B196 fahren mit Bescheinigung - Gibt es Erfahrungen?

michitolino

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Hallo an alle Biker und Bikerinnen..

Habe nur einen Beitrag zu dem Thema gefunden, aber war jetzt nicht so hilfreich für mich.
Bei uns sind aktuell 8 Wochen angegeben, bis der neue Führerschein mit dem Erweiterungseintrag da ist.
Vorläufige stellt unsere Führerscheinstelle nicht aus, habe da persönlich nachgefragt.
Nun überlege ich, trotzdem ab und an mal eine kleine Fahrt um den Block zu machen.

Ein Motorradhändler den ich kenne, erzählte mir, das die meisten die er so kennen gelernt hat, trotzdem schon fahren.
So mancher geriet auch in eine Kontrolle, nach dem vorzeigen der Bescheinigung soll jedoch nicht wirklich was passiert sein.

Mich würde interessieren, ob es hier Fahrer oder Fahrerinnen gibt, die schon Erfahrungen damit gemacht haben und diese eventuell mal schildern können.
Theorien aus dem Bußgeld-Katalog und gut gemeinte Ratschläge sind hier eher nicht gebraucht. Mir geht es um leibhaftige Erfahrungen mit Kontrollen.

Des weiteren finde ich die formulierte Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht wirklich klar und aussagekräftig.

LG an alle :)
 
Ich hab damit zwar keine Erfahrung aber es ist halt so, dass die Bescheinigung der Fahrschule keine Fahrerlaubnis darstellt und diese nur ein Nachweis über die erbrachte Leistung für das Straßenverkehrsamt ist.

Somit wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis, d.h. im Schadensfall kein Versicherungsschutz und eine automatische Schuld wird dir zugewiesen, egal ob jemand dich übersehen hat.

Wie das ganze natürlich bei einer Kontrolle aussieht, hängt sicher ganz von den Beamten ab. Sind auch nur Menschen und beim sachlichen erklären der Lage mit den 8 Wochen warten und keinen vorläufigen Führerschein könnten diese unter Umständen ein Auge zudrücken,… Allerdings auch nicht,….

Ich persönlich würde davon abraten und lieber die Zähne zusammen beißen und warten,…

Was ich nur immer wieder nicht verstehe,… ich muss doch meinen alten Führerschein abgeben, die können doch nicht erwarten, dass man 8 Wochen lang das Auto stehen lässt…

Viele Grüße Tobi
 
Hi, du darfst erst fahren wenn B196 eingetragen ist und du einen neuen FS bekommen hast.
Sonst ist es fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Bescheinigung musst du doch bei der Führerscheinstelle mit abgeben (war zumindest bei mir so)
Ergänzung ()

Was ich nur immer wieder nicht verstehe,… ich muss doch meinen alten Führerschein abgeben, die können doch nicht erwarten, dass man 8 Wochen lang das Auto stehen lässt…

Viele Grüße Tobi
Der alte wird erst abgegeben wenn der neue FS kommt. Wird dann quasi getauscht.
 
Ich würde die Eintragung der Schlüsselzahl beantragen und dann bei der Abholung 1 zu 1 die Führerscheine tauschen.
Dann hast du weiterhin deinen Autoführerschein.
REchtslage zum Fahren einer 125 er ist ja glaube ich schon mehrfach erwähnt.
Erst nach Eintragung zulässig
 
Klingt logisch, meinen Führerschein musste ich aber beim Termin gleich dort lassen bzw hätte ihn entwertet mitnehmen können. Mit der Option der vorläufigen Bescheinigung… Die man aber nicht nehmen muss
 
Juristisch ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn etwas passiert haftest du für die Folgen und wirst wahrscheinlich deinen Autoführerschein auch abgeben dürfen.
Entscheiden musst du es selber ob dir das Risiko wert ist.
 
