B196

Ich warte nicht mehr groß ab und habe meinen Fahrlehrer bereits mental darauf eingestimmt, dass in diesem Jahr die Klasse A auf meinem Programm steht. B196 ist als Anfang ziemlich gut. Aber da ich im Oberbergischen zu Hause bin und die Betonung auf bergisch liegt, möchte ich ein Motorrad fahren, was die Geschwindigkeit auch am Berg halten kann. Bei 125ern ist das leider nicht der Fall.
Auf der breiten Bundesstraße fühle ich mich viel eher als Hindernis, als auf Berg- und Passstraßen.
Da kam ich noch nie unter Druck durch Verfolger. Und ich fahr regelmäßig nach Tirol, Lechtal etc.
Wohne inmitten von Bergen.
Im typischen Passstraßen Tempo 50/60 + komm ich mit den PKWs immer gut mit.
Zumeist bremst ein LKW, Wohnmobil oder Gespann das,Tempo ohnedies ab.

Machts es gut 👋
 
Warum ? In der Schweiz muss Du als B-Kat. Inhaber die Fortbildung auch absolvieren. Der Unterschied ist nur, Du bekommst danach A1 und nicht B196 (Pendant). Für die Schulen gibt es keinen Nachteil.
 
Warum ? In der Schweiz muss Du als B-Kat. Inhaber die Fortbildung auch absolvieren. Der Unterschied ist nur, Du bekommst danach A1 und nicht B196 (Pendant). Für die Schulen gibt es keinen Nachteil.
Der Unterschied ist das die Schweizer Bürokratie wahnsinnig effizient ist. Die denken halt mit wenn sie ihren Job machen... Hab ich da öfters erlebt, man kommt dann auch mit 20% Tax aus weil die Beamten einfach einen sehr guten Job machen.
 
Es könnte sich etwas in Sachen EU-Ausland tun. Im Rahmen der 4. Führerscheinrichtlinie soll die Gültigkeit des B196 (und anderer, vergleichbarer Konzepte der EU-Länder) grenzübergreifend ausgeweitet werden. Das wären ja mal tolle Nachrichten. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die bürokratischen Mühlen nicht gar so langsam mahlen.

Kuckstu: Führerschein
 
Warum ? In der Schweiz muss Du als B-Kat. Inhaber die Fortbildung auch absolvieren. Der Unterschied ist nur, Du bekommst danach A1 und nicht B196 (Pendant). Für die Schulen gibt es keinen Nachteil.
Weil bei uns eher die Tendenz ist denn Erwerb von Fahrerlaubnissen immer aufwändiger und somit teuer zu machen als einfacher und günstiger. z.B. sollt ja jetzt noch eine verpflichtente Nachschulung für Fahranfänger kommen, ein Jahr nach Führerscheinerwerb. Fühlt sich für mich so an als wollte man dafür Sorge tragen das die Fahrschulen einen Ausgleich für die immer geringeren Fahrschüler bekommen. Es würde mich auch nicht überraschen wenn in ein paar Jahren doch noch eine, wie auch immer geartete, Prüfung für den B196 eingeführt wird.
 
Die Nachschulung ist meines Wissens Teil der der 4. Führerscheinrichtlinie, also nicht direkt eine *.de Idee. Laut Unfallstatistiken sind die Fahranfänger am auffälligsten.

Bei dem Schweizer-Model würden die Fahrschulen weiterhin die Fortbildungen durchführen, nur das Ergebniss würde sich ändern - A1 statt B196. Also kein Nachteil für die Fahrschulen.
 
... oder einfach nur die Verkehrssicherheit erhöhen...
Dann frage ich mich warum man es immer noch zulässt das 90 jährige Tattergreis umgeprüft am Straßenvrkehr teilnehmen dürfen.
Ergänzung ()

Die Nachschulung ist meines Wissens Teil der der 4. Führerscheinrichtlinie, also nicht direkt eine *.de Idee. Laut Unfallstatistiken sind die Fahranfänger am auffälligsten.

Bei dem Schweizer-Model würden die Fahrschulen weiterhin die Fortbildungen durchführen, nur das Ergebniss würde sich ändern - A1 statt B196. Also kein Nachteil für die Fahrschulen.
Nur zum besserem Verständniss, kann man in der Schweiz den A1 so ähnlich erwerben wie in Deutschland? Also eine verkürzte Theorieausbildung, ein paar Fahrstunden und ohne Fahrprüfung? Und kann man dann auf den A1 aufbauent denn Führerschein für größere Maschinen machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zum besserem Verständniss, kann man in der Schweiz den A1 so ähnlich erwerben wie in Deutschland? Also eine verkürzte Theorieausbildung, ein paar Fahrstunden und ohne Fahrprüfung? Und kann man dann auf den A1 aufbauent denn Führerschein für größere Maschinen machen?
Meines Wissens machst Du iähnliche Fortbildung wie in Deutschland für B196, erhälst jedoch A1.
Wenn Du als 16-jährige A1 machen möchtest, erwartet Dich volles Programm: Theorie+Praxis+Prüfung.
 
Hallo miteinander,

habe vor ein paar Wochen an die Bundesregierung für Digitales und Verkehr zum Betreff der B196 Erweiterung geschrieben. Ob es in absehbarer Zeit dazu kommt, dass der B196 mit dem A1 Schein gleichgestellt wird, und umso auf den A2 auf zu stufen.

Und das bekam ich zur Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXX

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b) der sogenannten EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG können die Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet lediglich festlegen, dass Krafträder der Klasse A1 unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies sind Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg. Da hier nicht nach Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wird, ist ein Aufstieg zur Klasse A2 nicht möglich. Eine Änderung dieser Vorgabe ist auch nach dem am 01.03.2023 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für eine neue EU-Führerscheinrichtlinie, der derzeit von Mitgliedstaaten beraten wird, nicht zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Gruß
MopedTom
 

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