Ich weiß leider nicht, wie das vorher ausgesehen hat. Vielleicht hast du noch ein Vorher-Bild?
Ich will nicht unken, schwarzmalen oder dir die Freude verderben, aber die Veränderung der Abmessungen, also auch der Breite, führen in Deutschland zur Erlöschung der Betriebserlaubnis. So ein Umbau muss also abgenommen und eingetragen werden. Wenn du den Lenker abgesägt hast, wirds schwierig. Dann gibts für die veränderte Form kein Gutachten, ABE, Zulassung etc. Eingetragen werden i.d.R. nur Lenker mit Gutachten oder Eigenbauten mit div. Prüfunterlagen und gemäss der gesetzlichen Mindestbreite, was deiner dann wäre. Wie das in der Schweiz ist, weiss ich nicht.