Bekommt der Reifen TÜV?

hanswurst

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Moin,

Ich muss zum TÜV. 6500km und ich bin verwirrt vom Hinterreifen. Es gibt ein paar Stellen die sehr wenig Profil haben (rote Markierung) und dann wieder welche die Tiefe sind aber immer mittig auf dem Reifen. Ist der durch oder geht der noch?

GrüßeIMG_20220522_211241.jpgIMG_20220522_211054.jpgIMG_20220522_211248__01.jpg
 

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Der Reifen TÜV 🤔...gottchen wo klebt der denn am Reifen den Stempel hin...🤪
 
Also bei unserer "Klasse" liegt die Mindestprofiltiefe wohl bei 1mm. Wenn der Prüfer die irgendwo findet sollte er zufrieden sein.
 
🤔🤔🤔
Hinter dem verlinkten "Blog" steht eine Firma namens "SAITOW AG (ehm. Tyre24 GmbH)"
Die leben davon, dass wir Reifen kaufen.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
 
Ändert nix an der Erkenntnis das es 1mm mindest Profiltiefe sind wie beschrieben. Außerdem wird gut erklärt, dass die Markierungen für unsere Gesetzgebung mit 0,8mm nix taugen. Das niemand ehrenamtlich es so präsent zu Verfügung stellt ist natürlich bitter :cool:
 
1 mm (bzw. 1,8 mm bei den "Großen") sind die gesetzliche Mindestforderung.
Ich bin versucht zu wetten, dass in dieser Anforderung schon reichlich Sicherheits-Reserve eingerechnet ist.
Wir sind schließlich in D.
 
Das ist bestimmt so, aber es gibt bestimmt immer mal eine Pfütze wo man mit mehr Profil dann halt nicht abgeflogen wäre. Wie schon gesagt ob man an das Minimum gehen sollte, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ich denke aktuell darüber nach bei der Felsberg auf weniger Profil zu wechseln.
Weil mir da zu wenig Gummi auf der Straße ist.
 
<<Die Reifenprofiltiefe muss in Deutschland und der Schweiz mindestens 1,6 mm betragen (entspricht 2/32 Zoll), sonst ist der Reifen auszuwechseln. Um schwindendes Restprofil leichter sichtbar zu machen, sind in einigen Profilrillen im Rillengrund kleine Erhebungen eingearbeitet, die sogenannten TWIs = tread wear indicator. Bei den meisten Motorradreifen zeigen die TWIs jedoch nur eine Restprofiltiefe von lediglich 0,8 mm an, da dies einer amerikanischen Normhöhe entspricht.[13]

In Deutschland hat der Motorradfahrer, der mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe unterwegs ist, den gesetzlichen Grenzwert unterschritten (§ 36 Abs. 2 StVZO) und muss mit Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
>>
Motorradreifen – Wikipedia

Man kann sich auch fragen, warum in den USA 0,8 mm reichen.
Haben die da kein Aquaplaning?
Ist das Wasser da weicher und fließt besser ab?
Könnte es sein, dass Conti & Complicen Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung genommen haben?
 

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