Polizeikontrolle - § 6b FeV - Mangelnde Kenntnis & Akzeptanz des B 196

Führt etwas weit, aber zur Not §44(1) VwVfg
Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
Genug OT.
Die Situation vor Ort finde ich schon schräg genug
und das wäre dann bestimmt interessant gewesen in der Diskussion vor Ort mit dem Beamten ;)
Da gebe ich dir absolut recht =)
Erfahrung zeigt leider, dass Polizeibeamte auch aufgrund mangelnder (Nach)Schulung im Bereich AVR teilweise extremen Nachholbedarf haben. Ist aber auch dem geschuldet, dass die meisten Gesetze eher wie hier in Berlin das ASOG oder in BB das BbgPolG eher die sind, mit denen sie mehr Berührung haben (und auch müssen).
Aber ansonsten wären ja die ganzen RA arbeitslos :D

- Nachtrag -
Ich hab mal im Eröffnungsbeitrag den Link zum Ausdrucken das Paragraphen beigefügt, falls jemand das mit sich führen möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das schau ich mir an ob der mich an der Weiterfahrt hindert wenn ich das B196 / B111 dingsbums gemacht habe.
Da landet er mit mir im Chronikteil jeder Tageszeitung.

"Der unbescholtene Mao P. stürzte sich mit den Worten "nimm das, und das nimm auch noch...auf den Beamten... "
 
"Der unbescholtene Mao P. stürzte sich mit den Worten "nimm das, und das nimm auch noch...auf den Beamten... "
„..Polizisten gaben daraufhin mehrere Schüsse ab um Mao P. zu stoppen. Der Getroffene erlitt schwerste Verletzungen. Bis zum Eintreffen des Notarztes leisteten zwei Polizeisanitäter Erste Hilfe. Mao P. wurde ins AKH Wien eingeliefert - sein Zustand wurde als stabil bezeichnet….“
 
Kommt mir komisch vor,

ohne gültige Fahrerlaubnis darf kein Polizeibeamter die Weiterfahrt, auch nicht hundert Meter, erlauben, damit macht er sich strafbar, sein Kollege ebenso und darum wird er sich hüten, dies zu gestatten. Richtig ist, Fahrzeug abstellen und von einem der die Fahrerlaunis hat, abholen lassen.

Willy
 
Kommt mir komisch vor,

ohne gültige Fahrerlaubnis darf kein Polizeibeamter die Weiterfahrt, auch nicht hundert Meter, erlauben, damit macht er sich strafbar, sein Kollege ebenso und darum wird er sich hüten, dies zu gestatten. Richtig ist, Fahrzeug abstellen und von einem der die Fahrerlaunis hat, abholen lassen.

Willy
Ist wie ein bißchen Schwanger.
Entweder darf er fahren oder nicht, aber ein darf nicht fahren, aber bis nach Hause ist ok. dass ist tatsächliche eine fragwürdige Rechtsauslegung :)
Ich hätte vor Ort versucht die Lage zu klären
 
Solche Geschichten habe ich persönlich noch nicht erlebt, aber mein Bekannte, ein Kapitän der Landstraße vom alten Schlag, kann einen immer wieder mit Anekoten aus dem Zusammentreffen von Polizei und Ruhrpott-Schnauze erheitern.
Bei so einigen Beamten hat man echt den Eindruck das die eher den Kurs "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" besucht haben anstatt sich bei den Gesetzten auf dem laufendem zu halten.
 
…ich glaube, ich hätte 110 angerufen: „Schicken Sie bitte mal eine Streife vorbei, hier haben sich ein paar Analphabeten wie Polizisten verkleidet und greifen in gefährlicher Weise in den Straßenverkehr ein…“
 
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