Polizeikontrolle - § 6b FeV - Mangelnde Kenntnis & Akzeptanz des B 196

Na, eine kurze Nachfrage in der zuständigen Wache, wo sich erfahrungsgemäß mehr als nur 1-2 Kollegen aufhalten, hätte dies bei dem Schlüsselwort "B196" sicherlich aufgeklärt werden können.
Fa. Google ist auch in der Zetrale ein tägliches Werkzeug.

Die Beamten haben sich falsch verhalten, ok, nicht schön.
ABER, wie viele verhalten sich ihnen gegenüber jeden Tag nicht korrekt?

Leider bekommt dies auch mal der falsche ab....

Kennen wir alle von diversen Hotlines, derjenige den ich beim 13. Anruf und mit mittlerweile "0" Verständnis am Rohr habe, weiß aber nicht das 12 seiner Kollegen Vollpfosten waren.

Ergo, nach ca. 37 Sekunden ohne Luft zu holen, weiß er das zwar, aber er kann dennoch nichts dafür.

Vielleicht war es ja ähnlich 🤷
Dumm hier nur, das es die Exekutive selber war......😬
 
Ich gehe mal davon aus das wegen Fahren ohne Führerschein dieser auch eingezogen wurde.
Wäre mir das passiert hätte ich sicher mein Moped nicht nach Hause geschoben.
Ich hätte das Moped vom einen Abschleppunternehmen nach Hause bringen lassen und bis ich den Führerschein zurück habe würde ich alle privaten Fahrten per Taxi machen und für meinen Firmen Buli würde ich einen Fahrer buchen.
Die Kosten würde ich dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerichtlich einklagen.
 
Ich gehe mal davon aus das wegen Fahren ohne Führerschein dieser auch eingezogen wurde.
Wäre mir das passiert hätte ich sicher mein Moped nicht nach Hause geschoben.
Ich hätte das Moped vom einen Abschleppunternehmen nach Hause bringen lassen und bis ich den Führerschein zurück habe würde ich alle privaten Fahrten per Taxi machen und für meinen Firmen Buli würde ich einen Fahrer buchen.
Die Kosten würde ich dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerichtlich einklagen.
Du wär´s überrascht wie das Urteil in diesem Fall ausgehen würde.
 
Ich gehe mal davon aus das wegen Fahren ohne Führerschein dieser auch eingezogen wurde.
Wäre mir das passiert hätte ich sicher mein Moped nicht nach Hause geschoben.
Ich hätte das Moped vom einen Abschleppunternehmen nach Hause bringen lassen und bis ich den Führerschein zurück habe würde ich alle privaten Fahrten per Taxi machen und für meinen Firmen Buli würde ich einen Fahrer buchen.
Die Kosten würde ich dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerichtlich einklagen.

Da wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig!

Die entstehenden Kosten würdest Du mit ziemlicher Sicherheit selbst zahlen, denn bei einer Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde wird vom Dienstvorgesetzten oder Dienstherren nur das persönliche Verhalten des betreffenden Beamten/Angestellten geprüft.
In eher seltenen Fällen wird eine disziplinarische Maßnahme ergriffen oder eine Versetzung ausgesprochen.

Du bekommst aber kein Urteil, mit dem eine Kostenübernahme Deiner Maßnahmen verbunden wäre.
Kosten müsstest Du (mit eher schlechten Erfolgsaussichten) vor Gericht einklagen.
Daher würde ich vor Einleiten von kostenpflichtigen Maßnahmen Rücksprache mit Rechtschutzversicherung und Anwalt halten...

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist in den meisten Fällen folgenlos. Da müssen schon eine Vielzahl von Fällen auftreten...

Deshalb würde ich den Sachverhalt in schriftlicher Form dem Leiter der betreffenden Polizeidienststelle schildern.
Der Hinweis darauf, die lückenhaften Kenntnisse des betreffenden Kollegen mittels geeigneter Nachschulungsmaßnahmen zu verbessern, ist für den Gerügten möglicherweise peinlicher als eine Dienstaufsichtsbeschwerde, da er von seinem Vorgesetzten zu dem Fall befragen wird...

