze Moped.
 
Es ist doch bestimmt möglich, um auf Nummer sicher zu gehen, die geänderte Ritzel vom TÜV eintragen zu lassen??
Klar gar kein Problem , wenn du ihm Gutachten über nun gültige Werte zu Geschwindigkeiten , Emmissionswerte , Lautstärke etc. vorweisen kannst macht der das gegen Bezahlung sofort.
So ein Angestellter einer Prüforganisation ist nicht Gott , und trägt nur das ein was belegt und für das er die Verantwortung nicht trägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das verstanden habe entfällt der ganze Abgas/Emissions kram bei einer Toleranz der Übersetzung von unter 8%. 100:46 * 49 = 106,5. 6,5% Differenz also. Da wird das nur vom Tüv abgenommen und eingetragen und gut ist.
Ich werde nächste Woche beim TÜV anrufen und dafür einen Termin vereinbaren. Danach wissen wir genaues.
 
Soweit ich das verstanden habe entfällt der ganze Abgas/Emissions kram bei einer Toleranz der Übersetzung von unter 8%. 100:46 * 49 = 106,5. 6,5% Differenz also. Da wird das nur vom Tüv abgenommen und eingetragen und gut ist.
Ich werde nächste Woche beim TÜV anrufen und dafür einen Termin vereinbaren. Danach wissen wir genaues.
Wozu/warum/für wen denn eintragen lassen wenn es innerhalb der Toleranz liegt , wenn das mit den 8% stimmt , was ich n.n. irgendwo verbindlich gelesen habe , das ist doch Sinnleer .
 
Wozu/warum/für wen denn eintragen lassen wenn es innerhalb der Toleranz liegt , wenn das mit den 8% stimmt , was ich n.n. irgendwo verbindlich gelesen habe , das ist doch Sinnleer .
Das mit der Toleranz bezieht sich nur auf den Abgas-/ Geräusch Test von dem @Der Raucher gesprochen hat. Innerhalb der 8% verzichten die auf diese Untersuchung. Aber die Änderung am Fahrzeug muss man trotzdem eintragen lassen. Wird dann in dem Freien Feld im Schein eingetragen. Jedenfalls hab ich das jetzt so verstanden. Mal sehen was der TÜV sagt. Ich baue sie jedenfalls nicht mehr zurück, koste es was es wolle.
Bin von „möglichst oft viel befahrene Landstraßen vermeiden um kein Hindernis zu sein“ zu einem vollwertigen Verkehrsteilnehmer geworden. Bei meinen 179cm und 75kilo erreiche ich die 106kmh auf der Graden immer. Die 100kmh bei Steigung und im 5ten wo sie mir vorher langsam auf 82kmh gefallen ist hält sie jetzt auch auf der Bundesstraße. Nach 850km mit der alten und jetzt 100km mit der neuen Übersetzung tut sich echt ne neue Welt auf. Genau so hätte die Brixton geliefert werden müssen.
 
Ich finde dazu im Netz genügend, das fängt bereits beim Pflichtversicherungsgesetz an ...
Meine eigenen Erfahrungen habe ich hier ergänzt ...
Jawohl Sir , Sachlich alles richtig , unbestreitbar .
Nur eine Versicherung macht das nicht Routinemässig sondern nur Anlassbezogen , und wenn es mich so treffen täte wie dich wäre ich ziemlich verunsichert weshalb das mich so trifft , dazu muss es einen Anlass geben . .
Egal , in vielen Jahren in der Branche und zig. Kontakten mit Sachverständigen/ Gutachtern , (Versicherungen beauftragen die nämlich , haben gar keine "eigenen")
wie immer angenommen wird, die nehmen die das Fahrzeug in Augenschein , listen den Umfang auf , und das war es .
Nie durfte ich erleben das jemand kam um Mittel und Wege zu finden und speziell darauf aus war irgendwie zu dokumentieren das ihr Auftraggeber (Versicherung) sich davonstehlen könnte , wozu auch .
Also die Praxis spricht einfach dagegen .
Das ist einfach die Realität .
 
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