Zusatzscheinwerfer

Hauptscheinwerfer soll ganz normal bleiben nur das Standlicht bzw. Tagfahrlicht über den Zusatzscheinwerfer gehen... hmmm gut das wird dann eher knapp... die haben glaube ich immer um die 55W.
 
... sollten da doch durch das Voll LED ein paar Watts frei geworden sein
Jo.
Euro-4 (mit dem HS-1 SW): ca. 30 W Reserve
Euro-5 (mit dem LED-SW) : ca. 10-20 W mehr
Also ("konservativ" geschätzt): 30-40 W

Hauptscheinwerfer soll ganz normal bleiben nur das Standlicht bzw. Tagfahrlicht über den Zusatzscheinwerfer gehen...
Wird wahrscheinlich ohnehin schwierig.
Hast du den Voll-LED-Scheinwerfer?
Ergänzung ()

Die LiMa liefert insgesamt nur 150 W...
 
umrüsten auf Voll LED
DAS geht natürlich.

Stärkerer Generator
DEN musste erstmal finden.
(und den dann dazu passenden Regler/Gleichrichter, der dann aber auch zur Batterie passen muss...)

Zumal es damit dann auch noch nicht getan wäre.
Es gälte u.a. auch zu verhindern, dass alle drei Scheinwerfer gleichzeitig leuchten (☝️wg. Verwechselungsgefahr mit einer Dampflokomotive!). Es dürfen also nur entweder der Mittlere, oder die beiden Äußeren leuchten.
Und je nach dem, als was die Zusatzscheinwerfer genutzt werden sollen (ABL, TFL, ...), müssen sie auch dafür zugelassen sein...
 
(☝️wg. Verwechselungsgefahr mit einer Dampflokomotive!). Es dürfen also nur entweder der Mittlere, oder die beiden Äußeren leuchten.
😂 Deshalb wollte ich dort auch nur das Tagfahrlicht dranhängen. Tagsüber großer Scheinwerfer komplett aus und nur der Zusatz auf der Seite an. Abends dann nur der Große.

Aber Danke schon mal ich denk mal ein bisschen drüber nach und lass es euch wissen, falls mir eine Lösung eingefallen ist.
 
Hatte genau die selbe Idee. Allerdings hätte ich das Nebelscheinwerfer genannt und soweit ich mich richtig informiert habe , muss das nicht mal zum tüv wenn man das mit einem extra Schalter verlegt. (Alle teile sollten eine Zulassung haben versteht sich)

Ich selbst wollte das ganze mit nem gelben Nebelscheinwerfer links haben, allerdings bin ich bis jetzt beim Vorhaben geblieben ….🙄
 
soweit ich mich richtig informiert habe , muss das nicht mal zum tüv
Sofern die Scheinwerfer, zusätzlich zur E-Nr., die richtige Nummer für Nebelscheinwerfer tragen.
Und Nebelscheinwerfer dürfen eine bestimmte Anbauhöhe nicht überschreiten, wenn ich mich recht erinnere.

wenn man das mit einem extra Schalter verlegt.
UND einer entsprechenden Kontrollleuchte im Cockpit...

gelben Nebelscheinwerfer
Gelb ist als Farbe für Frontscheinwerfer nicht mehr zulässig, soweit ich weiß.
(Es kann allerdings sein, dass es für Nebelleuchten eine Ausnahme gibt.)

nem gelben Nebelscheinwerfer links
KFZ-Beleuchtung muss symmetrisch sein.
(Außer bei Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfern.)

Is' alles nicht so einfach, wenn man es legal haben möchte... 🤷‍♂️
 
Die höhe stimmt, sollte ja eher unten sein.
kontrollleuchte im cockpit ist kein Muss, zumindest wäre mir das beim Zweirad neu
richtig , frontscheinwerfer klares NEIN, Nebel JA( hatte ich selbst Jahre lang am Auto )

soweit ich mich erinnere reicht bzw. ist ein Zusatz/Nebel Scheinwerfer zulässig. bei Autos müssen es zwei Nebelscheinwerfer sein.
ist schon etwas her das mich das Thema interessiert hat, aber 100% Sicherheit bringt nur eine Anfrage beim tüv 😅
 

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