Letztes Jahr habe ich in einem anderen Zusammenhang auf ein solches Schreiben vom Vorgesetzten des betreffenden Polizisten schriftlich eine zufriedenstellende Antwort erhalten. 😊
 
für meinen Firmen Buli würde ich einen Fahrer buchen.
Mindesten für den Punkt hätte ich gar keine Alternative da ich sonnst mit großer Wahrscheinlichkeit meinen Job los wäre.
Und wenn mir durch Unwissen und Übereifer der Polizei ein Schaden entsteht sehe ich meine Ansprüche doch gerechtfertigt.
Das in Deutschland Recht haben und Rech bekommen zwei paar Schuhe sind ist mir auch bewusst.
 
Es kann allerdings bei unsern Brixis auch daran liegen das sie gern als 250 oder 300ccm Moppeds angesehen werden! Ist mir jetzt erst bei meinem Unfall passiert! Da es nicht früher möglich war kamen die Beamten ins Krankenhaus um die Papiere einzusehen , der eine hatte meinen Führerschein und der andere mein Fahrzeugschein in der hand !Beamter mit Führerschein meinte - ähm Herr K. sie dürfen kein Motorrad fahren da steht nichts von klasse A!!
Ich geantwortet : Natürlich darf ich mein 125er Motorrad fahren da steht doch B mit schlüsselzahl 194 & 196!
Und der Beamte der mein Fahrzeugschein hatte mischte sich ein und sagte seinem Kollegen - Ja da hat er Recht sein Mopped ist ne 125er Brixton Felsberg! Der andere Beamte dann (recht Kleinlaut) Oh Endschuldigung ich habe das Mopped für nen Grosses gehalten! Gut wir sind dann wieder weg gute Besserung Herr K.🤷‍♂️😉
Ergänzung ()

Ich könnte mir gut vorstellen das der Thread eröffner (oder besser sein Kollege) nur das Problem hatte das sie den Fahrzeugschein als Manipuliert angesehen haben weil sie das Mopped für ne Grosse Maschiene angesehen haben! Grade in einer Grossstadt wie Berlin sehen die Beamten lieber etwas genauer hin da sie dort leider Viel öffter mit Illegalen Fahrzeugen im Strassenverkehr zu tun haben!;);)
 
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Moin moin, ich weiss nicht ob das hier schon mal beantwortet wurde. Wenn ich im Besitz einen Führerscheins A1, A, B und so weiter bin 1993 ausgestellt. Muss ich dann noch zum theorieunterricht und Fahrstunden nehmen? Oder reicht es, wenn ich ein paar auffrischungsstunden nehme?
Ergänzung ()

IMG-20230116-WA0002.jpg
Ist schon etwas her.
 
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Hier stand Mist
Moin moin, ich weiss nicht ob das hier schon mal beantwortet wurde. Wenn ich im Besitz einen Führerscheins A1, A, B und so weiter bin 1993 ausgestellt. Muss ich dann noch zum theorieunterricht und Fahrstunden nehmen? Oder reicht es, wenn ich ein paar auffrischungsstunden nehme?
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Anhang anzeigen 23025
Ist schon etwas her.
Rechtlich gesehen sieht das für mich so aus, dass da draufsetzen und losfahren reicht. ;)
Praktisch gesehen wären ein paar Auffrischungsstunden vermutlich nicht verkehrt, insbesondere wenn du dich auf was Großes setzen willst. Aber das musst du selbst wissen. :)
 
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Seit dem nie wieder mit einem Motorrad unterwegs gewesen? Dann besser ein paar Euro in Fahrstunden investieren, das ist billig als aus Unkenntniss in der ersten schnelle Kurve einen Abflug in die Botanik zu machen und sich anschließend im Krankhaus wieder zusammenflicken zu lassen.
 
Du MUSST garnichts...
Mit deinen Scheinen DARFST du einfach so losfahren.
Wenn du etwas auffrischen willst, kann dir niemand vorschreiben, was du auffrischen willst.


Alles Quatsch!
Siehe unten...
 
