Lampenschutzgitter - Rechtliche Lage

Michael

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Thema Lampenschutzgitter:

Legal - illegal - Grauzone?

Weiß hier zufälligerweise jemand über die rechtliche Lage bescheid?

Und ganz praktisch: Wird man (falls illegal) wegen sowas von der Polizei angehalten? 😁😇
Was sind mögliche Konsequenzen?
Ergänzung ()

Hat sich erledigt:

Cromwell - Scheinwerfer Gitter

Felsberg Scheinwerfer Gitter

Wer die Suchfunktion korrekt bedienen kann (richtige Schlagworte), ist klar im Vorteil 😅
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind meines Wissens nach illegal. Im Zubehörshop von BMW steht auch zum Beispiel: "Nur für Offroad-Einsatz zugelassen (keine Straßenverkehrszulassung). "

Ob du da natürlich von der Polizei angehalten wirst, ist eine andere Frage. Kommt wahrscheinlich stark auf den oder die Beamtin an. Was der Spaß dann kostet müsste man mal im Bußgeldkatalog recherchieren
 
Ja, ist illegal.

Immer Werkzeug mitführen, dann kannst du den Spaß notfalls vor Ort abmontieren. Dann bleibt es meist bei einer Verwarnung oder nur einer kleinen Buße.
 
Es gibt auch Vorrichtungen, mit denen man das Gitter dann einfach runterklappen kann. Ich glaube beim BMW Zubehör gibt es sowas zum Beispiel.

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... dann mault ein übellauniger Cop rum, dass "scharfkantige" Gegenstände vom Moped abstehen...
so´n übellauniger Bulle ist mein bester Freund in HH. Den hab ich bezüglich Lampengitter schon vor einiger Zeit gefragt. Ist "nicht legal" nach STVO. Lichtbrechung und all der Blödsinn. Die Reaktion der Blauen kommt ein wenig auf die Art des Gitters an. Wenn es sich um eine dezente Lösung handelt (dünnere Streben), die die Lichtausbeute und Streuung kaum beeinträchtigt, bleibt´s meistens bei einer Verwarnung und Aufforderung der Demontage. Wenn Du allerdings mit BigStripes (z.B. ein dickes BriXton "X") daher schaukelst, nehmen es die Jungs schon ernster.
 
Ich finde das Thema spannend. Wo ist die Grenze?
Mir leuchtet ein, dass ein relativ engmaschiges Gitter nicht erlaubt ist, wegen der oben genannten Lichtbrechungseigenschaften.

Aber dann gibt es ja die Felsberg 125. Die hat ein Gitter. Klar, es ist ein sehr grobes Gitter, aber ein Gitter nichtsdestotrotz.
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Und dann lese ich dies:
Wenn Du allerdings mit BigStripes (z.B. ein dickes BriXton "X") daher schaukelst, nehmen es die Jungs schon ernster.
Also: Wo ist die Grenze?

Und wenn ich mir dann die Felsberg 250 anschaue, da ist das Tagfahrlicht so integriert, dass es als "ein dickes BriXton "X"" gesehen werden könnte... Das ist jedenfalls ganz offensichtlich die Designentscheidung dabei gewesen.
Ist natürlich kein Gitter im klassischen Sinne, aber dennoch, es sitzt vor dem Hauptscheinwerfer:
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(Für die, die das noch gesehen haben: Im Tagfahrlichtmodus leuchtet nur der zentrale dicke Balken und das "X")

Und ich gehe mal bei beiden Felsberg... en? Felsbergs? Wie auch immer. Ich gehe mal bei beiden Varianten davon aus, dass diese legal sind. Wäre jedenfalls ziemlich "witzig", wenn nicht...
 
Bei der 250er Variante weiß ich es leider nicht. Aber bei der 125 ist das Gitter im Straßenverkehr illegal. Ist wie bei BMW. Sie verkaufen das im Zubehör aber immer mit der Angabe nur für Offroadfahrten und nicht mit Straßenzulassung
 
Bei den 250ern ist das "Tagfahrlicht-X" integrierter Bestandteil des Scheinwerfers. Wenn dieser (wovon ich mal ausgehe) so typgenehmigt ist, ist das X kein Problem.
Bei nachträglich (auch ab Werk) davorgeschraubten Gittern ist die Rechtslage eindeutig: das ist nicht erlaubt.
Ob dann der kontrollierende Ordnungshüter was draus macht: wer weiß... Ich denke, dumm stellen und schuldbewusst dann vor Ort abschrauben sollte reichen, um einem Verwarngeld zu entgehen.
 
Danke für den Input.

Bei den 250ern ist das "Tagfahrlicht-X" integrierter Bestandteil des Scheinwerfers. Wenn dieser (wovon ich mal ausgehe) so typgenehmigt ist, ist das X kein Problem.
Bei der 250er hast du vermutlich Recht, da mache ich mir auch keine Sorgen. Mir kommt auf dem Weg zur Arbeit fast täglich die Rennleitung entgegen, die hätten sicherlich schon was gesagt, wenn denen das nicht gefallen hätte.

