B196 fahren mit Bescheinigung - Gibt es Erfahrungen?

Ja was will er hören und welchen Mehrwert ziehe er daraus? Fünf Mann schreiben dann das die Polizei verständnisvoll war und sie durchgewunken hat was den Threadopener dann zur Vermutung kommen lässt das die Polizei sowas nicht so eng sieht, er dann aber angehalten wird und er vor einem 110%igen steht …oder einen Unfall baut, was dann?
Bei sowas kann ich nur von den Konsequenzen ausgehen die im Gesetz stehen und dann muss man abwägen.
 
Ja was will er hören und welchen Mehrwert ziehe er daraus? Fünf Mann schreiben dann das die Polizei verständnisvoll war und sie durchgewunken hat was den Threadopener dann zur Vermutung kommen lässt das die Polizei sowas nicht so eng sieht, er dann aber angehalten wird und er vor einem 110%igen steht …oder einen Unfall baut, was dann?
Bei sowas kann ich nur von den Konsequenzen ausgehen die im Gesetz stehen und dann muss man abwägen.
👍
 
Aussage eines Mitgliedes der Rennleitung , kannst Glück haben und einen verständnissvollen Beamten :rolleyes: erwischen oder Pech haben und dein Mopped danach wieder Verkaufen! Da du ja Vorsätzlich gehandelt hast!🤔;);)

Also daran zweifel ich sehr stark. Das Moped anschließend verkaufen zu müssen und die Fahrerlaubnis zu verlieren ist nicht die Strafe. In der Regel bei Ersttätern 30 Tagessätze. Es können auh 3 Punkte in Flensburg hinzukommen. Aber Fahrerlaubnis verlieren und dann Moped verkaufen zu müssen ist quatsch.
Ergänzung ()

Express-Führerschein für 10€ mehr bestellen, kurz gedulden.

Alles andere könnte in Zufußgehen oder bei einem Unfall in unangenehm teuren Diskussionen enden. Wenn du das Risiko nicht scheust, alt genug bist du um die Konsequenzen selbst zu tragen.
Man geht anschließend nicht zu Fuß.. Du verlierst nicht deine Fahrerlaubnis deswegen. Es sei denn du bekommst du möglichen 3 Punkte in Flensburg und hast schon ein strapaziertes Konto dort. Dann können die Umstände natürlich dazu führen dass dies passiert.
 
Das passiert dir bei einer Kontrolle, bei einem Unfall greift aber dein Versicherungsschutz nicht. Sind Personen (schwer) verletzt, wird es äußerst teuer und die Vorwürfe machst du dir u.U. das ganze Leben
 
Sollte man ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein und einen Unfall bauen, zahlt den Fremdschaden die entsprechende KFZ-Haftpflicht. Nur den eigenen Kasko-Schaden halt nicht. Darüber hinaus kann die Versicherung gegen den Versicherungsnehmer jedoch anschließend eine Regress-Zahlung von bis zu 5000,- € verhängen und das Verhältnis kündigen.

Es könnte im schlimmsten Fall zu einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten kommen, sollte man einen PKW-Führerschein besitzen. Hier gilt aber nach der schwere der Tat abzuwägen. In der Regel wird es mit Tagessätzen in Höhe von 5-360 Tagen geregelt. Ich denke es macht einen Unterschied ob man bei einer kleinen Übungsfahrt im nahegelegenen Feld erwischt wird oder in der Stadtmitte bei der Shoppingfahrt.

Ich hatte gehofft echte Erfahrungswerte zu lesen. Im Grunde sind das hier alles Mutmaßungen und reine Theorien ohne dass die Verfasser damit persönliche Erfahrungen selbst oder im Bekanntenkreis gemacht haben.

Das ist das gleiche wie nach Erfahrungen mit einem Medikament zu fragen und den Beipackzettel vorgelesen zu bekommen :)

Allzeit gute Fahrt und bleibt vor allen Dingen gesund :)
Ergänzung ()

Das passiert dir bei einer Kontrolle, bei einem Unfall greift aber dein Versicherungsschutz nicht. Sind Personen (schwer) verletzt, wird es äußerst teuer und die Vorwürfe machst du dir u.U. das ganze Leben
Falsch.. Die Haftpflicht zahlt den Fremdschaden.. Du bekommst am Ende nur sehr wahrscheinlich eine Regresszahlung bis maximal 5000€ seitens der Versicherung und sehr wahrscheinlich auch die Kündigung im Anschluss. Du kannst sogar besoffen ohne Fahrerlaubnis und mit Fahrerflucht handeln und die Haftpflicht zahlt sämtliche Fremdschäden. Hier werden so einige Unwahrheiten verbreitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht hier viel ins juristische.
Die KH wird erstmal den Schaden zahlen und evtl. REgreß nehmen. Absolut richtig.
Das Führerscheinrechtliche ist auch beschrieben.
Ich würde nicht fahren.
Aber auch Erfahrungswerte anderer die kontrolliert wurden helfen hier nicht wirklich, da jeder Ordnungshüter vor Ort das unterschiedlich auslegen kann, obwohl er eigentlich nur eine Option hat.
Wenn man mit etwas Geld das beschleunigen kann, so würde ich das persönlich machen wenn ich fahren möchte.
 
