Ist Spiegel-Umbau legal?

SadBee

summ, summ, summ, SadBee summ herum...
Beiträge
117
Motorrad
Crossfire 125 XS
Hallo.

Inspiriert durch den Thread Spiegel und Beitrag #3 von @Polyluxx habe ich mich drangemacht,
mir für die originalen Brixton-Spiegel eine Lenkerendenmontage zu basteln
(für meine Frage zwar nicht relevant, hab trotzdem mal ein Bildchen angefügt).

Eigentlich wollte ich das probieren, da ich im Internet gelesen hatte, dass
Spiegelverbreiterungen eine ABE benötigen und ein Eigenbau logischerweise erstmal keine solche hat,
weswegen ich meine illegalen Verbreiterungen auch vorerst wieder abmontiert hatte.

Während ich dann an meinem Klötzchen Aluminium herumgedreht habe, kam mir der Gedanke,
dass diese neue Idee möglicherweise auch nicht ganz legal sein könnte, zumindest als Eigenbau.

Wie sieht es also mit einer "alternativen" Spiegelmontage aus rechtlicher Sicht aus?
Ist es am Ende das gleiche wie eine Spiegelverbreiterung oder wäre das, was ich vorhabe,
doch noch ohne irgendwelchen Papierkram legal?
 

Anhänge

  • Spiegelhalter.png
    Spiegelhalter.png
    362,9 KB · Aufrufe: 27
Die Rennleitung interessiert eigentlich nur ob dein Spiegel groß genug ist und eine ABE hat, die Halterung ist dennen wurscht. Außer natürlich das Ding sieht schon aus zwei Schritt Entfernung so aus als würde es bei der nächsten Bodenwelle davonfliegen, oder es hat scharfe Kanten oder Spitzen.
 
Grüsse@all.
Meines wissens reicht die E-nummer.
D.h. der Spiegel an sich wurde geprüft und zugelassen.
Der Spiegel muss allerdings ordentlich bzw vibrationsfrei befestigt sein.
Der Spiegel darf das Motorrad nicht übermässig verbreitern.
Beides ist bei meiner Konstruktion gegeben. (verbreitert das Motorrad nicht mehr wie andere im Handel befindlichen und zugelassenen Lenkerendspiegel)
Berichtigt mich wenn ich falsch liege. Wer andere infos hat bitte melden. ...man lernt nie aus.
 
Dein Halter ist natürlich auffällig als nicht original für die Rennleitung sofort erkennbar , welche Konsequenzen das hat oder nicht weiss ich nicht .
Aber so einen eckigen Klotz am Lenker möchte ich echt nicht haben , hast du keine Fräse/Säge/Feile...😲
 
Hier mal ein Auszug aus einer "Unbedenklichkeits-Bescheinigung" (das ist keine ABE) des TÜVs zu Spiegel-Verbreiterungen (Berni`s Spiegelverbreiterungen Lenker BK12 M8x1,25 MP3 schwarz für EUR 49.95 | POLO Motorrad) :

>>Eine Abnahme des Teils wird für nicht erforderlich gehalten.
Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit des Teils wird aber empfohlen, die vorliegende
Bescheinigung im Fahrzeug mitzuführen und befugten Personen vorzuzeigen.
Auf Wunsch kann auch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen. Dazu ist das
Fahrzeug unter Vorlage der Zulassungsbescheinigungen und dieser Bescheinigung
einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzuführen.<<


Entscheidend ist der erste Satz!
Der Rest ist "kann", "empfohlen", "auf Wunsch (des Kunden)", ...


Motorräder dürfen bis zu 2 m breit sein.
... wenn das so in den Papieren steht.


Ich habe noch nie erlebt, dass irgendwer komisch geguckt hat, wenn die Spiegel etwas über die Fahrzeugbreite hinausragen.
Ob mit gekaufter Befestigung, oder mit selbst gebauter.
Ergänzung ()

Ich versuche es einfach mal so:
Die solltest du tatsächlich noch "entschärfen".
Da wird garantiert jeder Streifenhörnchen-Azubi nörgelig wegen "spitz und scharfkantig".
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, doch. Alles da. Aber an der Drehbank arbeite ich deutlich unfallfreier.
Deswegen vermeide ich "unnötige" Arbeit.

Eventuell könnte ich darüber nachdenken, die Teile schwarz zu eloxieren,
wenn noch etwas Pelikan 4001 da ist...
Du könntest die Halterung immer noch in der Bohrung aufnehmen und die Ecken abdrehen.
 