Zu der 125er hingegen...
Mein normaler Modus Operandi (weiter nach dem Thema googeln) funktioniert hier nur sehr schlecht.
"Leider" ist dieses Forum die einzige brauchbare Informationsquelle zum Thema Brixton... (und die StVZO ist auch nicht wirklich eindeutig (oder sagen wir: Sie hat an den fraglichen Stellen derart viele Querverweise auf andere Vorschriften und Normen, dass ich dafür jetzt nicht die Zeit habe, das rauszusuchen))
Ich habe Hinweise gefunden, dass derartige Gitter durchaus erlaubt sein können, wenn entsprechende Prüfgutachten vorliegen, die bestätigen, dass die Leuchtkraft usw nicht die gesetzlichen Vorgaben verletzt. Keine Ahnung, ob diese Gutachten vorliegen, ich gehe aber nicht davon aus. Ich denke, das wüsste @SeriousSam und der sagte ja schon in einem anderen Thread zum Thema, dass diese nicht erlaubt seien.

Auf der Herstellerseite wird jedenfalls nicht erwähnt, dass es nicht zugelassen ist.
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Kein *, kein gar nichts...
Im Datenblatt weiter unten auf der Seite steht da auch nichts.
Ich weiß nicht, ob die dazu verpflichtet wären, aber unschön ist es auf jeden Fall, dass das nicht erwähnt wird... Und insbesondere durch den oben genannten Fakt, dass es nicht klar in der StVZO geschrieben steht, denke ich, dass da im Zweifel, mit einem guten Anwalt, durchaus was gemacht werden könnte, wenn man es denn darauf anlegt. Nicht gegen KSR, sondern gegen das evtl. entstehende Buß- oder Verwarngeld. Denn woher soll ein Laie, der sich die Maschine nach Hause bestellt, denn wissen, dass das mitgelieferte Anbauteil X nicht erlaubt ist, wenn das "nirgends" steht?

Der Witz ist: Im Grunde ist es mir egal. Ich habe keine 125er Felsberg, meine Frau auch nicht, also was solls... Mich interessieren einfach "Regellücken" und ich hasse unklar formulierte Regeln (habe ich, wenn ich mich recht erinnere, schonmal an anderer Stelle durchblicken lassen).
Für all jene hier im Forum, die ein solches Gefährt fahren, könnte das aber durchaus interessant sein. Vor allem, da die meisten Fotos, die ich hier so sehe, mit Gitter sind. Ich würde mal vermuten, dass das bei den meisten aus Unwissenheit und weniger aus "Ich will aber!" geschieht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eine Grauzone. Ich denke nicht, dass jemals ein Polizist jemanden anhalten wird wegen dem Gitter. Und wenn ja, wie gesagt, ist ja schnell abmontierbar.
Ich kann mich an meine Jugendzeit erinnern als wir noch unsere 50er "frisiert" haben. Da war es total cool die Lichter vorne zu einem sogenannten "bösen Blick" zu spachteln. Das heisst, man hat da Teile des Lichts verdeckt. Ich kann mich erinnern, dass es da eine Regelung gab zu wieviel % das Licht verdeckt sein darf bzw. wieviel % vom Licht auf jeden Fall frei sein müssen.
Wenn wir das jetzt auf das Gitter beziehen. Das Ding nimmt ja dem Runden Scheinwerfer nicht wirklich viel aktive Fläche weg. Also von dem Aspekt her sollte es nicht illegal sein. Wo genau da steht kann ich jetzt auch nicht beantworten, müsste da mal recherchieren.
 
lt meinen Händler in Ö ist es bei der Felsberg legal , ist ja auch so Typisiert und im Datenblatt . Nur wenn es nachträglich montiert wird ist es illegal . I nehm an das selbe gilt auch mit den Lenkerendspiegel...bei der Sunray schon drauf...bei der cromwell und felsberg nicht . Aba steinigt mich nicht wenns nicht so ist . Ich hab mal nachgefragt mir wurde es so erklärt .
 
Bei den Spiegeln ist es ziemlich wurscht, wo du sie montierst,. Hauptsache, sie spiegeln nach hinten und sind groß genug...
 
Jaahaaa, hast ja recht... :rolleyes:

Wahrscheinlich gibts auch noch Montage-Vorschrifts-Anwendungs-Kontroll-Ausfüll-Protokolle in 8-facher Durchschrift darüber, ob die Reifen mit links- oder rechtsdrehenden O²-Molekülen befüllt werden müssen.
Mann, Mann, Mann, ... Wo ist nur dieser rebellische Geist der Jugend geblieben, der grundsätzlich erstmal auf alle Regeln und Vorschriften 💩???
Ich habe das Gefühl, dass ich damals irgendwie jünger war...
 
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