Crossfire 125 XS Gabelschutz

Das habe ich noch nie gehört!
Klar ist, dass am Vorderrad eine "Abdeckung" voranden sein muss.
Und solange der Fender "sicher" montiert ist (schleift nirgends dran rum, ist nicht scharfkantig, quetscht keine Leitungen ab, ...) habe ich auch noch nie erlebt, dass der Prüfer den Kotflügel auch nur eines Blickes würdigt.

Tante Louise (z.B.) verkauft zig verschiedene Kotflügel. Alle ohne ABE und alle ohne einen Hinweis wie "eintragungsspflichtig" oder "nicht zugelassen im Bereich der StVZO" o.ä.
Ich kann mich auch nicht erinnern jemals einen Fender gesehen zu haben, bei dem eine ABE dabei gewesen wäre.
 
Das habe ich noch nie gehört!
Klar ist, dass am Vorderrad eine "Abdeckung" voranden sein muss.
Und solange der Fender "sicher" montiert ist (schleift nirgends dran rum, ist nicht scharfkantig, quetscht keine Leitungen ab, ...) habe ich auch noch nie erlebt, dass der Prüfer den Kotflügel auch nur eines Blickes würdigt.

Tante Louise (z.B.) verkauft zig verschiedene Kotflügel. Alle ohne ABE und alle ohne einen Hinweis wie "eintragungsspflichtig" oder "nicht zugelassen im Bereich der StVZO" o.ä.
Ich kann mich auch nicht erinnern jemals einen Fender gesehen zu haben, bei dem eine ABE dabei gewesen wäre.
Bei meiner früheren Yamaha, musste ich die ABE für die Hinterradabdeckung mitführen. Ich finde die ganzen Regeln auch nicht gut und logisch, aber was willst Du machen. Falls der Kotflügel ABE pflichtig ist und Du keine ABE vorweisen kannst, droht halt Strafe oder die Verweigerung des Tüv Stempels.
Klar sehen manche TÜV Prüfer über solche Kleinigkeiten hinweg, aber wenn Du halt Pech hast, dann hast Du halt Ärger.
 
was willst Du machen.
Das, was ich die letzten 40 Jahre gemacht habe.
Wenn ich einen anderen Fender haben will, dann baue ich den dran und gut.
Und selbst wenn es welche mit ABE gäbe (was ich, wie gesagt, noch nie gesehen habe), wäre mir meine Lebenszeit zu schade dafür, sowas zu suchen.
Ich weiß nicht mehr, bei wievielen Radikal-Umbauten ich schon bei der Abnahme dabei war. Da spielte alles Mögliche eine Rolle. Aber NIE ein Fender (wenn er denn vorhanden und korrekt montiert war).

Mein Tipp: Ruf doch einfach mal beim TÜV an und frage nach...
 
Ja, das wird das Beste sein (TÜV Anruf). Ich kann noch verstehen, wenn der Tüv oder die Polizei keine billigen Brems/Kupplungshebeln aus Sicherheitsgründen tolerieren, aber beim Kotflügel macht eine ABE keinen Sinn.
 
Auch nicht ganz eindeutig, aber den Hinweis auf den Paragraphen findet man im Netz immer wieder

Radabdeckung​

§ 30, 36a StVZO
Radabdeckung ja oder nein?

  • Für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150 mm über Achsmitte – Lauffläche komplett. abgedeckt).
  • Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben
  • Eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden
  • Siehe auch z. B. Anbauvorschrift „Rückstrahler“ oder „Schlussleuchten“
 
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