Polizeikontrolle - § 6b FeV - Mangelnde Kenntnis & Akzeptanz des B 196

Moin,

Polizeibeamte sind Menschen wie wir auch.
Bei der Firma in der ich mein Leben lang tätig war, ich lasse sie mal unerwähnt, herrschte in den Führungsetagen die Ansicht, "Jede der Außendienstkräfte kann alles und jede macht alles". Bei einer Besprechung habe ich den "Bezirksboss dann darüber informiert dass nicht jeder alles kann, nicht jeder alles können kann, weil es einfach zu viel ist.

So ist es auch bei Polizeibeamten, sie müsse einfach nach ihrem Wissen handeln.

Nehmen wir an, der Beamte hätte den Mann fahren lassen, der Führerschein wäre nicht gültig und eine Kurve später hätte er jemanden, womöglich ein Kind angefahren. Wer stünde neben dem Unfallfahrer am Pranger? Genau, der Beamte.

Willy
 
Naja, aber die gültigen Führerscheinklassen inkl. deren Erweiterungen sind bei einer Verkehrskontrolle doch rudimentäres Basiswissen. Hier ging es ja nicht um irgendwelche exotische Normen sondern um klassisches Brot-und-Butter-Wissen bei einer Verkehrskontrolle.
 
Moin Willy,
du hast sicherlich recht.
Die Haltung "jeder muss alles können und alles machen" kenne ich aus meinem Gewerk nur zu gut. Nur dieses "alles können und alles machen" geht, meiner Erfahrung nach, meistens nach hinten los.
Was ich im beschriebenen Fall einfach schwach finde, ist die Ignoranz der Beamten gegenüber den Einwänden des "Kunden", sowie die Unwilligkeit auch nur zuzuhören und sich mit der (offensichtlichen) eigenen Ahnungslosigkeit sinnvoll auseinanderzusetzen und sich, vor Ort, darüber zu informieren, wovon der Kontrollierte da überhaupt spricht.
 
Was ist denn, wenn man bei der Kontrolle, wie im Video erwähnt sagt, dass man ihn zuhause hat. Darf man dann weiterfahren ohne ihn vorgezeigt zu haben?

Beste Grüße aus Koblenz, Ivo
 
Bei uns in Ö musst Du bei Nichtvorweisen der Papiere (zB vergessen) Bußgeld zahlen, die überprüfen aber auch vorort, ob Du die Fahrberechtigung hast oder das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Ich denke das Bußgeld ist hier eine Art "Servicegebühr".

Willy, bin voll bei Dir, nicht jeder kann Alles wissen, kenne ich von meinem Beruf, dennoch, das Grundwissen für meine Haupttätigkeit sollte ich schon haben!
Im Falle der Verkehrskontrolle darf ich schon davon ausgehen, dass der Beamte alle lokal gültigen Papiere kennt.
 
Was ist denn, wenn man bei der Kontrolle, wie im Video erwähnt sagt, dass man ihn zuhause hat. Darf man dann weiterfahren ohne ihn vorgezeigt zu haben?

Beste Grüße aus Koblenz, Ivo
Dann wird überprüft ob du überhaupt einen FS hast und was da so eingetragen ist. Dauert hatl länger und kostet dich 10,-, aber im Zweifelsfall wird dein Lappen nicht einkassiert und du musst ihm nicht wochenlang hinterherrennen.
 
Willy, bin voll bei Dir, nicht jeder kann Alles wissen, kenne ich von meinem Beruf, dennoch, das Grundwissen für meine Haupttätigkeit sollte ich schon haben!
Im Falle der Verkehrskontrolle darf ich schon davon ausgehen, dass der Beamte alle lokal gültigen Papiere kennt.

