B
Benzinfahrer
Gast
Mit dem Gedanken spielend, mein Kennzeichen modisch seitlich zu montieren, war ich auf der Suche nach einem entsprechenden Kennzeichenhalter. Dabei stieß ich bei Louis auf diese Information:
Die Verwendung von seitlichen Kennzeichenhaltern im Geltungsbereich der österreichischen StVZO ist verboten!
Was mich den Gedanken fallen lassen ließ, weil ich doch gerne mal nach Österreich fahre und die Bußgelder dort drakonisch sind. Also bleibt das Kennzeichen erstmal am Heck.
Die Frage ist jetzt, wie wird das mit der Glanville laufen? Gibt's da dann eine österreichische Kennzeichenhalterung, ähnlich dieser, sofern sowas in Österreich zulässig ist?
https://cdn2.louis.de/content/catalogue/articles/img298x298/10018700-Yamaha-MT-09_890_DET01_17.JPG
https://www.louis.de/artikel/puig-m...0018700&list=e61d1f6386a70402862f01f222e3567e
Wäre natürlich gleichzeitig ein Einreiseverbot für die neue Glanville bedeutet, falls sie zumindest in Deutschland so ausgeliefert wird, wie bisher gezeigt.
Man stellt sich schon die Frage, was dann eine EU-Zulassung bringen soll, wenn es doch landesspezifische Unterschiede gibt und ich auch als Tourist oder Durchreisender dem Landesrecht entsprechen muss. Und das auch noch in- und auswendig kennen sollte, um ja keinen Fehler zu machen.
Die Verwendung von seitlichen Kennzeichenhaltern im Geltungsbereich der österreichischen StVZO ist verboten!
Was mich den Gedanken fallen lassen ließ, weil ich doch gerne mal nach Österreich fahre und die Bußgelder dort drakonisch sind. Also bleibt das Kennzeichen erstmal am Heck.
Die Frage ist jetzt, wie wird das mit der Glanville laufen? Gibt's da dann eine österreichische Kennzeichenhalterung, ähnlich dieser, sofern sowas in Österreich zulässig ist?
https://cdn2.louis.de/content/catalogue/articles/img298x298/10018700-Yamaha-MT-09_890_DET01_17.JPG
https://www.louis.de/artikel/puig-m...0018700&list=e61d1f6386a70402862f01f222e3567e
Wäre natürlich gleichzeitig ein Einreiseverbot für die neue Glanville bedeutet, falls sie zumindest in Deutschland so ausgeliefert wird, wie bisher gezeigt.
Man stellt sich schon die Frage, was dann eine EU-Zulassung bringen soll, wenn es doch landesspezifische Unterschiede gibt und ich auch als Tourist oder Durchreisender dem Landesrecht entsprechen muss. Und das auch noch in- und auswendig kennen sollte, um ja keinen Fehler zu machen.