Service - 4000 km

Das sind zwei Paar Schuhe.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, gilt für neue Teile und gilt zwei Jahre. Und meinen Gewährleistungsanspruch muss ich beim Händler, bei dem ich gekauft habe gelten machen. (wie der das dann mit dem Hersteller abrechnet, ist zwischen den beiden geregelt) Tritt dieser Fall ein, muss ich als Kunde nur belegen können, dass die Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe gemacht wurden gegal bei welcher Werkstatt. Deshalb kann ein Händler auch ablehnen, wenn nicht bei ihm gekauft wurde.
Garantie ist eine vom Hersteller freiwillige Leistung. Und deshalb kann er auch die Bedingungen selbst festlegen. z.B. muss in der Vertragswerkstatt gewartet werden, oder, oder, oder. (Wenn er will könnte er dir in die Garantiebedingungen reinschreiben, du darfst nur bei Sonnenschein fahren und musst Öl der Marke xy verwenden, und das Benzin muss von yz sein)
Na ja, schon richtig , aber in der Konkurenzsituation am Markt wird ein Hersteller ja gezwungen da nichts unfreundliches rein zu schreiben , Konkurenz schläft nicht , Kunde allerdings manchmal schon , leider .
Garantieverlust wg nutzung nicht Vertragshändler ist aber ungesetzlich , das kann er gerne reinschreiben , ist im Streitfall hinfällig .
Jedenfalls wird unser näxtes Auto eins mit 5 oder gar 7 Jahre Garantie ( Hunday/Kia etc.) die hochnäsigen Europäischen Hersteller mit 1 oder max. 2 Jahren Garantie sind bei uns out .
 
Naja, Brixton schreibt eingeschränkte Garantie bzw. gesetzl. Gewährleistung.
Im Zweifelsfall bist du im Bereich der REgelungen der Gewährleistungen, da diese gesetzl. geregelt ist.
Eine Garantie muss kein Hersteller geben
 
Ja , nur welcher Hersteller ist denn am Markt der Fahrzeuge ohne Garantiezusage hier verkauft oder verkaufen will , so blöd ist doch hoffentlich kein Käufer und erwirbt so etwas ohne körperlichen Zwang.
Alles herumtheoretisiere nützt doch nichts , wir , die Kunden haben eigentlich alles selbst in der Hand , ohne unser Geld ist stillstand .
 
Anscheinend verstehst du das rechtliche Grundproblem nicht.
Da bei Neufahrzeugen sowieso 2 Jahre Gewährleistung nach BGB § 437 ff besteht, ist es für Hersteller unkritisch eine Garantie zu geben von 2 Jahren.
 
Schade, wenn gute Gesprächsfäden aufgrund nicht nötiger Unfreundlichkeit, die möglicherweise als Ehrlichkeit rüberkommen soll, reißen. Das passiert hier wohl auch gleich...Flat Eric, ich schätze deine Meinung wirklich. Und ich finde es fraglos wichtig und richtig zu sagen, was man denkt. Wenn man das, was du manchmal schreibst, nur lesen kann, klingt das leider ziemlich aggressiv. Das mag ander sein, wenn man persönlich miteinander spricht, aber hier fehlen Mimik, Gestik und Atmosphäre.

Zur Sache: Der Hersteller gibt ja eine Garantie. Aber eben zu den eigenen Bedinungen. Fertig. Hält man sich nicht an die Bedingungen, dann muss manhalt auf Entgegenkommen des Herstellers hoffen. Das kann der schon machen, muss er aber nicht. Und dass man als Hersteller vorschreibt, dass die Mopete nur bei Werkstätten gewartet werden soll, die den durch den Hersteller als "Schöpfer" des Fahrzeugs definierten Qualitätskriterien entsprechen, kann ich schon gut verstehen. Das hat ja nur was mit Akkreditierung und Vertrauen zu tun. Ende. Selbst kaputtschrauben und dann "Garantie" schreien, das soll es schon gegeben haben. Wie gesagt. der Hersteller kann ja auf Kulanz immer noch was tun, muss aber eben nicht.
 
So ist es, Garantie ist freiwillig und somit zu den Bedingungen des Garantiegebers.
Aber wie schon geschrieben gibt es ja immer noch die Gewährleistung
 
Ihr könnt eh ruhig über die Grantie Diskutieren, wie das üblich ist usw ...

Ich möchte aber nochmals Betonen, dass ich die Telefonische Zusage von KSR habe, dass man das Service ruhig in jeder beliebigen Werkstatt machen kann.