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Hier auch...
Aber die Fahrschule meinte ich muss wie bei einem B196 auch theoriestunden nehmen.
Nein, du _musst_ nicht. Du hast einen gültigen Führerschein, der unterliegt keinem Ablaufdatum.
Es wäre aber vielleicht dennoch sinnvoll, nochmal die motorradspezifischen Dinge auch in der Theorie aufzufrischen. Hierfür bieten sich naturgemäß die B196er-Kurse an, da diese entsprechend ausgelegt und fokussiert sind (sein sollten).
Trotzdem würde ich da an deiner Stelle eher eine Fahrschule suchen, die an dieser Stelle nicht von "müssen", sondern von "es wäre ratsam" spricht.
 
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Moin moin, ich weiss nicht ob das hier schon mal beantwortet wurde. Wenn ich im Besitz einen Führerscheins A1, A, B und so weiter bin 1993 ausgestellt. Muss ich dann noch zum theorieunterricht und Fahrstunden nehmen? Oder reicht es, wenn ich ein paar auffrischungsstunden nehme?

Ist schon etwas her.

Hi, mit den im Füherschein eingtragenen Klassen darfst du ohne Leistungslimit fahren. 🤝 👍

Motorradführerschein: Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM


Ob es ratsam ist weißt du am besten. ;)

Mit deiner Cromwell 125 wirst du schon den Umgang mit motorisierten Zweiräderm erfahren haben.

Ein gutes Fahrhsicherheitstraining mit der stärkeren Maschine würde ich Übungsstunden bei einer Fahrschule vorziehen.

Motorrad-Fahrsicherheitstrainings für alle Biker | ADAC


Gruß
Mike
 
D
Moin moin, ich weiss nicht ob das hier schon mal beantwortet wurde. Wenn ich im Besitz einen Führerscheins A1, A, B und so weiter bin 1993 ausgestellt. Muss ich dann noch zum theorieunterricht und Fahrstunden nehmen? Oder reicht es, wenn ich ein paar auffrischungsstunden nehme?
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Anhang anzeigen 23025
Ist schon etwas her.
Du musst aber auch bitte auf die Schlüssel zahlen achten, hinter der 79 und so verstecken sich Einschränkungen. Einfach Mal in Google eingeben, dann kommen die raus.
 
Ah, wirklich guter Hinweis. Das hatte ich ignoriert, weil ich dachte, dass seien irgendwelche "Muss Sehhilfe verwenden"-Einträge oder so. Ich dachte auch immer, Trikes seien so oder so in B/3 enthalten.

@Claudia
DAS wirft das ganze natürlich in ein ganz anderes Licht und ich ziehe meine obigen Aussagen zurück und gebe der Fahrschule recht: Du musst.

Der ADAC sagt dazu:
Alles Wissenswerte über Trikes

Besitzstandsschutzregelung für alte Führerscheininhaber

Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem PKW- Führerschein zugeordnet: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.1.2013 erworben hat, darf daher auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.

Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Damit wäre das geklärt, denke ich. :)

/edit:
@Claudia Nochmal zur Klarstellung (und wenn ich nicht wieder was falsch interpretiere): Die 125er Cromwell darfst du im Moment NICHT fahren! Du musst erst den "echten" A(1) oder eben den B196 machen - inkl. Theorie.
 
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Sehr guter Hinweis!

Hätte man auch vorher drauf kommen können... 🥴

Anhang anzeigen 23027

Kann es sein, dass der A-Schein nur für Trikes u.ä. gilt?
(Gibt es dafür überhaupt 'nen Extra-Schein? Früher liefen die unter Klasse 3 mit... 🤷‍♂️)
😳😁ÄHM ja Sorry mit den Zusatzkennungen Mußt du wohl doch nen B196 machen!! Habe die Antwort vorher von mir schon gelöscht!!
 
Habe die Antwort vorher von mir schon gelöscht!!
Ich lasse das mal (entspr. kenntlich gemacht) stehen.

Wenn ich dummes Zeug schreibe, darf das gerne für die Nachwelt erhalten bleiben... 🤷‍♂️


Ich finde übrigens, dass die Eingangsfrage von @Claudia durchaus verfänglich gestellt wurde.
Wenn ich im Besitz einen Führerscheins A1, A, B und so weiter bin 1993 ausgestellt...
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass man/frau weiß, welche Führerscheine man ursprünglich mal gemacht hat...
 
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