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Ich habe heute vom Finanzamt einen Steuerbescheid für meine Brixton bekommen. Ich dachte aufgrund der Euro 4 ist das Leichtkraftrad steuerbefreit? Es sind zwar nur neun Euro pro Jahr, aber überrascht hat es mich dennoch.
Also in Deutschland ist bis 125ccm alles steuerfrei! Da spielt die Euronorm gar keine Rolle. Es wird keine Steuer erhoben, weil der Verwaltungsaufwand mehr kosten würde als die Steuer einbringt!
So dachte ich eigentlich auch. Ich werde mich noch mal informieren. Selbst die Dame bei der Zulassungsstelle erhob keine Daten für das obligatorische Lastschriftverfahren. Rufe am Montag mal beim Händler bzw. Hauptzollamt (die erheben hier in Hamburg die Kfz-Steuer) informieren.
So.....
Habe heute einen netten Beamten beim Zoll in Hamburg erreicht. Er konnte sich das auch nicht erklären und riet mir Einspruch gegen die Steuerfestsetzung einzureichen. Sie haben meine Brixton fälschlicherweise als Kraftrad und nicht "Leicht"Kraftrad eingestuft. Mal schauen, was der Einspruch ergibt........ . Ich werde berichten
Sind dann alle Brixtons in Deutschland als solches in der Zulassungsdatenbank deklariert?
In Österreich muss der Importeur oder eine der 9 Landesregierungenniederlassungen das Fahrzeug in die Datenbank eingeben, bevor man es zulassen kann - das wird in Deutschland wahrscheinlich ähnlich sein.
In Deutschland braucht man entweder die COC Papiere oder ein Gutachten von einer der Prüforganisationen (TÜV/DEKRA usw) und Versicherung natürlich.
Ich habe schon mehrere Fahrzeuge aus dem Ausland (aber EU!) zugelassen und da wurde nur bei der Zulassungsstelle die COC Papiere, ein Gutachten (da geht es hauptsächlich darum das technisch alles ok ist und vor allem die Identnr. stimmen) und Versicherung verlangt. Teilweise haben sie da selbst die Identifikation nochmals geprüft.
Erst mit der Zulassung kommt das Fahrzeug ins System.
COC Papiere sind in Österreich auch üblich, die Daten trägt dann entweder der Importeur oder eben eine der Landesregierungen in die Zulassungsdatenbank ein. Bevor die VIN des Fahrzeuges nicht in der Datenbank ist, kann man es nicht zulassen. Bei Neufahrzeugen ist das Gutachten einer Prüforganisation nicht erforderlich - da reicht die Rechnung. Beim Import wird der eingetragene Datensatz in der Zulassungsdatenbank erst durch das Finanzamt freigeschalten, falls man noch die NoVa bzw. Umsatzsteuer nachzahlen muss (beim Import aus dem Ausland).
Bei Brixton wird das wohl KSR als Importeur durchgeführt haben - somit könnten sämtliche Brixtons in Deutschland falsch deklariert sein.
Dann müssten aber alle einen Steuerbescheid bekommen. Ich wurde explizit gefragt, ob es sich um ein Kleinkraftrad handelt. Die COC Papiere bescheinigen die EU konforme Typzulassung, aber in deutschen Datenbanken existiert die jeweilige Brixton erst mit der Erstzulassung.
Das ist auch anhand der zur Zeit noch möglichen Zulassung der E3 Motorräder mit Sondergenehmigung zu sehen. Die müssen zwingend bis Ende 2018 erstmalig zugelassen sein, damit sie im System sind und dann Bestandsschutz haben. Danach kann man sie theoretisch für unbestimmte Zeit wieder aus dem Rennen nehmen und wieder zulassen. Nur der Kauf in dieser Zeit reicht aber nicht aus.
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