125 ccm - Zulassungs-Verwirrung

Fjörn

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Hallo liebe Foren-Mitmenschen (oder so),

eine Freundin und ich haben uns beide eine Brixton gekauft, sie eine Rayburn, ich eine Felsberg XC (beide EURO5). Nach der Zulassung sind wir uns nicht sicher ob irgendwas falsch ist:

Rayburn: Angemeldet in der Stadt, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Betriebserlaubnis ausgehändigt bekommen.
Felsberg XC: Angemeldet in der Region, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgehändigt bekommen.

In Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 16 steht:
Rayburn: OHNE-ZF-
Felsberg XC: Eine lange Nummer (Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2)

Jetzt sind wir komplett verwirrt und unsicher ob irgendwo was schief gegangen ist.
 
Hallo liebe Foren-Mitmenschen (oder so),

eine Freundin und ich haben uns beide eine Brixton gekauft, sie eine Rayburn, ich eine Felsberg XC (beide EURO5). Nach der Zulassung sind wir uns nicht sicher ob irgendwas falsch ist:

Rayburn: Angemeldet in der Stadt, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Betriebserlaubnis ausgehändigt bekommen.
Felsberg XC: Angemeldet in der Region, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgehändigt bekommen.

In Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 16 steht:
Rayburn: OHNE-ZF-
Felsberg XC: Eine lange Nummer (Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2)

Jetzt sind wir komplett verwirrt und unsicher ob irgendwo was schief gegangen ist.
Wenn die Rayburn als LKR zugelassen ist und sie auf den COC Dokument nen Amtliches Siegel mit Unterschrift , Datum, und Angabe des Kennzeichens hat! Ist das Ok ist bei mir auch so, bedeutet nichts anderes als ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 da Zulassungs Frei
Und deine Felsberg XC ist sehr wahrscheinlich als Motorrad (Kraftrad) zugelassen und deswegen mit Zulassungsbescheinigung Teil 2!
Würde es aber trotzdem zur Sicherheit mal mit dem Amt besprechen! 😉 🤔
 
Hatte auch die wahl als 125er kennzeichen Zuteilung nicht zulassung oder als motorrad mit " brief" und Zulassung
Als motorrad wäre Versicherung deutlich günstiger. Aber meine Kinder fürfen irgendwann 196 machen und die sillen dann auch fahren dürfen
 
Im Ernst: Teil I reicht ja. Mir wurde irgendwie schwammig "auf Wunsch und gegen Extragebühren" Teil II angeboten, "brauchen Sie aber nicht wirklich". Habe ich gelassen. Am CoC haben die nix gemacht.

Es kann ja nicht Aufgabe des Bürgers sein, hier die Tätigkeiten des Amtes zu überwachen.

Der Teil II für Deine Felsberg ist meiner Ansicht nach max. nice to have.
 
Wenn die Rayburn als LKR zugelassen ist und sie auf den COC Dokument nen Amtliches Siegel mit Unterschrift , Datum, und Angabe des Kennzeichens hat! Ist das Ok ist bei mir auch so, bedeutet nichts anderes als ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 da Zulassungs Frei
Und deine Felsberg XC ist sehr wahrscheinlich als Motorrad (Kraftrad) zugelassen und deswegen mit Zulassungsbescheinigung Teil 2!
Würde es aber trotzdem zur Sicherheit mal mit dem Amt besprechen! 😉 🤔
Okay danke, bei beiden steht in Teil 1 bei Punkt 5: 2RÄDR. KR <= 11 KW.
Beide haben ein Motorradkennzeichen bekommen, 180x200mm.
 
Ich glaube wenn du zu 2 Sachbearbeitern gehst dann hast du 3 verschiedene Versionen. Bei uns sind die recht genau. Entweder 125er mit gestempelten COC und kleinem Kennzeichen oder mit Brief als motorrad und großem kennzeichen
 
Mit Teil 2 ist das Stempeln der COC zwar unnötig aber bestimmt nicht falsch! Da der Fahrzeug Brief (Teil 2) dich ja als Eigentümer ausweist! Nichts anderes ist ja die Gestempelten COC!! 😉 😉
Jetzt wo du es geschrieben hast sehe ich es auch, bei der Rayburn wurde das COC gestempelt mit Hinweis auf die Betriebserlaubnis, bei der Felsberg nicht.
Ergänzung ()

Ich glaube wenn du zu 2 Sachbearbeitern gehst dann hast du 3 verschiedene Versionen. Bei uns sind die recht genau. Entweder 125er mit gestempelten COC und kleinem Kennzeichen oder mit Brief als motorrad und großem kennzeichen
Ja fällt mir auch gerade auf, gerade wenn man das Thema googelt findet man 1000 verschiedene Antworten.
 
