Kotflügel vorn

Wenns keine Vorschriften gibt heißt das ja nicht, dass es erlaubt ist.
Es ist lediglich nicht auf EU-Ebene geregelt.
Wenn dann D sagt Du brauchst ein Schutzblech, dann ist das so und auch kein Widerspruch, so lange es in D für alle EU-Bürger gilt.
Ich will nicht schulmeistern, aber ich versuche es ein letztes mal zu erklären, vielleicht drücke ich mich ja missverständlich aus:
Wenn es keine Vorschrift, also keine Regelung dazu gibt, weil EU-Recht über deutschem Recht steht, kann auch Niemand sagen, dass du ein Schutzblech montieren musst. Worauf sollte denn dann diese Anweisung beruhen? Wenn ich eine Forderung stelle, muss ich diese begründen, in diesem Fall mit einem Gesetz, einer Vorschrift. Wenn es diese nicht gibt...

Ich hoffe, das war jetzt verständlich. Falls nicht gibt es unter anderem auf YouTube einige Videos von Firmen zu diesem Thema, welche sich seit Jahren damit auseinander setzen und somit mit der Materie auskennen. Die holen sich ja schließlich für ihre Umbauten den erforderlichen TÜV-Segen ab. (zumindest die Seriösen)
 
Zuletzt bearbeitet:
EU-Recht steht über dem Landesrecht.
Wenn aber ein Thema nicht im EU-Recht verankert / behandelt ist, dann gilt Landesrecht.
Wenn also die EU nichts zu einem verpflichtenden Kotflügel sagt, dann gilt das Recht des jeweiligen Landes.
(Im EU-Recht steht ja nicht "man muss keinen Kotflügel haben", sondern überhaupt nichts).

Bei Kraftfahrzeugen gilt dann das Recht des jeweiligen Zulassungslandes!
 
Bei Kraftfahrzeugen gilt dann das Recht des jeweiligen Zulassungslandes!
Das widerspricht dann wieder dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der EU "Kein EU Bürger eines Landes darf dem EU Bürger eines anderen Landes gegenüber schlechter gestellt sein." In Ländern wie Belgien oder Spanien darf man ohne vorderes Schutzblech fahren. Dürfte man dies in Deutschland nun nicht, würde man wieder gegen EU Recht verstoßen.
Man merkt hier schon, mit der EU hat man sich keinen Gefallen getan...
Womöglich kommt das Thema mal auf den Tisch im EU Parlament, zur Zeit versucht man ja vieles anzugleichen, leider nicht im Sinne der Bürger. So diskutiert man ja gerade über eine 125er Steuer auch in Deutschland, da andere EU Staaten diese ja haben.
 
Sorry, jetzt muss ich mal dazwischen Grätschen…, klugscheissermodus an:

Das EU-Recht ist ein Rahmengesetz. Das muss eingehalten werden. Innerhalb dieses Rahmens dürfen die Länder strengere Gesetze erlassen und die sind gültig. Z.B. schreibt unser Land einen TÜV vor, über den die Südländer staunen. Das behandelt nicht alle gleich, aber ist trotzdem zugelassen, solange es sich innerhalb der EU-Vorgabe bewegt.

Wenn die EU nicht sagt, dass ein Frontfender hübsch ist…, äh vorschrieben ist, dann können die Länder trotzdem anderes regeln. Dann dürfte man in Italien vielleicht am Strand ohne rum düsen , in D aber möglicherweise nicht. Ob das so ist habe ich nicht geprüft, nur die Aussage dass das Deutsche Recht nicht vom europäischen abweichen darf ist falsch.

Klugscheissermodus aus.

