B196

Heiliges Ei! Durch diesen fred wurde mir wieder bewusst, dass ich ja den neuen Lappen dann beantragen muss. Habe b und b196. Nächste Woche Prüfung für a-schein, aber unsere Führerscheinstelle hat erst Termine zum 7.8. also kann ich bis dahin nicht fahren, über bekommt man vom Prüfer so eine wisch, den ich dann vorzeigen kann bei einer Kontrolle?
 
...den ich dann vorzeigen kann bei einer Kontrolle?
Der Wisch bringt dir leider bei sowas, soweit ich weiß, nichts.... Fahren darfst du erst wenn das Verkehrdingsbums sagt das du fahren darfst und das ist nach Änderung deiner Fahrerlaubnis... Bis dahin darfste das Moped aber liebevoll streicheln...
 
Soweit ich weiß kannst Du Dir bei dem Verkehrdings eine Vorläufigefahrerlaubnis ausstellen lassen. Damit kannst Du , in Verbindung mit Deinem Personalausweis und/oder altem Führerschein fahren .
Als ich meinen FS wegen B196 hab umschreiben lassen hatte ich auch so einen Zettel.
Ergänzung ()

Soweit ich weiß kannst Du Dir bei dem Verkehrdings eine Vorläufigefahrerlaubnis ausstellen lassen. Damit kannst Du , in Verbindung mit Deinem Personalausweis und/oder altem Führerschein fahren .
Als ich meinen FS wegen B196 hab umschreiben lassen hatte ich auch so einen Zettel.
 
Soweit ich weiß kannst Du Dir bei dem Verkehrdings eine Vorläufigefahrerlaubnis ausstellen lassen. Damit kannst Du , in Verbindung mit Deinem Personalausweis und/oder altem Führerschein fahren .
Als ich meinen FS wegen B196 hab umschreiben lassen hatte ich auch so einen Zettel.
Aber selbst den vorläufigen Wisch kriegt er ja frühestens am 7.8..... Also bleibt´s beim streicheln ;)
 
Bin ich ab heute dabei 😂. Wann wird im Register registriert, dass ich den A Schein habe? Mit dem Bestehen der Prüfung (weil das der Prüfer irgendwie übermittelt), oder ab dem Besuch bei der Führerscheinstelle? Wenn erstes der Fall ist, könnte ich ja ohne meinen Führerschein losfahren, bei der Kontrolle gucken die in den PC, sehen, dass ich einen habe und ich zahle einen 10ner. 6wochen streicheln schaffe ich nicht......
 
Fahren darfst du erst wenn das Verkehrdingsbums sagt das du fahren darfst
Jain...

Ab dem Moment, in dem deine Fahrerlaubnis "im System" erfasst ist, kannst(/darfst) du fahren.
☝️ WENN du dann erwischt wirst ist das "Fahren ohne gültige Papiere", aber kein "Fahren ohne Erlaubnis".

Was dann ein Richter/die gegnerische Versicherung im Un-Fall daraus machen würde??? 🤷‍♂️
 
Zuletzt bearbeitet:
Jain...

Ab dem Moment, in dem deine Fahrerlaubnis "im System" erfasst ist, kannst(/darfst) du fahren.
☝️ WENN du dann erwischt wirst ist das "Fahren ohne gültige Papiere", aber kein "Fahren ohne Erlaubnis".

Was dann ein Richter/die gegnerische Versicherung im Un-Fall daraus machen würde, wenn was passiert??? 🤷‍♂️
Aber ohne Termin beim Verkehrsamt keine Erfassung im System.. Oder liege ich da nun völlig falsch? Die Erfassung passiert doch erst in dem Moment wo du mit dem Wisch deiner Fahrschule da hingehst und Lieschen Müller das in ihre Brotdose prügelt....
 
DAS ist richtig.
Wobei niemand wirklich sicher weiß, wann Frl. M. ihre Brotdose beprügelt!
Das wiederum weiß natürlich die örtliche Polizeiwache.
Wenn man sich denn traut dahin zu gehen und nachzufragen, im Besitz welcher Fahrerlaubnisse man sei.
 
Jaaa...
Neee, Herr Wachtelmeister...
Sie missverstehen...
Ich wollte doch nur fragen...
Ich weiß doch selbst nicht so genau...
Und da dachte ich...

🤣🤣🤣
Ergänzung ()

Puhhhh wenn ich tatsächlich keinen besseren Termin in der Zwischenzeit ergattere, dann wird das ein trauriger start in die Sommerferien
Im letzten Jahr hat das bei erstaunlich vielen Leuten geklappt!
 
Und wiedermal dachte ich, die Bürokratie könne nirgendswo schlimmer sein als bei uns in Ö - und dann kommt Ihr mit Euren Geschichten aus D 😂

Hier kriegt man direkt nach bestandener Prüfung einen "Kaszettel" mit dem man sofort fahren darf (vorläufiger Führerschein, gültig ein paar Wochen).
Den 'echten' kriegt man ohne selbst noch was tun zu müssen in selbiger Frist zugesandt.

LG D.
 
Scheint ja eh jedes Bundesland seine eigenen Regeln zu haben, aber in HH:

Wieso neuen Führerschein beantragen? Mit B196 gab's doch eh einen neuen, somit kommt die Altersregelung wegen der alten Lappen nicht in Betracht, oder?

Als ich den A gemacht habe, gab's die neue Karte gleich vom Prüfer.
Ein Jahr zuvor bei C1E nicht, laut Fahrschul-Bürokraft sollte mein Schein aber beim LBV zur Abholung bereit liegen. 1,5 Stunden später da gewesen (ohne Termin): wurde noch nicht gedruckt.. Die Frage, ob ich ihn jetzt direkt bräuchte, habe ich mit "JA, deswegen habe ich ihn gemacht" geantwortet. Ich bekam einen tollen Zettel, hab meinen alten FS da gelassen und der neue kam per Post.
Vielleicht mal bei Fahrschule und/oder LBV nachfragen..
 

Ähnliche Themen

Tour Schweiz - Toskana

Tour 2400 km Tour "der Nase nach"

Zurück
Oben