welche Scheinwerfer und Blinker erlaubt?

PeterP

Mitglied
Beiträge
117
Motorrad
Cromwell 125
Ich beschätige mich ja schon ein bisschen mit dem Thema Motorrad, aber eine Sache ist und bleibt irgendwie wirrwarr.

Wenn ich von einem Zweithersteller - absolut markenunabhängig - einen Scheinwerfer oder Blinker oder Rücklicht installieren will,
dann muss auf dem Gehäuse eine "E" eingeprägt sein und eine Nummer z.B. 09 / E für Europa und die Nummer für das Land der Prüfung.

Aber es gilt doch: E + "egal welche Nummmer" = dranbauen und fertig.
Sofern es gewisse Mindestabstände zueinander (Blinker) und generell gewisse Höhenmaße vom Boden (Scheinwerfer) und Co nicht beeinträchtigt/ und berücksichtigt werden

Kurz: Die E Nummer heißt dranbasteln und alles Legal! ....oder???


-> und hier scheiden sich die Geister. manche sprechen von: ABE mitführen etc.
 
Es gibt Leute, die meinen es wäre marken/Modellabhängig und die Zulassung wäre so spezifisch wie bei einem Lenker eines Drittherstellers. Da führt man ja auch Zettel mit sich.... bzw. darf die gar nicht dranbauen, da das Ganze ja modellspezifisch ist.
Ergänzung ()

Aber ich will es nicht kompliziert machen. Also wenn mein erster Eintrag soweit in Ordnung ist.
Dann lebe ich damit gern und kaufe morgen einen neuen Scheinwerfer und dängel den dran. (mit E Nummer ;-)) )
 
Kurz: Die E Nummer heißt dranbasteln und alles Legal! ....oder???


-> und hier scheiden sich die Geister. manche sprechen von: ABE mitführen etc.
Scheinwerfer und Blinker mit E Nummer, ja dranbasteln und gut ( ☝️wenn die vorgeschriebenen Abstände bei den Blinkern und Einstellungen beim Scheinwerfer stimmen)

ABE mitführen wird bei Anbauteilen wie z.B. ESD & Lenker empfohlen wenn E Nummer vorhanden, bei KBA Nr. wird empfohlen das technische Gutachten des Herstellers mitzuführen!
So sagte es der TÜV Prüfer letztens!🤷‍♂️
 
die Zulassung wäre so spezifisch wie bei einem Lenker eines Drittherstellers.
Meines Wissens nicht.

Bei einem Lenker spielt ja im Zweifelsfall auch noch die Montagefähigkeit an einem speziellen Fahrzeug eine Rolle, damit man sich beispielsweise nicht die Finger beim Rangieren klemmt, oder in nur orthopädisch unmöglicher Haltung überhaupt drankommt.
Deshalb sind z.B. Lenker modellgebunden, Beleuchtung i.d.R. nicht.
 
die Montagefähigkeit an einem speziellen Fahrzeug eine Rolle, damit man sich beispielsweise nicht die Finger beim Rangieren klemmt, oder in nur orthopädisch unmöglicher Haltung überhaupt drankommt.
Dazu meinte der Herr vom TÜV, der Lenkeinschlag muss passen und der Lenker muß mindestens für die Fahrzeug Leistungsklasse freigegeben sein!
Also mein Dragbarlenker ist laut technischem Gutachten z.B. für Motorräder bis 600ccm getestet und zugelassen ,darum reicht bei der 125er das Gutachten als Nachweis und muss nicht eingetragen werden! 😉
 
Vorausgesetzt, dass er auch passt!

Stell dir mal ne vollverkleidete Rennziege vor, an die jemand 'nen Apehanger schrauben will, weil... ..."hat ja 'ne E-Nr!".
Ne klar das geht natürlich nicht, aber Lenker haben zu 90% eh ne KBA Nr. die deutlich macht für was für ein typ (und Leistungsklasse) Motorrad er gedacht und geprüft wurde) ! 😉
Ergänzung ()

Ne E Nummer habe ich bisher noch nicht an einem Lenker gesehen! Entweder KBA Nr. oder nichts , aber keine E Nummer!🤔🤷‍♂️😉
 
Wobei man bei der "E-Nummer" auch aufpassen sollte.

Hatte beim Auto schon mal den Fall/Überprüfung, dass ich Scheinwerfer mit einer falschen E-Nummer verbaut hatte. Dort war eine E14 Nummer eingestanzt obwohl es eine E16 Nummer sein hätte müssen.. (ich weiß nicht mehr genau welche Nummer es waren aber laut Kontrolle war E14 Blinker und E16 Scheinwerfer oder so).


Update: Hier eine (inoffizielle) Liste der E-Nummern

1712304304148.png
 
Wobei man bei der "E-Nummer" auch aufpassen sollte.
Die zweistellige Zahl hinter dem "E" besagt nur, in welchem EU-Staat die Prüfung stattgefunden hat.

