Rückrufaktionen

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Ich habe mir auf den Seiten des Kraftfahr-Bundesamt einmal die Regularien für Rückrufaktionen von Fahrzeugen angesehen, da hier in den Diskussionen immer mal wieder von der einen Seite darauf gepocht wird das ein bestimmter Mangel eines Rückrufes würdig sei, während die andere Seite darauf verweist das es eben keinen Rückruf vom KBA gibt, was darauf schließen lässt das der Mangel eben nicht schwerwiegend genug sei um eine Rückrufaktion zu rechtfertigen.

Bei Rückrufaktionen gibt es drei unterschiedliche Arten:
  • Freiwilliger Rückruf: Der Hersteller wendet sich wegen einem Mangel selbst an das KBA um von diesem die Halterdaten für ein bestimmtes Modell für eine Rückrufaktion abzufragen.
  • Überwachter Rückruf: Der Hersteller meldet gemäß seiner Meldepflicht den Mangel an das KBA, dieses überwacht den Erfolg der Rückrufaktion anhand z.B. der Abarbeitungszahlen.
  • Angeordneter Rückruf: Das KBA ordnet bei Kenntnis eines Mangels selbst einen Rückruf an, da der Hersteller keine geeignete Maßnahmen zur Beseitigung des Risikos trifft.
Selbst nachzulesen unter:
https://www.kba.de/DE/Themen/Marktu...C320BC39.live11294?__blob=publicationFile&v=2

Abschließend kann man festhalten das die Anzahl der Rückrufe nicht zwingend etwas über die Qualität des Produkts oder des Herstellers aussagt.
 
Najaaa...
Es besteht eine Meldepflicht des Herstellers an das KBA.
Und es wäre ja ziemlich dämlich, wenn der Hersteller versuchen würde (zumindest bei sicherheitsrelevanten Mängeln) die Sache in aller Heimlichkeit "auszusitzen".
Im Land der Leserbrief-Schreiber und Übern-Wetterbericht-Beschwerer sowie in Zeiten des Online-Bashings wäre es nur eine Frage der Zeit, bis das KBA Wind von der Sache bekommt und dann einen Rückruf anordnet.
 
Es besteht eine Meldepflicht des Herstellers an das KBA.
Und es wäre ja ziemlich dämlich, wenn der Hersteller versuchen würde (zumindest bei sicherheitsrelevanten Mängeln) die Sache in aller Heimlichkeit "auszusitzen".
Ich kann da aus erster Hand berichten, da ich fast 20 Jahre in der Automobilindustrie und davon 10 Jahre in der Qualitätssicherung gearbeitet habe.
Es wird bei technischen "Problemen" vorab eine Risiko-Kosten-Nutzenanalyse erstellt. Ob sicherheitsrelevant oder nicht, spielt dabei so gut wie keine Rolle. Wird dann letztendlich die Entscheidung getroffen, keinen Rückruf zu machen, hat das Problem auch niemals existiert. Das Handhaben alle Hersteller in Europa so.
Auf dem amerikanischen Markt sieht dass auf Grund der teilweise astronomischen Regressansprüche anders aus.
 
Es besteht eine Meldepflicht des Herstellers an das KBA.
Den freiwilligen Rückruf stößt halt immer der Hersteller an, ich wollte mit dem Thread auch nur darauf hinweisen das eine Rückrufaktion nicht immer vom KBA aufgrund einem erheblichen Mangel für die Verkehrssicherheit ausgeht.
 
..und ich glaube auch nicht dass es eine Rückrufaktion gibt weil ich schon den 3 Blinker im ersten Jahr auf Garantie hab tauschen lassen,
vermutlich muss es technisch sicherheitsrelevant sein, sonnst juckt das doch kein,. ...

abzusehen ist dann auch noch , ob es ein mangelhafter zusammenbau des Mopeds von Seiten des Händlers ist, wenn ich da an so manche Beiträge denke...
Die (Mängel) sind nicht in China, sonder wohl beim Händler und dessen nicht ganz sorgfältige Durchsicht bei der Auslieferung entstanden....
 
Gut... ich hab da immer noch die Luftschweißung des hinteren Stoßdämpfers bei der XS im Sinn. Dieser Mangel entstand bei der Herstellung und zog sich dann wie ein roter Faden bis zum Kunden durch ...Mangel bei der Herstellung im Werk, Mangel bei der Qualitätskontrolle im Werk, Mangel bei der Endkontrolle beim Händler.
 
Dafür gibt es Fehlerklassifizierungen nach Norm DIN EN ISO 9000 ff. Diese Norm muss jeder Hersteller in Deutschland erfüllen, damit dieser z.B. überhaupt eine Zulassung bekommen kann.

in Einfachen Worten diese mal zu diesem Thema (Fehlerquote und Kritikalität) in kürze zusammengefasst:

In dieser Qualitätsmanagementnorm wird im weitesten Sinne auch gefordert, wie Fehler zu klassifizieren sind (abhängig von der Kritikalität, Zeitpunkt des entdeckens (noch im Werk oder erst beim Kunden)und mögliche Auswirkungen auf den Nutzer/Verbraucher und Häufigkeit) und welche Maßnahmen daraus resultieren müssen.

Nagelt mich jetzt nicht auf die genauen Bewertungskriterien fest, aber ich meine besteht auch nur statistisch in einem einzigen fall pro 10000 die Gefahr für Leib und/oder leben durch z.B. technischen „Defekt bei nicht zureichender Verarbeitung“ ist dieses ein Knockoutkriterium für eine Meldepflicht seitens des Herstellers bzw. eines Rückrufs.

Die Schwinge von der XS würde in diesem Fall auch keinen Bewertungsspielraum lassen… wäre dieses ans KBA gemeldet, würde dieses eine Maßnahme für den Hersteller einleiten!
 
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