Liebe Brixton Freunde,
ich habe mich noch mit dem Thema Corona-Verordnung im Bezug auf private Treffen und/ oder Veranstaltungen beschäftigt.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Treffen am 25.09.21 ausdrücklich als
privates Treffen zu verstehen ist.
Da die Coronaverordnung in BW aber einigen Interpretationsspielraum bietet,
(Link: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus )
kann es durchaus sein, dass einige Ordnungshüter das anders sehen könnten.
Definition von Veranstaltungen laut §10, Abschnitt 7:
Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.
Das könnte man schon auch so sehen...
Da ich nicht unbedingt scharf auf Diskussionen oder gar empfindliche Strafen bin, habe ich nach §7 der Corona Verordnung des Landes (BW) in der ab 16. August 2021 gültigen Fassung ein Hygiene-Konzept erstellt:
§ 7 Hygienekonzept
(1) Soweit durch Regelungen dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen, insbesondere
1. die Umsetzung der Abstandsempfehlung, vornehmlich unter Darstellung anderweitiger Schutzmaßnamen, wenn ein Abstand nicht eingehalten wird, und die Regelung von Personenströmen
-> Im Außenbereich (z.B. auf dem Parkplatz) sind Abstände von min. 1,5m gegeben und auch einzuhalten (§2), ansonsten gilt Maskenpflicht (§3).
Bei der gemeinsamen Ausfahrt mit den Motorrädern sind Abstände von min. 1,5m einzuhalten, schon alleine aufgrund der STVO. Im Biergarten findet automatisch das Hygienekonzept des Gastronomen Anwendung, welcher die Verantwortung über die Einhaltung in seinem Betrieb trägt.
2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen
-> entfällt, da alle Aktivitäten draußen stattfinden
3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen
-> entfällt, da jeder sein eigenes Motorrad fährt und es sonst keine nennenswerten Gegenstände oder Oberflächen gibt. Wer will kann Desinfektionsspray mitbringen...
4. eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.
-> ist hiermit geschehen
(2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen.
-> O.K., Ordnung muss sein 
Dieses Hygienekonzept habe ich übrigens heute mit dem Bürgerreferenten des Sozial- und Gesundheitsministeriums von BW abgestimmt und er hat es für gut befunden.
Er war zwar auch der Meinung, dass ein solches Treffen eine private Zusammenkunft nach §9 ohne Beschränkungen und Auflagen sein würde, hat mir aber empfohlen lieber auf Nummer Sicher zu gehen.
Es soll tatsächlich Ordnungshüter geben, die teilweise anderer Meinung sind als man selbst.
Dazu kommt der genannte Interpretationsspielraum und die Tatsache, dass wir ja prinzipiell ein öffentliches Forum sind in dem sich jeder anmelden könnte.
Außerdem werde ich eine Liste mitbringen, in die Ihr Euch bitte mit Namen und Anschrift wahrheitsgemäß eintragt.
Das ist nun der §8...
Diese Liste dient ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde auf ausdrückliche Anordnung der Behörde.
Ich werde die Daten weder zu privaten, noch zu beruflichen Zwecken nutzen oder an Dritte weitergeben.
Diese Liste bleibt 4 Wochen in meiner Schublade und landet danach im Papierschredder.
Wer das nicht möchte sollte lieber warten bis mal wieder bessere und einfachere Zeiten anbrechen.
Das war's eigentlich auch schon - gar nicht mal so kompliziert und auch nicht anders als im Restaurant oder im Laden.
Ein bisschen Zeit hat mich das allerdings schon gekostet.
Ich habe mir das übrigens nicht ausgedacht, will mir aber auch nicht aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit irgendeine Strafe andrehen lassen.
Davon sollten wir uns den Spaß auch nicht verderben lassen.
Schließlich wollen wir ja Mopped fahren und nicht Jura studieren (manche wollen vielleicht auch beides, ich nicht).
Bei Fragen dazu, bitte einfach melden.
Viele Grüße, Joe