Neukauf in Frankreich und Tüv komplett abnahme ?

Guido

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hy hy.

Also mal ne frage mit ner kurzen vorgschichte.

Da ich in unserer Gegend im Schwarzwald keinen Händler für die Brixton gefunden hatte der auch was da stehen hat habe ich das Sondermodel mit dem Longboard der BX 125 SK8 , heute in Frankreich gekauft...

Ein befreundeter Tüv Prüfer den ich heute noch angerufen habe meinte erst das ich mit der COC Bescheinigung direkt zur Zulassungsstelle gehen kann... und die mir dann den Tüv entragen..
Da es ein Neufahrzeug ist..... aber ich sollte ihm mal zur sicherheit die COC mailen.

Danach hat er sich gemeldet und gemeint das dieses Model / Sondermodel garnicht im System des Tüv aufgeführt ist und somit auch nicht bei der Zulassungsstelle gelistet ist.
Und wie es ausschaut muss ich eine komplettabhnahme machen lassen...

Was ihn und mich wunderte..
Nun meine frage:
Hat einer so ein Sondermodel und kann mir sagen wie das Model im Schein eingetrage ist ?
Oder , was am besten währe, ne kopie mailen.... ?

Ansonsten wackel ich mal ganz doof auf die Zulassung und versuche mein Glück.
Danke und Grüße

Guido
 
CoC Papier reicht eigentlich innerhalb der EU - hab ich vor 3 Jahren mit einem Roller auch so gemacht. Dieser war in Österreich nicht im Sortiment und die zuständige Landesregierung hat die CoC Daten dann in die Zulassungsdatenbank eingegeben.
Jedoch, die Umsatzsteuer und die NoVa mußte ich in Österreich (20%) bezahlen, ersparte sie mir jedoch in Italien (21%) beim Kauf - somit war es noch zusätzlich ein Prozent günstiger. Das Finanzamt schaltete dann die Eintragung in der Datenbank erst frei. Erst danach konnte ich das Fahrzeug anmelden.

Du kannst die Umsatzsteuer auch nachträglich aus Frankreich zurückfordern, aber besser ist es so, wie ich gemacht habe - hast du weniger Aufwand.
 
Die COC müßte für die Zulassung reichen. Es spielt dabei keine Rolle ,ob die Schlüsselnummer bereits vorhanden ist oder nicht; im Zweifelsfall wird sie halt durch Nullen ersetzt und die Daten müssen händisch eingesetzt werden. Manche Zulassungsstellen wollen aber noch eine Bestätigung dafür haben, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt - das hängt wohl von der Laune der Behörde ab.
 
hy hy.

Also mal ne frage mit ner kurzen vorgschichte.

Da ich in unserer Gegend im Schwarzwald keinen Händler für die Brixton gefunden hatte der auch was da stehen hat habe ich das Sondermodel mit dem Longboard der BX 125 SK8 , heute in Frankreich gekauft...

Ein befreundeter Tüv Prüfer den ich heute noch angerufen habe meinte erst das ich mit der COC Bescheinigung direkt zur Zulassungsstelle gehen kann... und die mir dann den Tüv entragen..
Da es ein Neufahrzeug ist..... aber ich sollte ihm mal zur sicherheit die COC mailen.

Danach hat er sich gemeldet und gemeint das dieses Model / Sondermodel garnicht im System des Tüv aufgeführt ist und somit auch nicht bei der Zulassungsstelle gelistet ist.
Und wie es ausschaut muss ich eine komplettabhnahme machen lassen...

Was ihn und mich wunderte..
Nun meine frage:
Hat einer so ein Sondermodel und kann mir sagen wie das Model im Schein eingetrage ist ?
Oder , was am besten währe, ne kopie mailen.... ?

Ansonsten wackel ich mal ganz doof auf die Zulassung und versuche mein Glück.
Danke und Grüße

Guido
Ich musste bei der Zulassung Erschwernis Gebühr zahlen, weil die die Brixton nicht im System haben.
 
.....
Jedoch, die Umsatzsteuer und der

NoVa mußte ich in Österreich (20%) bezahlen, ersparte sie mir jedoch in Italien (21%) beim Kauf - somit war es noch zusätzlich ein Prozent günstiger. Das Finanzamt.....

Ich dachte bis 125ccm zahlt man keine NoVa.


https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/normverbrauchsabgabe.html#heading_Motorr_der

Beispiele
Motorräder

a) Nettokaufpreis: 3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Hubraum 125 ccm

Berechnung der NoVA:
Gemäß § 6 Abs. 1 NoVAG 1991 BGBl. Nr. 695/1991 idgF (Normverbrauchsabgabegesetz — NoVAG 1991) ist der anzuwendende Steuersatz 0%, da bei einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern der Steuersatz 0% beträgt, daher beträgt die NoVA unverändert 0 Euro
 
Ja, hab einen 150cc Roller aus Italien geholt - da fällt dann 1% NoVa an.

Wobei es gab auch Ausnahmen - z.B. beim Kauf einer Piaggio Ape mit 200cc oder 400cc ( http://www.piaggio-ape.at/preise ) entfiel die NoVa auch. Vielleicht deshalb, weil sie so rar zugelassen werden oder als Nutzfahrzeuge durchgehen - keine Ahnung.
 
Super und Danke.
Dachte ich mir fast....also Wackel ich mal am Montag zur Zulassung....und werde dann berichten.

Grüße
Guido
Ergänzung ()

Hallo Gemeinde...
Also... bin heute morgen auf die Zulassungsstelle, die hat das Coc angeschaut, den Kaufvertrag und das Moped Manuell eingetragen.... alles ganz easy und ohne Nachfragen.... Moped ist somit angemeldet mit 3 Jahren TÜV
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du die Umsatzsteuer in Frankreich bezahlt oder hast du diese vom Kaufpreis in Deutschland nachgezahlt?
Sind 3 Jahre TÜV in Deutschland auf ein neues Motorrad normal? In Österreich muss man mit einem neuen Motorrad jedes Jahr zum Pickerl (TÜV).
 
Hast du die Umsatzsteuer in Frankreich bezahlt oder hast du diese vom Kaufpreis in Deutschland nachgezahlt?
Sind 3 Jahre TÜV in Deutschland auf ein neues Motorrad normal? In Österreich muss man mit einem neuen Motorrad jedes Jahr zum Pickerl (TÜV).
In Deutschland hat man immer 2 Jahre TÜV auf ein Motorrad.
 

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