Wer andere infos hat bitte melden. ...man lernt nie aus.
☝️ Bauteile werden immer als ganzes geprüft und zertifiziert, und sobald diese jedoch in irgendeiner Weise verändert werden, erlischt somit auch gleich die komplette Zertifizierung.

Theoretisch bedeutet das: Wenn der Spielgel im Original ein Prüfzeichen und/oder eine ABE/ Unbedenklichkeitsbescheinigung/etc. hatte, erlischt diese, sobald Du an diesen manipulierst oder diesen bautechnisch veränderst… und weil das ein Sicherheitsrelevantes Bauteil am Moped ist… dann theoretisch auch keine Betriebserlaubnis mehr, Fahrzeug ist nicht mehr Verkehrstauglich.

Praktisch bedeutet das: 🫣 hab ich die letzten 30 Jahre noch nirgends erlebt, dass das jemanden interessiert hätte, inkl. dem Blaukittel, der die neue Plakette kleben soll, solange das nicht übertrieben wird.
(@achtelliter hatte das ja auch schon schön beschrieben.)

☝️ABER: Probleme wirst Du überall (Rennleitung/Blaukittel) garantiert wegen der Kanten Deiner Halterung bekommen, weil es darf nichts scharfkantiges, spitzes oder scharfes am Lenker/Rahmen verbaut sein!
 
Ich habe jetzt nochmal ein bisschen in den EU-Regelungen gelesen...

UN/ECE-Regelung 81 sagt , dass für den Genehmigungsantrag
14.2.3. Zeichnungen, aus denen die Lage des Rückspiegels sowie seine Befestigungsteile am Fahrzeug
ersichtlich sind

beizufügen sind.

UN/ECE-Regelung 46 geht dann nochmal auf die Befestigung ein:
6.1.1.6. Die Einrichtung zur Befestigung des Spiegels am Fahrzeug muss so beschaffen sein, dass ein
Zylinder mit einem Radius von 70 mm (50 mm bei Fahrzeugen der Klasse L), dessen Achse die
(oder eine der) Drehachse(n) ist, die das Umklappen des Spiegels im Falle eines Aufpralls in der
gewünschten Richtung bewirkt (bewirken), durch mindestens einen Teil der Oberfläche hindurch
geht, auf der die Einrichtung befestigt ist.

Daraus wird mir nicht klar, wo da ein 50mm-Zylinder durch eine Oberfläche durchgehen soll.
Wenn ein Zylinder durch eine feste Oberfläche muss, wird das wohl ziemlich unschön...
(außer mit v ≈ c, das wäre bestimmt nett anzusehen💥)

Aber schon der erste Punkt ist wohl das Killerkriterium hier.
Tja, dann halt doch erstmal wieder die originalen Spiegelärmchen und weniger Sicht nach hinten.

Wobei... ich habe nicht explizit was von "es dürfen ausschließlich die im Genehmigungsantrag erwähnten Befestigungsteile verwendet werden" gelesen 🤔 🤭
 
Glaubst du ernsthaft, dass da irgendein Hahn nach kräht?

Wenn auf dem Spiegelglas ein "E" drauf ist, wird niemand darauf achten, wie der Spiegel befestigt ist (es sei denn du hast zur Deko Rasierklingen oder ähnliches drangebastelt), solange er fest ist.

Man kann sich mit sowas auch verrückt machen.
 
Dass ich irgendwann mal explizit wegen der Spiegelbefestigung angehalten werden sollte,
halte selbst ich für wenig nachvollziehbar.

Mir ging es zum Abschluss dieser Sache hier einfach nur darum, wie es genau geschrieben steht.
Ich weiß selbst, dass schon aus Prinzip jeder Mist bis ins kleinste Detail reguliert werden muss, auch wenn es nicht unbedingt was nützt.

Am einfachsten wäre es ja definitiv, wenn die einzigen Vorgaben "gefährdet es jemanden?" und "tut es, was es soll?" lauteten :)
 
Am einfachsten wäre es ja definitiv, wenn die einzigen Vorgaben "gefährdet es jemanden?" und "tut es, was es soll?" lauteten :)
DAS wäre dann der "gesunde Menschenverstand"!

☝️ Dafür gibt's in der EU noch keine Regelungen, Richtlinien und Ausführungsvorschriften!

Wo kämen wir denn hin, wenn die Bürger plötzlich selbständig denken würden? :eek:
 
Zurück
Oben