Was (theoretisch) sein könnte ist, dass man beim PKW (wo Blinker und Scheinwerfer eine Einheit bilden) die verschiedenen Nummern nicht mischen darf.
Kann ich mir aber irgendwie nicht so richtig vorstellen. E-geprüft ist E-geprüft...

Betrifft uns aber sowieso nicht, da Beleuchtung und Blinker ja getrennt montiert werden.

Worauf man allerdings achten sollte (wenn man da dran rumschraubt) ist, dass Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, ... jeweils 'ne eigene Zulassungs"nummer" (besser: Buchstaben) haben müssen.
Das ist beispielsweise an den Euro-5-LED-Scheinwerfern, im Vergleich zu den Euro-4ern, zu sehen.
Bei den Euro-5ern hat der LED-Außenring (und das X in der Mitte) keine Zulassung als Tagfahrlicht, weshalb auch das Abblendlicht dauerhaft eingeschaltet ist.
Bei den Euro-4-HS1-Scheinwerfern ist das anders. Bei denen ist der LED-Ring als TFL zugelassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weiss hier jemand warum das so ist??
Aktuell kämpfe ich mit meinen inneren Monk das ich links und rechts lichtschalter habe die aber ihre funktion nur abwechseln 😂😂😂😂
Hätte lieber einfach was cleaneres habe aber keine Lösung
Wir haben standard 5,75 zoll als scheinwerfer oder??
 
Weiss hier jemand warum das so ist??
Was jetzt genau?

... die aber ihre funktion nur abwechseln
Öööhmm... 🤔
Nö?

Am rechten Schalter schaltest du (bei den Euro-4-HS1-SWs) das Licht an und aus und "aktivierst" den Fernlicht-Abblendlicht-Wechselschalter links.
Da bei den Euro-5-LED-SWs das Abblendlicht dauerhaft an ist, kannst du mit dem rechten Schalter "nur" noch den Wechselschalter (links) aktivieren.
Oder andersherum: Solange der rechte Schalter nicht auf "AN" steht, kannst du das Fernlicht nicht einschalten.
Also den rechten Schalter auf "AN" stellen und vergessen.

Wir haben standard 5,75 zoll als scheinwerfer oder??
Ja.
 
Wollte für diese Frage erst mal keinen neuen Fred eröffnen...
Auf dem Bild ist meine Mash 500. Mit Gepäckträger...hmm... Mit Reisetasche drauf, sieht man die Blinker nicht mehr so Doll, oder?
Also PKW geht, aber wenn der LKW 2 m hinter mir ist, sieht der die Blinker garantiert nicht mehr.
Weiß jemand ob es da Richtlinien zu gibt, bei welchen Winkeln die Blinker zu sehen sein müssen?
So richtig sinnvoll ist der Gepäckträger dann irgendwie auch nicht.🤷🏻‍♂️
IMG-20240414-WA0026 (1).jpeg
 
Hallo Buenbaka, ja, auch bei meiner Felsberg waren die hinteren Blinker sehr weit vorne angebracht, so dass das Problem bestand, dass sie von größeren Satteltaschen halb verdeckt werden konnten. Ich habe mir deshalb ein U-Metallwinkel gebogen und ihn direkt hinter das Nummernschild angebaut und daran die Blinker angebracht.
Ergänzung ()

Vorschriften für Abstrahlwinkel gibt es natürlich (siehe anliegenden Bildschirmabzug aus dem Internet). Inwieweit die auch nach oben gelten - im Fall der Verdeckung durch Gepäck - kann ich nicht sagen. Aber ich denke lieber auf Nummer sicher gehen, so dass man von anderen Verkehrsteilnehmern immer wahrgenommen wird.
Ergänzung ()

 

Anhänge

  • 20240415_165849.jpg
    20240415_165849.jpg
    191,7 KB · Aufrufe: 12
  • 20240415_165903.jpg
    20240415_165903.jpg
    99,2 KB · Aufrufe: 14
  • Screenshot_20240415-171230_Chrome.jpg
    Screenshot_20240415-171230_Chrome.jpg
    52,1 KB · Aufrufe: 13
  • 20240415_170625.jpg
    20240415_170625.jpg
    200,6 KB · Aufrufe: 13
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Idee, sieht doch praktikabel aus! Ja der Abstrahlwinkel...zur Seite kein Thema, aber ich denke wenn jemand dicht auffährt wird es nicht gut sichtbar. Ist auf dem Foto vielleicht etwas blöd weil da auch der Schultergurt der Tasche so rüber hing...
Nächste Woche mache ich mal bei hoffentlich besserem Wetter mal den Test mit der richtigen Tasche.
Sicherheit geht hier echt vor 😅
 
Zurück
Oben