Bei mir auch, aber Kennzeichen LKR/Traktor. Die machen einfach was sie wollen
Ja das mit den Kennzeichen ist schon lusstig,bei uns auf dem Amt sagten sie mir - Welche Kennzeichengrösse sie nehmen ist uns egal! 😉
Jetzt wo du es geschrieben hast sehe ich es auch, bei der Rayburn wurde das COC gestempelt mit Hinweis auf die Betriebserlaubnis, bei der Felsberg nicht.
👍
 
Das hat nix mit Zulassung als LKR oder Motorrad zu tun, auch nicht mit der Grösse des Kennzeichens...
125er müssen nicht unbedingt Teil I und II haben, man kann auf Wunsch allerdings beides erhalten.
Andernfalls steht halt in Teil I, daß kein Teil II ausgegeben wurde. (ohne ZF)
Bei der Kennzeichengröße gibt es Zulassungsstellen, die die bei der Größe keine Vorgaben machen, manche geben allerdings nur die kleine Version aus.
Meine im letzten Jahr zugelassene XS wurde vom Händler mit der Zulassungsbesch. II ausgeliefert und (auf meinen Wunsch) mit einem kleinen Kennzeichen zugelassen.
Ich hätte aber auch problemlos ein großes bekommen.
 
Das hat nix mit Zulassung als LKR oder Motorrad zu tun, auch nicht mit der Grösse des Kennzeichens...
125er müssen nicht unbedingt Teil I und II haben, man kann auf Wunsch allerdings beides erhalten.
Andernfalls steht halt in Teil I, daß kein Teil II ausgegeben wurde. (ohne ZF)
Bei der Kennzeichengröße gibt es Zulassungsstellen, die die bei der Größe keine Vorgaben machen, manche geben allerdings nur die kleine Version aus.
Meine im letzten Jahr zugelassene XS wurde vom Händler mit der Zulassungsbesch. II ausgeliefert und (auf meinen Wunsch) mit einem kleinen Kennzeichen zugelassen.
Ich hätte aber auch problemlos ein großes bekommen.
Ja ist schon richtig ,aber die Erfahrung zeigt das es jede Region anders handhabt! Der eine gibt dir nur ein Grosses Kennzeichen wenn du die 125er als Motorrad zulässt der andere wiederum (wie bei mir im Kreis) ist es schnuppe was für ein Kennzeichen du nimmst! Genauso ist es mit Zulassungsbescheinigung Teil2 & COC! 😉
Ergänzung ()

Das Thema hatten wir hier schon öffter/ oft genug! ;) ;) ;)
 
Nicht ganz richtig TEddybär.
Eine 125 als "Motorrad" wird zugelassen, eine 125er als LKR eben gerade nicht gem FZV §3(2) Nr. 1c.
Aber letztendlich spannend , wie unterschiedlich das gehandhabt wird. :)

Na ja - mag so sein, zumindest hat der Unterschied heute keine wesentliche Auswirkung mehr....
Bis vor einigen Jahren gab es ja noch die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beim LKR.
Damals könnte man durch Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit ein LKR (damals noch 80 Kubik) nach TÜV-Abnahme als Krad mit großem Kennzeichen zulassen, das dann allerdings nicht mehr mit 16 Jahren und FS 1b gefahren werden durfte!
War aber in Hinblick auf die Versicherungsprämie deutlich günstiger.
Meine XS ist nach meinem Kenntnisstand als LKR zugelassen und versichert und wurde wie gesagt mit Zulassungbescheinigung II von KSR an mich ausgeliefert.
 
Meine XS ist nach meinem Kenntnisstand als LKR zugelassen und versichert und wurde wie gesagt mit Zulassungbescheinigung II von KSR an mich ausgeliefert.
Wenn du sie beim Händler bestellt hast wurde sie von dem Zugelassen! KSR schick nur die COC ! Soweit mein Kenntnisstand! ;)
Ergänzung ()

Zumindest ist das in Germany so!😉😉
 
Kenne ich auch.
HAtte eine MTX 80 und wurde dann mit 113 ccm Malossi als Motorrad zugelassen ( dann mit Klasse 1)

Das ging mit einem guten Draht zum TÜV auch mit Änderung der Untersetzung (Ritzel/Kettenrad) 😁
Wenn du sie beim Händler bestellt hast wurde sie von dem Zugelassen! KSR schick nur die COC ! Soweit mein Kenntnisstand! ;)

Ne ne Du - das Ding war so jungfräulich wie lange nix mehr in meinem Leben... 🥲
Ich steh' als erster Eintrag drin und war selbst auf der Zulassung!
 

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