Klingt logisch, meinen Führerschein musste ich aber beim Termin gleich dort lassen bzw hätte ihn entwertet mitnehmen können. Mit der Option der vorläufigen Bescheinigung… Die man aber nicht nehmen muss
Ich hätte meine Führerschein nicht dagelassen.
Wozu auch. Der bisherige ist gültig und ich sehe keine Begründung warum man den abgeben sollte
Tausch 1 zu 1 und alles ist gut
 
So kann man das auch im Sinne des Kunden lösen :)
Ich "darf" in 3 Jahren meine graue Pappe tauschen.
Mal sehen, wie das dann wird, auch mit der Übernahme der alten Klassen
 
Bei uns im Kreis Soest kann man wählen, alten Führerschein behalten bis der Neue abgeholt werden kann oder neuen zugeschickt bekommen
und alten direkt abgeben inkl. vorläufigen Führerschein mit b196 eintragung ! Kostet allerdings knapp 15€ extra!;)
 
Bei uns in Bonn gab es einen vorläufigen Führerschein ( DIN A4 Papier ) und der Rest kam nach 3 Wochen mit der Post. Alles recht unkompliziert Das schwierigste war halt erst mal einen Termin zu bekommen der nicht erst in 3 Monaten ist.
 
Der neue Führerschein wurde per Post zugesandt. Deswegen ja auch die vorläufige Bescheinigung für lau 😉

So würde ich es als Kunde auch erwarten. Dann wäre es auch egal, ob der neue FS nach zwei Wochen mit der Post oder in drei Monaten mittels berittenem Boten kommt...
Leider wird man in vielen Verwaltungen immer noch nicht als Kunde, sondern eher als Bittsteller behandelt.
Die Verweigerung einer vorläufigen Bescheinigung bei wochenlanger Wartezeit auf den neuen FS ist in meinen Augen Behördenwillkür!
Ja, die alte "18 Tonnen Regel" bis Alter 50. Dannach mit "Gesundheitsprüfung.
Das ist ein andere Thema.
Ich habe jetzt 2 Klassen und später auf jeden Fall mehr 😂

Richtig! Hin und wieder einen Umzugslaster oder ein etwas größeres Wohnmobil geht immer noch...

Mein Tip:
Beim FS-Tausch unbedingt bei Erhalt/Abholung die Eintragungen genau checken!
Bei einem Bekannten wurden doch glatt die Eintragungen für Anhänger und LKW bis 7,5 t vergessen (C1/BE/C1E)
 
Leider handhabt das nicht jeder LKR so mit dem vorläufigen... :(
Das ist aber dann wirklich Willkür des Landkreises/Beamten , da das Rechtlich in ganz Deutschland möglich ist!
Habe mich da mal bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht schlau gemacht, da spielen manche Landkreise nur leider mit der Unwissenheit der Bürger!🤔😡
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Theorien aus dem Bußgeld-Katalog und gut gemeinte Ratschläge sind hier eher nicht gebraucht. Mir geht es um leibhaftige Erfahrungen mit Kontrollen.
Aussage eines Mitgliedes der Rennleitung , kannst Glück haben und einen verständnissvollen Beamten :rolleyes: erwischen oder Pech haben und dein Mopped danach wieder Verkaufen! Da du ja Vorsätzlich gehandelt hast!🤔;);)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine persönliche Erfahrung ist so gesehen genauso wenig wert wie Theorien aus dem Bußgeldkatalog. Was würde es bringen wenn jemand schreibt das bei der Kontrolle der Beamte ganz verständnisvoll genickt hat und einem anschließend noch freundlich hinterher gewunken hat, der Threadopener bei seiner Schwarzfahrt dann aber buchstabengetreu nach dem Gesetz behandelt wird?
Persönliche Erfahrungen sind letztendlich nicht viel Wert, die Gesetzeslage ist klar und alles andere macht jeder auf seine eigene Verantwortung.
 
Eine persönliche Erfahrung ist so gesehen genauso wenig wert wie Theorien aus dem Bußgeldkatalog. Was würde es bringen wenn jemand schreibt das bei der Kontrolle der Beamte ganz verständnisvoll genickt hat und einem anschließend noch freundlich hinterher gewunken hat, der Threadopener bei seiner Schwarzfahrt dann aber buchstabengetreu nach dem Gesetz behandelt wird?
Persönliche Erfahrungen sind letztendlich nicht viel Wert, die Gesetzeslage ist klar und alles andere macht jeder auf seine eigene Verantwortung.
Alles richtig und vollkommen klar. 👍
Nur, wem ist damit geholfen, wenn man dem TE genau die Antworten schreibt, die er ausdrücklich nicht haben will?
Ich würde mal vermuten, dass ihm die Rechtslage bewusst ist. Sonst hätte er anders gefragt.
 
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