Im Prinzip hast du Recht aber ich habe auch schon beim Kunden gestanden der die Neuerung besser kannte als ich, denn ich hatte ständig viele Neuerungen und wenig Zeit mich damit zu befassen. Ich hatte mal eine Woche Lehrgang, "Alarmanlage XY Sowieso", dann ein Jahr nichts mehr gehört von dem Kram und dann, von heute auf morgen sollten wir so ein Dingen einbauen, mit allem was dazu gehört, Sirene an der Hauswand, Glasbruchmelder, Bewegungsmelder, Schlosskontakten und so weiter, wir standen ziemlich dumm da.
Bei der Polizei dürfte es ähnlich sein, da kommt eine Kurzmitteilung an die Pinwand und man schaut flüchtig drauf, wieder mal irgendeine Führerscheinänderung, man liest die durch aber Wochen später ist davon, weil man damit seitdem nichts mehr zu tun hatte, nichts hängen geblieben. Natürlich hätte er sich auf der Wache kundig machen können und müssen.
Ich war übrigens mal dort weil ich nach der Umstellung von Grau auf Plastikkarte nicht mehr wusste ob ich mein Boot ziehen darf. Früher gab es 1-2-3-4 und 5, jetzt plötzlich 15 oder 16 Spalten, also auf der Wache nachgefragt, "Tja,...äh, öhhm,...Kurt, kommste mal?" Am Ende standen da drei ältere Beamte und grübelten, als eine junge Kollegin den Raum betrat, "was habt ihr denn,?", schaute kurz auf die Karte und alles war klar, die konnte jede einzelne Spalte kommentieren und erklären was man damit fahren darf.

Gemacht habe ich mit 16 die Klasse 4, damit durfte ich Kleinkrafträder, die Dinger mit Versicherungkennzeichen und verschiedenes Gerümpel, Traktoren und andere Brocken fahren.
Mit 18 dann die Klassen 1 und 3, an Krädern durfte ich fahren was der Markt hergab, PKW mit und ohne Anhänger, keine Beschränkung auf irgendwelche Gewichte und LKW bis 7,5T, welche Anhänger ich damit dann ziehen durfte, weiß ich nicht, habe nur bei Postens mal einen Mannschaftswagen und einen Unimog gefahren.
Heute sieht mein "Lappen" so aus:

Willy
 

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Ähm ! Bei mir stehen nur bei B die Kennziffern 194,196!! Und halt eben L & AM wie bei B das Austellungsdatum!!🤔
Ja, ich meine nämlich, diese Unterschiede auch schon ab gesehen zu haben. Bei meinem Führerschein könnte man fast annehmen, dass man selbst mit nem A Motorrad bei den Polizei-Experten des Erstellers dieses Threads durchgekommen wäre. Steht ja ein Datum dahinter und was interessieren mich schon die Zusatzzahlen? Lotto, oder was?
 
Was bei A1 steht kommt auf das Datum an, wann die Karte gedruckt wurde.. irgendwann in den letzten Jahren wurde entschieden, dass Trikes zu Motorrädern gehören und man dafür einen Motorrad Führerschein braucht..
Die alten B Führerscheine haben natürlich Bestandschutz, daher werden bei Neuausfertigung die Schlüsselzahlen bei A1 eingetragen..
 
Im Prinzip hast du Recht aber ich habe auch schon beim Kunden gestanden der die Neuerung besser kannte als ich, denn ich hatte ständig viele Neuerungen und wenig Zeit mich damit zu befassen. Ich hatte mal eine Woche Lehrgang, "Alarmanlage XY Sowieso", dann ein Jahr nichts mehr gehört von dem Kram und dann, von heute auf morgen sollten wir so ein Dingen einbauen, mit allem was dazu gehört, Sirene an der Hauswand, Glasbruchmelder, Bewegungsmelder, Schlosskontakten und so weiter, wir standen ziemlich dumm da.
Bei der Polizei dürfte es ähnlich sein, da kommt eine Kurzmitteilung an die Pinwand und man schaut flüchtig drauf, wieder mal irgendeine Führerscheinänderung, man liest die durch aber Wochen später ist davon, weil man damit seitdem nichts mehr zu tun hatte, nichts hängen geblieben. Natürlich hätte er sich auf der Wache kundig machen können und müssen.
Ich war übrigens mal dort weil ich nach der Umstellung von Grau auf Plastikkarte nicht mehr wusste ob ich mein Boot ziehen darf. Früher gab es 1-2-3-4 und 5, jetzt plötzlich 15 oder 16 Spalten, also auf der Wache nachgefragt, "Tja,...äh, öhhm,...Kurt, kommste mal?" Am Ende standen da drei ältere Beamte und grübelten, als eine junge Kollegin den Raum betrat, "was habt ihr denn,?", schaute kurz auf die Karte und alles war klar, die konnte jede einzelne Spalte kommentieren und erklären was man damit fahren darf.