Ruf doch einfach bei deiner Versicherung an und anschließend noch bei der örtlichen Polizeistation.
Am Besten immer die Infos da holen, wo die Entscheider auch sitzen.

Ich hatte gehofft echte Erfahrungswerte zu lesen. Im Grunde sind das hier alles Mutmaßungen und reine Theorien ohne dass die Verfasser damit persönliche Erfahrungen selbst oder im Bekanntenkreis gemacht haben.

Argumente für deine gewünschte Entscheidung hast du ja schon gut ausformuliert und werden dann sicher im Fall der Fälle bei Polizei und Versicherung angehört. "Ja, aber der Hubi im Internetforum hat gesagt, dass da ein Auge zugedrückt wird. Ich will jetzt weiterfahren."
 
Wichtig ist, den Unterschied zwischen dem Führerschein (Das Dokument in Scheckkartenformat) und der Fahrerlaubnis (Die behördliche Genehmigung zum Führen von Kfz) zu kennen.
Hast du die Fahrerlaubnis, darfst du fahren. Also versuche am besten im System der Führerscheinstelle deine Informationen zu bekommen. Ich hatte meine Mittel und Wege auf die ich hier nicht näher eingehen will.
Ich habe meinen B196 vor 10 Tagen beim Bürgeramt beantragt. Gestern war meine Cromwell fertig und ich wollte sie natürlich selbst abholen. Aber mein Führerschein war noch nicht fertig...also was tun?
Also habe ich im System prüfen lassen, wie mein Fahrerlaubnisstatus ist und siehe da...B196 war bereits eingetragen.
Ich darf also fahren. Wenn ich jetzt kontrolliert werden, müssen die Beamten nur noch ins System gucken und dann kann die Fahrt weitergehen.
 
Wichtig ist, den Unterschied zwischen dem Führerschein (Das Dokument in Scheckkartenformat) und der Fahrerlaubnis (Die behördliche Genehmigung zum Führen von Kfz) zu kennen.
Hast du die Fahrerlaubnis, darfst du fahren. Also versuche am besten im System der Führerscheinstelle deine Informationen zu bekommen. Ich hatte meine Mittel und Wege auf die ich hier nicht näher eingehen will.
Ich habe meinen B196 vor 10 Tagen beim Bürgeramt beantragt. Gestern war meine Cromwell fertig und ich wollte sie natürlich selbst abholen. Aber mein Führerschein war noch nicht fertig...also was tun?
Also habe ich im System prüfen lassen, wie mein Fahrerlaubnisstatus ist und siehe da...B196 war bereits eingetragen.
Ich darf also fahren. Wenn ich jetzt kontrolliert werden, müssen die Beamten nur noch ins System gucken und dann kann die Fahrt weitergehen.

Na das ist doch mal hilfreich und ein super Tipp.
Dem werde ich mal nachgehen. Denn soviel ich weiß dauert es nur so lange, weil es mit dem Drucken der neuen Pappe so Wartezeiten gibt.
Hattest du postalisch abgegeben und die Gebühr schon bezahlt bzw. Gebührenrechnung schon erhalten?
 
Na das ist doch mal hilfreich und ein super Tipp.
Dem werde ich mal nachgehen. Denn soviel ich weiß dauert es nur so lange, weil es mit dem Drucken der neuen Pappe so Wartezeiten gibt.
Hattest du postalisch abgegeben und die Gebühr schon bezahlt bzw. Gebührenrechnung schon erhalten?
Ich war persönlich beim Bürgeramt und habe vor Ort bezahlt.
 
Hallo an alle Biker und Bikerinnen..

Habe nur einen Beitrag zu dem Thema gefunden, aber war jetzt nicht so hilfreich für mich.
Bei uns sind aktuell 8 Wochen angegeben, bis der neue Führerschein mit dem Erweiterungseintrag da ist.
Vorläufige stellt unsere Führerscheinstelle nicht aus, habe da persönlich nachgefragt.
Nun überlege ich, trotzdem ab und an mal eine kleine Fahrt um den Block zu machen.

Ein Motorradhändler den ich kenne, erzählte mir, das die meisten die er so kennen gelernt hat, trotzdem schon fahren.
So mancher geriet auch in eine Kontrolle, nach dem vorzeigen der Bescheinigung soll jedoch nicht wirklich was passiert sein.

Mich würde interessieren, ob es hier Fahrer oder Fahrerinnen gibt, die schon Erfahrungen damit gemacht haben und diese eventuell mal schildern können.
Theorien aus dem Bußgeld-Katalog und gut gemeinte Ratschläge sind hier eher nicht gebraucht. Mir geht es um leibhaftige Erfahrungen mit Kontrollen.

Des weiteren finde ich die formulierte Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht wirklich klar und aussagekräftig.

LG an alle :)
Habe meinen Führerschein ab gegeben und einen vorläufigen erhalten, A5 Format. Dieser Vorläufige gilt 3 Monate und er muss von jeder Behörde akzeptiert werden. Der neue Führerschein kam nach ca. 4 Wochen und ich habe den Vorläufigen abgegeben und den Neuen mitgenommen. So in Stralsund.
 
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