Strafe Code 111 in Deutschland

Alpenkind

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Brixton Rayburn 125
Hallo Leute,

ich wohne nah an der deutschen Grenze.
Unsere Nachbarn haben auch schöne Plätze, die ich gerne mit der Rayburn besuchen möchte. Chiemsee, Burghausen usw.

Leider ist das mit dem Zusatz Code 111 zum B-Schein nicht erlaubt.
Weiß zufällig jemand, wie hoch die Strafe dafür wäre?
Ich frage für einen Freund! 🤣😂

Danke schonmal!
 
Berchtesgaden, wenn Du dann sogar bis Augsburg schaffts spendier ich Dir n Helles.

Also laut ÖAMTC wird der nicht anerkannt. Strafe liegt bei 180 Tagessätzen, richtet sich also nach deinem Einkommen.
Ist auch nicht wenig! Hm... Seid ihr so streng oder braucht ihr das Geld so dringend? 😂🤣


Berchtesgaden schaffe ich locker! Hab die letzten 4 Tage 690 Kilometer runter!
Ich trinke aber nichts, wenn ich mit der Rayburn unterwegs bin!
Ergänzung ()

@Coldfire76
Hast du den Link, wo du das gefunden hast?
 
Also hier steht es nochmal explizit.

Ist auch ein Schmarrn, dass B1xx in anderen Ländern nicht akzeptiert wird. Ist umgekehrt ja genauso, unser "B-A1" (B196) wird auch nur teilweise im EU-Ausland akzeptiert. Da gehört eigentlich, meiner Meinung nach, eine EU weit gültige Regelung her, die regulieren ja sonst
auch alles mögliche bis hin zum Biegungsgrad von Bananen aber sowas bekommen die nicht hintereinander 😤
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre eigentlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!
Eben. Ist etwas doof, dass der Artikel "Fahren ohne Führerschein" heißt, aber "ohne Fahrerlaubnis" meint, da es juristisch gesehen einen Unterschied zwischen "ohne Führerschein" (man hat den FS in der anderen Jacke/Hose/wasauchimmer) und "ohne Fahrerlaubnis" (man hat keinen Führerschein) gibt.
Wichtig für die Beantwortung der Frage von @Alpenkind ist dieser Teil:
Ohne Führerschein [d.h. Fahrerlaubnis, Anm.] fahren: Ist das eine Straftat?
Ja. Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
/edit: Der Artikel von @Coldfire76 ist da besser :)
 
Zuletzt bearbeitet:
"Der Führer war ein armes Schwein - er hatte keinen Führerschein!"
Sorry, konnte ich mir bei soviel "FÖHRRRERSCHEIN" nicht verkneifen....
Das klingt immer alles so ramsteinmäßig: SCHIENENERSATZVERKEHR!
STRASSENBEGLEITGRÜN!
SÄTTIGUNGSBEILAGE!
Demnächst kommt hier n Linguistik-Thread
 
Also in kurz…..
Umsetzung

– Voraussichtlich 2026/2027 werden die neuen Vorgaben in den Ländern umgesetzt,

– in Deutschland wird es voraussichtlich eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum Inkrafttreten geben.
Nö.
Da steht nirgends was haltbares, nur "Die EU-Kommission wolle in diesem Jahr ... verkünden" und "Der Kommissionsvorschlag soll im März 2023 vorliegen" ....

"Wolle" und "Soll" leider ist in keiner Weise verbindlich ...
 

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