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Ich habe mir auf den Seiten des Kraftfahr-Bundesamt einmal die Regularien für Rückrufaktionen von Fahrzeugen angesehen, da hier in den Diskussionen immer mal wieder von der einen Seite darauf gepocht wird das ein bestimmter Mangel eines Rückrufes würdig sei, während die andere Seite darauf verweist das es eben keinen Rückruf vom KBA gibt, was darauf schließen lässt das der Mangel eben nicht schwerwiegend genug sei um eine Rückrufaktion zu rechtfertigen.
Bei Rückrufaktionen gibt es drei unterschiedliche Arten:
https://www.kba.de/DE/Themen/Marktu...C320BC39.live11294?__blob=publicationFile&v=2
Abschließend kann man festhalten das die Anzahl der Rückrufe nicht zwingend etwas über die Qualität des Produkts oder des Herstellers aussagt.
Bei Rückrufaktionen gibt es drei unterschiedliche Arten:
- Freiwilliger Rückruf: Der Hersteller wendet sich wegen einem Mangel selbst an das KBA um von diesem die Halterdaten für ein bestimmtes Modell für eine Rückrufaktion abzufragen.
- Überwachter Rückruf: Der Hersteller meldet gemäß seiner Meldepflicht den Mangel an das KBA, dieses überwacht den Erfolg der Rückrufaktion anhand z.B. der Abarbeitungszahlen.
- Angeordneter Rückruf: Das KBA ordnet bei Kenntnis eines Mangels selbst einen Rückruf an, da der Hersteller keine geeignete Maßnahmen zur Beseitigung des Risikos trifft.
https://www.kba.de/DE/Themen/Marktu...C320BC39.live11294?__blob=publicationFile&v=2
Abschließend kann man festhalten das die Anzahl der Rückrufe nicht zwingend etwas über die Qualität des Produkts oder des Herstellers aussagt.