Gemacht habe ich mit 16 die Klasse 4, damit durfte ich Kleinkrafträder, die Dinger mit Versicherungkennzeichen und verschiedenes Gerümpel, Traktoren und andere Brocken fahren.
Mit 18 dann die Klassen 1 und 3, an Krädern durfte ich fahren was der Markt hergab, PKW mit und ohne Anhänger, keine Beschränkung auf irgendwelche Gewichte und LKW bis 7,5T, welche Anhänger ich damit dann ziehen durfte, weiß ich nicht, habe nur bei Postens mal einen Mannschaftswagen und einen Unimog gefahren.
Heute sieht mein "Lappen" so aus:

Willy
Nun is´s aber so das es den B196-Schein nicht erst seit gestern gibt. Nach 1 1/2 Jahren sollte eigentlich jeder Polizist im Außendienst schon einmal etwas davon gehört und auch den ein oder anderen FS mit diesem Eintrag gesehen haben.
 
So sehe ich das auch.
Wen mir einer meiner Offze nen Auftrag gibt und ich bei einem Thema nicht 100% ig im Saft stehe, dann mach ich mich vorher nochmal schlau und wälze ne passende Vorschrift. Und da langt im Notfall auch mal schnell überfliegen falls es zu kurzfristig ist.
Und eine Verkehrskontrolle betrachte ich bei einem Polizisten als Basiswissen.
 
So sehe ich das auch.
Wen mir einer meiner Offze nen Auftrag gibt und ich bei einem Thema nicht 100% ig im Saft stehe, dann mach ich mich vorher nochmal schlau und wälze ne passende Vorschrift. Und da langt im Notfall auch mal schnell überfliegen falls es zu kurzfristig ist.
Und eine Verkehrskontrolle betrachte ich bei einem Polizisten als Basiswissen.
Bin fast am Ende meiner 13 Jahre Dienstzeit beim Bund =)
Ich hab auch so wie du gedacht, bis ich in meinen Berufsorientierungspraktika gesehen habe, wie im öD die Arbeitseinstellung mancher Kollegen (leider) ist.
Wir als Soldaten haben da einen Vorteil, da diese "Einstellung" teilweise erzwungen bzw. antrainiert wird, wenn du sie nicht schon von Hause mitbringst.
Aber grundsätzlich bin ich bei dir, so sollte es natürlich am besten laufen.
 
Polizeibeamte sind Menschen wie wir auch.
Nö, Polizisten haben das Recht, andere in ihrer Freiheit einzuschränken. Wir (die meisten) aber eben nicht.
Bei der Firma in der ich mein Leben lang tätig war, ich lasse sie mal unerwähnt, herrschte in den Führungsetagen die Ansicht, "Jede der Außendienstkräfte kann alles und jede macht alles". Bei einer Besprechung habe ich den "Bezirksboss dann darüber informiert dass nicht jeder alles kann, nicht jeder alles können kann, weil es einfach zu viel ist.
Das betrifft eine Firma, schränkt aber niemanden in seiner gesetzlich verbürgten Freiheit ein.
So ist es auch bei Polizeibeamten, sie müsse einfach nach ihrem Wissen handeln.
Nein, sie müssen nach dem Gesetz handeln. Wenn sie das nicht kennen, gehören sie aus dem Job entfernt (edit: oder geschult und geprüft, Entfernung bei Wiederholung). Wer eine Verkehrskontrolle ohne Kenntnis der aktuellen Führerscheinregelung durchführt, ist absolut unfit für den Job.
Nehmen wir an, der Beamte hätte den Mann fahren lassen, der Führerschein wäre nicht gültig und eine Kurve später hätte er jemanden, womöglich ein Kind angefahren. Wer stünde neben dem Unfallfahrer am Pranger? Genau, der Beamte.
Wenn der Führerschein ungültig wäre, wäre das richtig. Er war aber gültig und der Beamte hat aufgrund Nichtkenntnis banalster gesetzlicher Grundlagen seiner Tätigkeit zu dem Zeitpunkt jemanden in seinen gesetzlich zulässigen Freiheiten beschränkt. Hier war es nun nicht weit von zuhause, das hätte aber auch anders sein können. So jemand sollte kein Polizist sein.

Die Argumentation ist doch voll abstrus: Ach, Herr Wachtmeister, sie wussten nicht, dass man für eine Wohnungsdurchsuchung eine richterliche Anordnung braucht? Naja, Sie sind ja auch nur ein Mensch.

Ein Polizist muss die Gesetze kennen, die er durchsetzen soll, sonst könnte er ja machen, was er will. Da gibt's für mich kein relativieren, das hat tiefgreifende Konsequenzen in gesetzlich verbriefte Freiheiten.
 
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