😎
 
Das widerspricht dann wieder dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der EU "Kein EU Bürger eines Landes darf dem EU Bürger eines anderen Landes gegenüber schlechter gestellt sein." In Ländern wie Belgien oder Spanien darf man ohne vorderes Schutzblech fahren. Dürfte man dies in Deutschland nun nicht, würde man wieder gegen EU Recht verstoßen.
Man merkt hier schon, mit der EU hat man sich keinen Gefallen getan...
Womöglich kommt das Thema mal auf den Tisch im EU Parlament, zur Zeit versucht man ja vieles anzugleichen, leider nicht im Sinne der Bürger. So diskutiert man ja gerade über eine 125er Steuer auch in Deutschland, da andere EU Staaten diese ja haben.
Nee, das widerspricht nicht, genau deswegen hatte ich das ergänzt.
"Es gilt das Recht des Zulassungslandes" auch im EU "Ausland", wenn man sich dahin bewegt.
Wenn "AT"-Recht es erlaubt, keinen Kotflügel zu haben, dann ist das auch in DE in Ordnung, wenn man mit der Maschine nach DE fährt.
 
Alles klar, dann gebe ich mich geschlagen, da es mich ohnehin nicht betrifft (wie ich schon sagte, halte ich ein Schutzblech vorn für äußerst sinnig).
Ich hatte mich bei einem Customspezialisten und bei unserem Motorradclub (da hier viele ohne vorderes Schutzblech rumfahren) erkundigt und diese Erläuterungen bekommen.
Aber wie so oft in der EU blickt am Ende wohl keiner mehr so richtig durch. Das erklärt wohl auch die unterschiedlichen Entscheidungen der Gutachter diesbezüglich. Bei uns (südliches Sachsen-Anhalt) hat der TÜV keine Bauchschmerzen bei "vorne ohne Fahrern" laut Aussage der betroffenen Motorradclub-Fritzen.
Auf meinem Heimweg liegt ein Motorradhändler bei dem 3mal wöchentlich ein TÜVer vor Ort ist. Wenn ich es schaffe, halte ich da heute mal an und Frage nach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, dann gebe ich mich geschlagen, da es mich ohnehin nicht betrifft (wie ich schon sagte, halte ich ein Schutzblech vorn für äußerst sinnig).
Ich hatte mich bei einem Customspezialisten und bei unserem Motorradclub (da hier viele ohne vorderes Schutzblech rumfahren) erkundigt und diese Erläuterungen bekommen.
Aber wie so oft in der EU blickt am Ende wohl keiner mehr so richtig durch. Das erklärt wohl auch die unterschiedlichen Entscheidungen der Gutachter diesbezüglich. Bei uns (südliches Sachsen-Anhalt) hat der TÜV keine Bauchschmerzen bei "vorne ohne Fahrern" laut Aussage der betroffenen Motorradclub-Fritzen.
Yup, und das ist halt auch von TÜV zu TÜV unterschiedlich (zumindest wohl, was dem Wissenstand der aktuellen rechtlichen Regelung INNERHALB eines Landes betrifft). Die Regelungen / gesetzlichen Vorschriften der EU setzen da noch ein Level drauf. Deswegen steigt da auch keiner mehr durch.
Ich wollte auch nur klarstellen, wie EU-Regelungen (oder Nicht-Regelungen) und nationale Gesetze zusammenhängen und keine Aussage dazu treffen, ob es ohne Kotflügel nun in DE /AT erlaubt ist oder nicht (kenne die aktuelle Lage weder in DE noch in AT).

Letztendlich gibt die EU auch nur eine gesetzliche Regelung für die Mitgliedsstaaten vor, die dann in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden muss. Selbst ein zeitlicher Rahmen, bis wann ein EU Gesetz in die jeweilige nationale Gesetzgebung übernommen werden muss ist NICHT definiert.

Als Beispiel (Annahme):
  • Dein Wohnsitz befindet sich in DE, dein Moped ist in DE zugelassen
  • In DE ist es nicht erlaubt, ein einspuriges Kraftfahrzeug ohne vorderen Kotflügel im Straßenverkehr zu bewegen.
  • Die EU erstellt heute eine neue Regelung, dass dies EU-weit erlaubt ist (lassen wir den ganzen Prozess dazu mal weg und nehmen an, dass dies mit dem morgigen Tag gültig wird).
Du entfernst heute Abend deinen Kotflügel und fährst morgen damit in die Arbeit. Bei einer Kontrolle fällt das auf und Du wirst entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelung in DE abgestraft. Und das ist völlig korrekt so, weil die neue Regelung (ohne Kotflügel = erlaubt) ERST in die nationale Gesetzgebung übernommen werden muss.