So ist es, Garantie ist freiwillig und somit zu den Bedingungen des Garantiegebers.
Aber wie schon geschrieben gibt es ja immer noch die Gewährleistung

Es gibt aber noch einen entscheidenden Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, der noch nicht erwähnt wurde:
Die Gesetzliche Gewährleistung betrifft ausschließlich den Auslieferzustand - der Defekt muss also schon bei der Auslieferung vorhanden gewesen sein (!)

Wenn also nach einem Jahr der Motor undicht wird, dann ist das vermutlich durch die Garantie abgedeckt, bei der Gewährleistung müsstest in diesem Fall du als Kunde nachweisen, dass da von Anfang an ein Mangel war.
(Um Genau zu sein gibt's nach 6 Monaten die Beweislast Umkehr: Die ersten 6 Monate muss der Händler dir nachweisen, dass der Defekt nicht von Anfang an war - danach musst du nachweisen, dass der Defekt von Anfang an war.
Bedeutet konkret: Nach 6 Monaten wird's im Allgemeinen recht schwer sich auf die Gewährleistung zu berufen)
 
Eine telefonische Zusage ist im Zweifelsfall nicht so viel Wert. Es reicht ja, wenn dann jemand sagt: "Nee, das habe ich so nicht gesagt, simon77 hat das ganz falsch verstanden." Klar, das muss nicht sein, aber eine wirklich belastbare Grundlage hast du im Streitfall nur, wenn's was schriftliches gibt.
 
Eine telefonische Zusage ist im Zweifelsfall nicht so viel Wert. Es reicht ja, wenn dann jemand sagt: "Nee, das habe ich so nicht gesagt, simon77 hat das ganz falsch verstanden." Klar, das muss nicht sein, aber eine wirklich belastbare Grundlage hast du im Streitfall nur, wenn's was schriftliches gibt.
Eh, deswegen betone ich es auch immer.

Die Erfahrung von "uns hier im Forum" mit KSR hat aber im Zweifelsfall ein Kulantes vorgehen gezeigt.
Z.B. war ich erst vergangene Woche direkt bei KSR beim Service, und obwohl ich 500 km über dem Intervall drüber war (2. Service) haben sie mir auf Garantie eine halbe Stunde Arbeitszeit und eine neue Krümmerdichtung spendiert. Das ist jetzt nichts Weltbewegendes, aber eine Bestätigung der bisherigen Erfahrungen.

Hätte ich nur die Telefonische Zusage, wäre mir das auch zu wenig; aber kombiniert mit einigen bisher positiven Erfahrungen ist das für mich Bestätigung genug.
 
Ich bin bei KSR zwiegespalten, eventuell kommt es drauf an mit wem man spricht. Aber in Bezug auf den Arrow wird dir nur erzählt das du bei den anderen Modellen einen anderen Krümmer brauchst, selbst bei Nachfrage zur Legalität wird nicht darauf hingewiesen das die Zulassung nur für die Felsberg gilt. Einzig und allein das man bei den Euro5 Modellen direkt bei Arrow nachfragen soll.
Tut mir leid, aber ich finde das im besten Fall inkompetent.
 
ich war heute auch endlich beim 4000er service.
hatte ein paar extrawünsche meinerseits und habe 270€ gezahlt.
(hab das ventilspiel nachstellen lassen, ein paar rostige schrauben getauscht und das hitzeschutzband neu wickeln lassen)
sonst alles in ordnung.
um 9 angegeben und zu mittag wiederfertig.
sehr zufrieden bei yamaha hebart in 1200 wien.
 
Die vorgeschriebenen Arbeiten/Kontrollen bei der Inspektion sind doch "Allumfassend" weshalb erwähnst du das Ventilspiel extra , das gehört doch dazu 🙄
Und 270.- € finde ich schon ziemlich heftig .
Ok , Schrauben tauschen (gegen welche?) und das Bruchband neu wickeln ist kein Standard .
 
Heute 4000er Service gemacht! 134,90 Euro bezahlt. Normale Wartungsarbeiten wie Teile schmieren, Schrauben kontrollieren, Motorölwechsel, Luftfilterreinigung, Batteriepole nachziehen. Das war es. Bin zufrieden und habe mir die Zeit beim Freundlichen mit den Ausstellungsmopetten verkürzt 👍😀🏍
 

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4000er Inspektion heute beim Händler erledigen lassen, ohne Ventile, aber inkl. TÜV für 200€
 
Warum eig. 4000er Inspektion? Alle 4Tkm heißt doch nach der 1000er bei 5000km ?! Das hat mir mein Händler auch als nächsten Servicetermin genannt.

Edit... Ok, dann bemüh ich wohl nochmal die Suche :)
 
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