Kaufentscheidung Chromwell oder Felsberg

Der Kaufbeleg, in diesem Fall, läuft auf den Namen des alten Verkäufer und dann nicht mehr auf mich. Bleibt die Garantie dann trotzdem noch gültig wenn ich Anspruch nehmen möchte?
Das fällt leider schon fast zu tief in die Juristischen Jagdgründe.
Rein theoretisch ist nicht jeder Kaufbeleg ein Eigentumsnachweis.

In diesem Fall sollte es aber egal sein da ja das Gerät die Garantie hat und nicht du als Person. Solang die Rechnung/Kaufbeleg dabei ist gilt die Garantie. Du musst (solltest) dir sowieso auch bei Privatkauf einen Kaufvertrag ausstellen lassen da du ja das Ding auf dich anmelden willst.
Vorlage hier z.B. https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-motorrad.pdf
Damit hat sich dann auch die Frage des Eigentumsnachweises erledigt und du bist auf der sicheren Seite. Kein Hersteller kann sich dann aus der Garantie rauswinden.
 
Och...
Off-Topic ist hier im Forum nicht so das Problem. 😄

Es ist halt ein recht komplexes Thema mit Garantie/Gewährleistung/in Ö/in D/Pflichten des Händlers/des Herstellers/des Kunden...
Und dazu ist eigentlich schon alles mehrfach gesagt.
Musste halt ein wenig suchen. ;)
 
Kann ich eine "doofe" Frage stellen (von einem Schalter-Motorrad-Neuling 😅):

Wie sehr sind die zwei Gefährte eigentlich "Stadt-tauglich"? ;)
Ich meine damit hautpsächlich im Bezug auf Schaltung. Kann mir gut vorstellen, dass aufgrund der Übersetzung gerade im städlichen Bereich oft zu Bremsen/Schalten sein wird oder gibts einen Gang der von z.b. 20-60km/h fahrbar ist?
 
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