Es ist folglich erstmal zweitrangig, was die gesetzliche Vorgabe der EU ist. Darauf kannst Du auch nicht berufen.

Anders ist der Sachverhalt, wenn etwas in "deinem" Zulassungsland erlaubt ist und Du dich in einem EU-Land bewegst, in dem das nicht erlaubt ist. Da kannst Du dich auf die aktuelle Regelung in deinem "Zulassungsland" berufen.
Deswegen benötigt z.B. ein italienischer Staatsbürger keine separate Fahrerlaubnis für 125er, wenn er die Fahrerlaubnis für ein Auto hat ... 125er sind in Italien in der Fahrerlaubnis für das Auto integriert. Und somit darf er EU-Weit 125er fahren, weil er nirgends schlechter gestellt werden darf als seinem Heimatland.

Ich weiß schon was jetzt kommt: "Ja, aber dann darf ich ja mit dem B196 auch im Ausland fahren"!
Äh, NEIN, darfst Du nicht, weil es keine eigene Klasse ist, sondern NUR eine jeweils nationale Ergänzung.
Das gleich gilt für den Code 111 (AT).
Du darfst aber in Italien eine 125er fahren, wenn du eine Fahrerlaubnis für das Auto hast, weil das dort in dieser Klasse integriert ist (und Du aufgrund Deiner Herkunft nicht schlechter gestellt werden darfst).

Sorry für den langen Beitrag, aber das ist in kürzer nicht erklärbar ...
 
So, habe heute mal auf dem Heimweg den TÜV-Klaus befragt, erste Gegenfrage von ihm: Warum willst du den denn abbauen? 😂 Habe es ihm dann erklärt und er meinte dazu: Wenn das Fahrzeug eine Zulassung nach EG Typengenehmigung hat, braucht man keinen vorderen Kotflügel, man kann also ohne fahren. Ist diese nicht vorhanden, lässt er es nicht durchgehen. Bei der EG Typengenehmigung kommt das EU Recht zum Tragen, ansonsten das Deutsche. Zu finden ist diese Eintragung in den Fahrzeugpapieren unter "K", dort muss dann als erstes ein "E" oder ein "e" stehen.
Habe bei mir in den Papieren nachgesehen, sowohl meine Cromwell (Euro5) als auch meine Crossfire LC haben diese EG Typengenehmigung, dürfte damit also ohne Schutzblech vorn fahren.
Ob andere TÜVer anders Verfahren und ob die Polizei, die einen gerade stoppt das auch weiß, keine Ahnung 🤷🏼 Das Thema sorgt ja hier schon für genug Verwirrung...
Ich würde es nicht empfehlen, gibt eh ne große Sauerei bei Regenwetter.
 
Mal unabhängig von der Rechtslage: meine Felsberg XC hat ein hoch montiertes "Schutzblech", das den Namen kaum verdient - vorne und hinten zu kurz, der Schmodder spratzelt bei Regen trotzdem ins Gesicht. Die Variante, ein Blech direkt über dem Rad zu montieren, was ja problemlos ginge, finde ich auch nicht so toll. Hat irgendjemand mal ein anderes Schutzblech (oder Plasteteil) aus dem Zubehörhandel gefunden, das man statt des Originals oben anschrauben könnte und das besseren Spritzschutz bietet? Oder das vorhandene Teil irgendwie elegant verlängert? Ohne fahren ist für mich keine Option.
 

Ähnliche Themen

Kotflügel Vorne Euro 5

Suche Sunray x Felsberg Teiletausch

**Anfängerfrage***

Benötige Entscheidungshilfe Sunray/Felsberg/Cromwell

Motorgeräusche bei warmem Motor (Felsberg 250)

Zurück
Oben