Zulassung

Olly

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Hallo Zusammen, nur ne kurze Frage, reicht für die Zulassung meiner Felsberg 125 tatsächlich nur die CoC?

Danke euch
 
Den "Fahrzeugbrief" (Zulassungsbescheinigung Teil2) den du wahrscheinlich meinst, kannst du bei der Zulassung auf dem Straßenverkehrsamt gegen eine Gebühr bekommen.
Nimm aber zur Vorsicht Mal die Rechnung mit, manche Zulassungsstellen wollen die als Eigentumsnachweis sehen, da du ja keinen Fahrzeugbrief hasst.

Also bei uns kannst du auf der Internetseite der Zulassungsstelle nachlesen, was für die Zulassung alles gebraucht wird. Ist aber wohl von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt auch unterschiedlich
 
Irgendwer hier hat von der Zulassungsstelle, statt des "Fahrzeugbriefes" (Zul.besch. Teil II), einfach einen Stempel auf die CoC bekommen, der die CoC zu Teil II machte...
Wenn wir Europa schon nicht harmonisiert bekommen, warum denn dann die Zulasssungsstellen? :rolleyes:🥴
 
Echt , wusste ich so gar nicht , bislang habe ich immer den " Brief " vom Dealer ausgehändigt bekommen , ich glaube aus Unkenntnis der Rechtslage hätte ich auch die Zahlung an ihn ohne den " Brief " zu bekommen glatt verweigert...
:rolleyes:
 
Das ist wohl auch nur bei Mofa, Roller und Leichtkrafträdern so, dass sie ohne Brief ausgeliefert werden können.
Alles bis 125 ccm ist halt für die Zulassungstelle kein "richtiges Fahrzeug" 😚
 
Danke für die vielen Antworten. Mein Händler meinte auch, dass es für 125ccm Maschinen keinen "Brief" gibt. War mir nur unsicher ob das morgen beim zulassen auch alles klappt und ich am Montag meine Brixton holen kann. Werde dann morgen berichten wie das in Esslingen so ist.
Hab aber noch ne Frage: wie ist das mit dem TÜV? Sind das bei Neufahrzeugen immer noch 3 Jahre, oder wurde das geändert?
 
Hmm...

Ich kenne es durchaus, dass 125er teilweise ohne Zulassungsbescheinigung II kommen.
Das mit dem Stempel auf der CoC hatte ich auch schon mal vor Jahren bei einer Skyteam (chinesischer Honda Dax-Nachbau).
Da stand dann im Teil I (Schein) ein Vermerk: "Fzg. ohne Zul. Besch. Teil II"

Mich verwundert es allerdings, dass ich letzten September mit meiner Crossfire XS eine Zulassungsbescheinigung II bekommen habe,
da hätte ich schon erwartet, dass der Hersteller eine einheitliche Regelung hat....
 
Also, heute meine Felsberg nur mit dem CoC und der eVB-Nummer zugelassen bekommen. Einen "Brief" habe ich nicht bekommen, den CoC hat die gute Dame vom Landratsamt nur gestempelt, die Nummer von Hand drauf geschrieben und unterschrieben. Das wars. Mit Wunschkennzeichen und der Nummerntafel war ich somit bei schlappen 86 Euronen. Ich wollte schon fragen, ob ich das ganze Landratsamt gekauft haben.
 
Puh! Vor neun Tagen habe ich in Köln einen Zulassungsdienst beauftragt, der meine funkelnagelneue Cromwell zulassen soll. Dieser rief mich eben an. Er konnte das Fahrzeug nicht beim Amt zulassen, weil er eine Bescheinigung vom Hersteller vorlegen müsse, die besagt, dass das Fahrzeug- vor allem- noch nicht im Ausland angemeldet wurde.
Ist das die Zulassungsbescheinigung von der ihr weiter oben schreibt? Der Händler hat gelacht und sagte, dass er das schon seit ewigen Zeiten nicht mehr gehört habe. Er wird mir in Kürze die Bescheinigung zukommen lassen.
Gut Ding will Weile haben.
Dann erzählte mein Kollege heute noch, dass man in Köln keine Termine ausmachen kann, um seinen Führerschein umschreiben zu lassen. Man muss anrufen und Glück haben wenn jemand ran geht. Er versucht schon seit Tagen jemanden im "Kundenzentrum" der Stadt zu erreichen. Heute hat er jemanden am Telefon gehabt. Ja... sie können jetzt kommen. Er sagte: Ich hätte gerne einen Termin... Ja, sie können jetzt kommen. Er: das geht nicht. Ja, dann versuchen Sie es in den nächsten Tagen nochmal... Fast schon kafkaesk
Was ist los?

Dann werde ich wohl noch eine Weile auf den Grinsebügel unterm Helm warten müssen...
Wünsche Euch was...
 

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